HRA 21960

GPG Immobilien GmbH & Co. KG

Amtsgericht Koblenz · Rheinland-Pfalz

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Koblenz

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Registerdaten

Sitz
Koblenz
Datenstand
2024-04-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-23

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 21/21 · GPG Immobilien GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 21/21
Wirksam am
22.06.2026
Registerbezug
Koblenz, HRA 21960
21 IN 21/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GPG Immobilien GmbH &
Co. KG, vertr.d.d.Komm. D. Gutendorf und A. Fries, August-Borsig-Str. 11 a, 56070
Koblenz (AG Koblenz, HRA 21960), vertr. d.: 1. GPG Verwaltungs GmbH (AG Koblenz
HRB 25930), August-Borsig-Str. 11 a, 56070 Koblenz, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1.
Anton Fries, Moltkestr. 11, 56068 Koblenz, (Geschäftsführer), 1.2. Daniel Gutendorf,
Amselstraße 29, 56218 Mülheim-Kärlich, (Geschäftsführer), wird das Verfahren gem. §
207 InsO nach Anhörung der Gläubiger mangels einer die Kosten des Verfahrens
deckenden Masse eingestellt..
56068 Koblenz, 22.06.2026
Das Amtsgericht - Abt.21
21 IN 21/21

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 21 IN 21/21 · GPG Immobilien GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 21/21
Wirksam am
25.02.2026
Registerbezug
Koblenz, HRA 21960
In dem Insolvenzverfahren der GPG Immobilien GmbH & Co. KG, vertr.d.d.Komm. D. Gutendorf und A. Fries, August-Borsig-Str. 11 a, 56070 Koblenz (AG Koblenz, HRA 21960), vertr. d.: 1. GPG Verwaltungs GmbH (AG Koblenz HRB 25930), August-Borsig-Str. 11 a, 56070 Koblenz, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Anton Fries, Weyerstraße 2, 56220 Kettig, (Geschäftsführer), 1.2. Daniel Gutendorf, Amselstraße 29, 56218 Mülheim-Kärlich, (Geschäftsführer),wird die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt . Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Reicht die Insolvenzmasse nicht aus, steht dem Insolvenzverwalter ein Anspruch gegen die Staatskasse zu. Der vollständige Vergütungsbeschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 € übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem
Amtsgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz

oder bei dem
Landgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz

einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem
Amtsgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz

einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Koblenz, 18.02.2026
Das Amtsgericht - Abt. 21-
21 IN 21/21

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 21/21 · GPG Immobilien GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 21/21
Wirksam am
27.01.2026
Registerbezug
Koblenz, HRA 21960
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma GPG Immobilien GmbH & Co. KG findet mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Das Schlussver-zeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Koblenz - 21 IN 21/21 - niedergelegt worden. Die Summe der zu berücksichtigten Forderungen beträgt 50.487,55 EUR. Es ist ein Massebestand - vor Berichtigung der Massekosten - in Höhe von 21.856,55 EUR ver-fügbar.
56068 Koblenz, 27.01.2026
Das Amtsgericht - Abt.21
21 IN 21/21

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 21 IN 21/21 · GPG Immobilien GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 21/21
Wirksam am
02.03.2022
Registerbezug
Koblenz, HRA 21960
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GPG Immobilien GmbH & Co. KG, vertr.d.d.Komm. D. Gutendorf und A. Fries, August-Borsig-Str. 11 a, 56070 Koblenz (AG Koblenz, HRA 21960), vertr. d.: 1. GPG Verwaltungs GmbH (AG Koblenz HRB 25930), August-Borsig-Str. 11 a, 56070 Koblenz, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Anton Fries, (Geschäftsführer), 1.2. Daniel Gutendorf, (Geschäftsführer), wird für die Prüfung der bis zum 02.05.2022 nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 02.05.2022 schriftlich beim Insolvenzgericht Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet. Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet.
56068 Koblenz, 02.03.2022
Das Amtsgericht -Abt.21-
21 IN 21/21

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 21/21 · GPG Immobilien GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 21/21
Wirksam am
08.11.2021
Registerbezug
Koblenz, HRA 21960
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin GPG Immobilien GmbH & Co. KG, vertr.d.d.Komm. D. Gutendorf und A. Fries, August-Borsig-Str. 11 a, 56070 Koblenz (AG Koblenz, HRA 21960),
vertreten durch:
1. GPG Verwaltungs GmbH (AG Koblenz HRB 25930), August-Borsig-Str. 11 a, 56070 Koblenz, (Gesellschafter),
vertreten durch:
1.1. Anton Fries, (Geschäftsführer),
1.2. Daniel Gutendorf, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter mit Bericht vom 29.10.2021 Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
56068 Koblenz, 05.11.2021
Das Amtsgericht - Abt.21
21 IN 21/21

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 21/21 · GPG Immobilien GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 21/21
Wirksam am
05.11.2021
Registerbezug
Koblenz, HRA 21960
In dem Insolvenzverfahren GPG Immobilien GmbH & Co. KG, vertr.d.d.Komm. D. Gutendorf und A. Fries, August-Borsig-Str. 11 a, 56070 Koblenz (AG Koblenz, HRA 21960), vertr. d.: 1. GPG Verwaltungs GmbH (AG Koblenz HRB 25930), August-Borsig-Str. 11 a, 56070 Koblenz, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Anton Fries, (Geschäftsführer), 1.2. Daniel Gutendorf, (Geschäftsführer), wird besonderer Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf 16.12.2021
Der Termin dient zur

Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
einzulegen.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

56068 Koblenz, 05.11.2021
Das Amtsgericht -Abt.21-
21 IN 21/21

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 21/21 · GPG Immobilien GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 21/21
Wirksam am
11.10.2021
Registerbezug
Koblenz, HRA 21960
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin GPG Immobilien GmbH & Co. KG, vertr.d.d.Komm. D. Gutendorf und A. Fries, August-Borsig-Str. 11 a, 56070 Koblenz (AG Koblenz, HRA 21960),
vertreten durch:
1. GPG Verwaltungs GmbH (AG Koblenz HRB 25930), August-Borsig-Str. 11 a, 56070 Koblenz, (Gesellschafter),
vertreten durch:
1.1. Anton Fries, (Geschäftsführer),
1.2. Daniel Gutendorf, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter mit Bericht vom 06.10.2021 Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
56068 Koblenz, 08.10.2021
Das Amtsgericht - Abt.21
21 IN 21/21

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 21960 HRA 21960: GPG Immobilien GmbH & Co. KG, Koblenz, August-Borsig-Straße 11 a, 56070 Koblenz. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRA 21960: GPG Immobilien GmbH & Co. KG, Koblenz, August-Borsig-Straße 11 a, 56070 Koblenz. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 21 IN 21/21 · GPG Immobilien GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 21/21
Wirksam am
26.07.2021
Registerbezug
Koblenz, HRA 21960
21 IN 21/21: Über das Vermögen der GPG Immobilien GmbH & Co. KG, vertr.d.d.Komm. D. Gutendorf und A. Fries, August-Borsig-Str. 11 a, 56070 Koblenz (AG Koblenz, HRA 21960), vertr. d.: 1. GPG Verwaltungs GmbH (AG Koblenz HRB 25930), August-Borsig-Str. 11 a, 56070 Koblenz, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Anton Fries, (Geschäftsführer), 1.2. Daniel Gutendorf, (Geschäftsführer), ist am 21.07.2021 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Peter Kiehl, Rathausstraße 129, 56203 Höhr-Grenzhausen, Tel.: 02624 / 947036, Fax: 02624/947037, E-Mail: info@RA-kiehl.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 25.09.2021 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 25.10.2021.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

> Anträge über:

* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (25.09.2021) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (25.10.2021), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Koblenz, 23.07.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 21960 HRA 21960: GPG Immobilien GmbH & Co. KG, Koblenz, August-Borsig-Straße 11 a, 56070 Koblenz. Durch Beschluss des Amtsgerichts Koblenz (21 IN 21/21) vom 28.04.2021 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestel…
HRA 21960: GPG Immobilien GmbH & Co. KG, Koblenz, August-Borsig-Straße 11 a, 56070 Koblenz. Durch Beschluss des Amtsgerichts Koblenz (21 IN 21/21) vom 28.04.2021 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 21/21 · GPG Immobilien GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 21/21
Wirksam am
30.04.2021
Registerbezug
Koblenz, HRA 21960
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GPG Immobilien GmbH & Co. KG,
vertr.d.d.Komm. D. Gutendorf und A. Fries, August-Borsig-Str. 11 a, 56070
Koblenz (AG Koblenz, HRA 21960), vertr. d.: 1. GPG Verwaltungs GmbH (AG Koblenz
HRB 25930), August-Borsig-Str. 11 a, 56070 Koblenz, (Gesellschafter), vertr.
d.: 1.1. Anton Fries, (Geschäftsführer), 1.2. Daniel Gutendorf,
(Geschäftsführer), wird heute, am 28.04.2021 um 09:30 Uhr mit sofortiger
Wirkung zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des
Sachverhaltes angeordnet: Es wird die vorläufige Verwaltung des Vermögens gemäß
§ 21 Abs. 1 Nr. 1 InsO angeordnet. Zum vorläufigen Verwalter wird Rechtsanwalt
Peter Kiehl, Rathausstraße 129, 56203 Höhr-Grenzhausen, Tel.: 02624 / 947036,
Fax: 02624/947037, E-Mail: info@RA-kiehl.de bestellt. Verfügungen der
Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
(§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin
(Drittschuldner) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die
Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung
zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

56068 Koblenz, 28.04.2021,

Das Amtsgericht - Abt. 21

21 IN 21/21

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 21960 HRA 21960: GPG Immobilien GmbH & Co. KG, Koblenz, August-Borsig-Straße 11 a, 56070 Koblenz. (Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung und Vermietung eigenen Grundvermögens.). Kommanditgesellschaft. Ges…
HRA 21960: GPG Immobilien GmbH & Co. KG, Koblenz, August-Borsig-Straße 11 a, 56070 Koblenz. (Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung und Vermietung eigenen Grundvermögens.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: August-Borsig-Straße 11 a, 56070 Koblenz. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: GPG Verwaltungs GmbH, Koblenz (Amtsgericht Koblenz HRB 25930), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.