HRA 531005

Gotthold Hegenloh Inh. Manfred Hegenloh Schuhe-Sport-Reisen e. K.

Amtsgericht Ulm · Baden-Württemberg

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Brunnengasse 9, 73117 Wangen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Wangen
Rechtsform
eingetragenes gewerbliches Einzelunternehmen (e.K.; e.Kfm.; e.Kfr.)
Letzte Eintragung
16.05.2013
Datenstand
2026-04-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Inhaber(in)

Manfred Hegenloh

Wangen

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-04-06

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2026-04-04 Chronologischen Auszug ansehen
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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Gotthold Hegenloh Handel mit Schuhwaren u. Arbeitsbekleidung Wangen
  2. Gotthold Hegenloh Inh. Manfred Hegenloh Schuhe-Sport-Reisen Wangen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 24/25 · Hegenloh, Manfred · Insolvenzgericht Göppingen
Insolvenzgericht
Göppingen
Aktenzeichen
3 IN 24/25
Wirksam am
30.07.2025
Registerbezug
Ulm, HRA 531005
3 IN 24/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Manfred Hegenloh, geboren am XX.XX.XXXX, Ostlandstraße 3, 73117 Wangen
Inhaber der Gotthold Hegenloh Inh Manfred Hegenloh Schuhe-Sport-Reisen e K, Wangen, Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 531005
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Deininger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Franklinstraße 4, 73033 Göppingen, Gz.: 126/25

Beschluss:
Die im schriftlichen Verfahren abgehaltene Gläubigerversammlung erteilt dem Insolvenzverwalter ihre Zustimmung zu den am 04.06.2025 abgeschlossenen Vereinbarungen
1.) zwischen dem Insolvenzverwalter und Manfred Hegenloh über die ratenweise Zahlung eines Betrages in Höhe von 58.000,00 EUR in die Insolvenzmasse gegen Freigabe der Geschäftsanteile des Manfred Hegenloh an der Hegenloh Reisen GmbH, Wangen
und
2.) zwischen dem Insolvenzverwalter und der Hegenloh Reisen GmbH über Stellung von Sicherheiten bezüglich der Ratenzahlungen aus der vorgenannten Vereinbarung zwischen dem Insolvenzverwalter und Manfred Hegenloh.

Gründe:
Mittels Anberaumung der schriftlichen Gläubigerversammlung gem. § 5 Abs. 2 InsO durch Beschluss vom 05.06.2025 wurden die Gläubiger dazu aufgefordert, über die am 04.06.2025 abgeschlossenen Vereinbarungen
1.) zwischen dem Insolvenzverwalter und Manfred Hegenloh über die ratenweise Zahlung eines Betrages in Höhe von 58.000,00 EUR in die Insolvenzmasse gegen Freigabe der Geschäftsanteile des Manfred Hegenloh an der Hegenloh Reisen GmbH, Wangen
und
2.) zwischen dem Insolvenzverwalter und der Hegenloh Reisen GmbH über Stellung von Sicherheiten bezüglich der Ratenzahlungen aus der vorgenannten Vereinbarung zwischen dem Insolvenzverwalter und Manfred Hegenloh
abzustimmen, § 160 Abs. 1 InsO.
Die Zustimmung oder Ablehnung war dem Insolvenzgericht hierbei schriftlich bis einschließlich 03.07.2025 mitzuteilen.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinem Gläubiger wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Die Veröffentlichung im Insolvenzportal ist ordnungsgemäß am 05.06.2025 erfolgt.
Einwendungen gegen die Beschlussfassung wurden seitens der Gläubiger nicht erhoben.
Demnach gilt die Zustimmung als erteilt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 08.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 24/25 · Hegenloh, Manfred · Insolvenzgericht Göppingen
Insolvenzgericht
Göppingen
Aktenzeichen
3 IN 24/25
Wirksam am
05.06.2025
Registerbezug
Ulm, HRA 531005
3 IN 24/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Manfred Hegenloh, geboren am XX.XX.XXXX, Ostlandstraße 3, 73117 Wangen
Inhaber der Gotthold Hegenloh Inh Manfred Hegenloh Schuhe-Sport-Reisen e K, Wangen, Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 531005
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Deininger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Franklinstraße 4, 73033 Göppingen, Gz.: 126/25

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Genehmigung der am 04.06.2025 abgeschlossenen Vereinbarungen
1.) zwischen dem Insolvenzverwalter und Manfred Hegenloh über die ratenweise Zahlung eines Betrages in Höhe von 58.000,00 EUR in die Insolvenzmasse gegen Freigabe der Geschäftsanteile des Manfred Hegenloh an der Hegenloh Reisen GmbH, Wangen
und
2.) zwischen dem Insolvenzverwalter und der Hegenloh Reisen GmbH über Stellung von Sicherheiten bezüglich der Ratenzahlungen aus der vorgenannten Vereinbarung zwischen dem Insolvenzverwalter und Manfred Hegenloh
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 03.07.2025 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Göppingen, Schlossplatz 1, 73033 Göppingen erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Die Ausführungen des Insolvenzverwalters zu den geschlossenen Vereinbarungen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 05.06.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 24/25 · Hegenloh, Manfred · Insolvenzgericht Göppingen
Insolvenzgericht
Göppingen
Aktenzeichen
3 IN 24/25
Wirksam am
23.04.2025
Registerbezug
Ulm, HRA 531005
3 IN 24/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Manfred Hegenloh, geboren am XX.XX.XXXX, Ostlandstraße 3, 73117 Wangen
Inhaber der Gotthold Hegenloh Inh Manfred Hegenloh Schuhe-Sport-Reisen e K, Wangen, Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 531005
- Schuldner -

1. Die Prüfung der bis 22.04.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 17 - 19 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.06.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 22.04.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 24/25 · Hegenloh, Manfred · Insolvenzgericht Göppingen
Insolvenzgericht
Göppingen
Aktenzeichen
3 IN 24/25
Wirksam am
11.03.2025
Registerbezug
Ulm, HRA 531005
3 IN 24/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Manfred Hegenloh, geboren am XX.XX.XXXX, Ostlandstraße 3, 73117 Wangen
Inhaber der Gotthold Hegenloh Inh Manfred Hegenloh Schuhe-Sport-Reisen e K, Wangen, Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 531005
- Schuldner -

hat der Insolvenzverwalter am 06.03.2025 angezeigt, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 07.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 3 IN 24/25 · Hegenloh, Manfred · Insolvenzgericht Göppingen
Insolvenzgericht
Göppingen
Aktenzeichen
3 IN 24/25
Wirksam am
28.02.2025
Registerbezug
Ulm, HRA 531005
3 IN 24/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Manfred Hegenloh, geboren am XX.XX.XXXX, Ostlandstraße 3, 73117 Wangen
Inhaber der Gotthold Hegenloh Inh Manfred Hegenloh Schuhe-Sport-Reisen e K, Wangen, Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 531005
- Schuldner -

Es wird festgestellt, dass der Schuldner Restschuldbefreiung erlangt, wenn er den Obliegenheiten der §§ 295, 295 a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 28.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 3 IN 24/25 · Hegenloh, Manfred · Insolvenzgericht Göppingen
Insolvenzgericht
Göppingen
Aktenzeichen
3 IN 24/25
Wirksam am
29.01.2025
Registerbezug
Ulm, HRA 531005
3 IN 24/25

In dem Verfahren über den Antrag

Manfred Hegenloh, geboren am XX.XX.XXXX, Ostlandstraße 3, 73117 Wangen
Inhaber der Gotthold Hegenloh Inh Manfred Hegenloh Schuhe-Sport-Reisen e K, Wangen, Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 531005
- Schuldner -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage des Schuldners bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 29.01.2025 um 12:30 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt Frank Raff
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bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter des Schuldners. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung des Schuldners dessen Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen des Schuldners die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Dem Schuldner wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände des Schuldners ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und der Außenstände des Schuldners geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auf den Namen des Schuldners oder auf seinen Namen in der Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter Sonderkonten (gemäß Urteilen des Bundesgerichtshofes vom 07.02.2019, Az. IX ZR 47/18 und vom 24.01.2019, Az. IX ZR 110/17) zu eröffnen und auch über diese Konten zu verfügen.
Er wird insoweit ermächtigt, für die Kontoführung Masseverbindlichkeiten i. S. v. § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.
Die Konten des Schuldners führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner des Schuldners vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen des Schuldners einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Der Schuldner hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Er hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 29.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 531005 Gotthold Hegenloh Inh. Manfred Hegenloh Schuhe-Sport-Reisen, Wangen, Brunnenstr. 9, 73117 Wangen. Firma geändert; nun: Gotthold Hegenloh Inh. Manfred Hegenloh Schuhe-Sport-Reisen e. K. Berichtigung von Amts …
Gotthold Hegenloh Inh. Manfred Hegenloh Schuhe-Sport-Reisen, Wangen, Brunnenstr. 9, 73117 Wangen. Firma geändert; nun: Gotthold Hegenloh Inh. Manfred Hegenloh Schuhe-Sport-Reisen e. K. Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Brunnengasse 9, 73117 Wangen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.