HRB 8710

Golfpark Schlossgut Sickendorf GmbH

Amtsgericht Gießen · Hessen

aktuell 15 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Hofstraße 9-11, 36341 Lauterbach (Hessen)

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Lauterbach (Hessen)
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
23.12.2019
Datenstand
2024-02-20
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Jens Gruhle

Dresden

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-10-29

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Sommerfeld Golf Sickendorf GmbH Lauterbach (Hessen)

Gegenstand des Unternehmens

Der Betrieb der Golfanlage Sickendorf, Verkauf von Golfartikeln aller Art, Betrieb einer Speisegaststätte mit Saalbetrieb, Cateringservice und Ausschank, Durchführung von Sport-, Event- und Seminarveranstaltungen, Vermietung von Gästezimmern, Betrieb einer Golfschule sowie die Verwaltung und der Betrieb der Immobilien des Hofgutes Schloss Sickendorf.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

15
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 6 IN 149/19 · Golfpark Schlossgut Sickendorf GmbH · Insolvenzgericht Gießen
Insolvenzgericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 149/19
Wirksam am
12.03.2025
Registerbezug
Gießen, HRB 8710
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 149/19 :

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Golfpark Schlossgut Sickendorf GmbH, Hofstraße 9-11, 36341 Lauterbach (Hessen) (AG Gießen , HRB 8710),
vertreten durch:
Jens Gruhle, Ebereschenweg 14, 01328 Dresden, (Geschäftsführer),

wird für die bis zum 12.03.2025 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 08.04.2025 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen.

Amtsgericht Gießen, 12.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 6 IN 149/19 · Golfpark Schlossgut Sickendorf GmbH · Insolvenzgericht Gießen
Insolvenzgericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 149/19
Wirksam am
17.03.2022
Registerbezug
Gießen, HRB 8710
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 149/19 :

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Golfpark Schlossgut Sickendorf GmbH, Hofstraße 9-11, 36341 Lauterbach (Hessen) (AG Gießen , HRB 8710),
vertreten durch:
Jens Gruhle, Ebereschenweg 14, 01328 Dresden, (Geschäftsführer),

wird für die bis zum 14.03.2022 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 14.04.2022 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen.

Amtsgericht Gießen, 14.03.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 149/19 · Golfpark Schlossgut Sickendorf GmbH · Insolvenzgericht Gießen
Insolvenzgericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 149/19
Wirksam am
06.12.2021
Registerbezug
Gießen, HRB 8710
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 149/19:

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Golfpark Schlossgut Sickendorf GmbH, Hofstraße 9-11, 36341 Lauterbach (Hessen) (AG Gießen , HRB 8710),
vertreten durch:
Jens Gruhle, Ebereschenweg 14, 01328 Dresden, (Geschäftsführer),

ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt worden auf Montag, 20.12.2021, 10:00 Uhr, Saal 406, 4. OG, Gebäude B, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen

Tagesordnung:

Beschlussfassung nach § 160 InsO (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen) hinsichtlich der Genehmigung der notariellen Urkunde des Notars Volker Christe, Lauterbach vom 02.12.2021 (UR-Nr. 285/2021).

Zusammengefasst hat diese folgenden Inhalt:

a) Veräußerung des Erbaurechts in Höhe von 50.000 EUR.
b) Forderungsverzicht des Grundstückseigentümers.
c) Zahlung der Grundbesitzabgaben in Höhe von derzeit 16.233,90 EUR durch die Übernehmerin an die Stadt Lauterbach

Hinweis:
Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO)

Amtsgericht Gießen, 06.12.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 6 IN 149/19 · Golfpark Schlossgut Sickendorf GmbH · Insolvenzgericht Gießen
Insolvenzgericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 149/19
Wirksam am
16.09.2021
Registerbezug
Gießen, HRB 8710
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 149/19 :

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Golfpark Schlossgut Sickendorf GmbH, Hofstraße 9-11, 36341 Lauterbach (Hessen) (AG Gießen , HRB 8710),
vertreten durch:
Jens Gruhle, Ebereschenweg 14, 01328 Dresden, (Geschäftsführer),

wird für die bis zum 16.09.2021 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 14.10.2021 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen.

Amtsgericht Gießen, 16.09.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 6 IN 149/19 · Golfpark Schlossgut Sickendorf GmbH · Insolvenzgericht Gießen
Insolvenzgericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 149/19
Wirksam am
06.05.2021
Registerbezug
Gießen, HRB 8710
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 149/19 :

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Golfpark Schlossgut Sickendorf GmbH, Hofstraße 9-11, 36341 Lauterbach (Hessen)
(AG Gießen , HRB 8710),

vertreten durch:

Jens Gruhle, Ebereschenweg 14, 01328 Dresden, (Geschäftsführer),

wird die Vergütung des vorläufigen Verwalters festgesetzt auf:

xxx Euro Nettovergütung nach § 11 InsVV

(Bruchteil nach § 11 InsVV in %:39,34)

xxx Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

xxx Euro Auslagen zuzüglich

xxx Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %.

xxx Euro Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1,
35398 Gießen, Tel.: 0641/9829218, Fax: 0641/9829216, E-Mail: giessen@mtjz.de
wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Der Beschluss ergeht gemäß dem Antrag vom 14.04.2021.

G r ü n d e:

Der vorläufige Verwalter hat am 14.04.2021 die Festsetzung einer Vergütung und
Auslagen in Höhe von insgesamt xxx EUR (brutto) beantragt.

Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 07.11.2019 angeordnet und hat
bis zum 18.12.2019 angedauert.

Dem vorläufigen Verwalter steht daher eine Vergütung zu.

Ermittlung der verwalteten Masse, § 63 Abs. 3 InsO, § 11 Abs. 1 InsVV:

Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Masse in Höhe von EUR 91.806,08
ausgegangen.

Die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist in § 63
Abs. 3 InsO und in § 11 InsVV geregelt.

Nach § 63 Abs. 3 S. 2 InsO i. V. m. § 11 Abs. 1 S. 2 InsVV ist als
Berechnungsgrundlage das Vermögen anzunehmen, auf das sich die Tätigkeit des
vorläufigen Verwalters während der vorläufigen Verwaltung erstreckt.
Maßgebender Zeitpunkt der Wertermittlung ist nach § 63 Abs. 3 S. 3 InsO
regelmäßig der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung.

In dem Gutachten vom 12.12.2019 wird eine Insolvenzmasse von 472.139,50 EUR
angegeben.

Nach § 11 Abs. 1 S. 2 InsVV werden Gegenstände, die mit Aus- oder
Absonderungsrechten belastet sind, nur dann dem Vermögen hinzugerechnet, wenn
sich der vorläufige Verwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Eine
bloß nennenswerte Befassung mit den Drittrechten reicht nicht aus. Dies ergibt
sich auch aus dem Beschluss des BGH vom 18.12.2008, ZinsO 2009, Seite 495.

Der vorläufige Insolvenzverwalter nimmt bezüglich seiner Tätigkeiten Bezug auf
das Gutachten vom 12.12.2019. Demnach hatte er mit den Aus- und
Absonderungsberechtigten Gläubigern schriftlich Kontakt und hat sich erheblich
mit den Gegenständen befasst, die mit Aus- und Absonderungsrechten belastet
sind.

Folglich können die Grundstücke bei der Berechnung dem Vermögen hinzugerechnet
werden.

Den Wert reduziert der vorläufige Insolvenzverwalter in seinem Vergütungsantrag
von 400.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR.

Findet während dem vorläufigen Insolvenzverfahren eine Betriebsfortführung
statt, sind bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage in analoger Anwendung
des § 1 Abs. 2 Nr. 4 S. 2b InsVV die Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen
abzuziehen. Es dürfen folglich nur die Betriebsüberschüsse berücksichtigt
werden, sh. BGH, Beschluss vom 26.04.2007, ZinsO 2007, Seite 766.

Bei der Bewertung der verwalteten Masse sind die allgemein gültigen
Bewertungsgrundsätze, wie zum Beispiel gemäß §§ 252 HGB anzuwenden.

Vermögenswerte aus Anfechtungen nach § 130 ff. InsO können nicht angesetzt
werden, siehe Beschlüsse des BGH vom 29.04.2004, ZinsO 2004, Seite 672 und vom
18.12.2008, ZinsO 2009, Seite 495.

Diese Vermögenswerte wurden von dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Höhe von
30.333,32 EUR abgezogen.

Die Berechnungsgrundlage wurde entsprechend den obigen Ausführungen ermittelt.
Die genaue Berechnung ergibt sich aus dem Antrag des Insolvenzverwalters auf
den Bezug genommen wird.

Regelsatz nach § 10, 2 InsVV:

Gemäß § 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für den endgültigen
Insolvenzverwalter in Höhe von EUR xxx.

Dieser Betrag errechnet sich wie folgt:

40 % von 25.000,- EUR xxx EUR

25% von 25.000,- EUR xxx EUR

7% von 41.806,08 EUR xxx EUR

SUMME: xxx EUR

Bruchteil, § 11 InsVV:

Der vorläufige Verwalter erhält nach § 63 Abs. 3 S. 2 InsO in der Regel 25 %
der Vergütung nach § 2 InsVV.

Erhöhungen / Herabsetzungen des Bruchteils nach § 11 InsVV:

Nach § 11 Abs. 3 InsVV ist Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen
Verwalters bei der Vergütungsfestsetzung zu berücksichtigen. Der Regelsatz von
25 % kann daher im Einzelfall erhöht oder gemindert werden.

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat einen Zuschlag von 20 % für die
Betriebsfortführung beantragt, den er nach der Vergleichsberechnung auf 18,61 %
reduziert hat.

Nach der Rechtsprechung des BGH (BGH NZI 2006, 401) kann dem vorläufigen
Insolvenzverwalter ein Zuschlag für die Betriebsfortführung gewährt werden,
wenn seine Tätigkeit dadurch erheblich erschwert wird.

In dem Vergütungsantrag nimmt der vorläufige Insolvenzverwalter Bezug auf das
Insolvenzgutachten vom 12.12.2019. In diesem sind seine Tätigkeiten im Rahmen
der Betriebsfortführung aufgeführt.

Eine Betriebsfortführung gehört nicht zu den Regelaufgaben eines
Insolvenzverwalters, so dass hierfür ein Zuschlag gewährt werden kann.

Die Höhe des jeweiligen Zuschlags muss in jedem Verfahren individuell geprüft
werden.

Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt ein Zuschlag in Höhe von 20 %, den
er jedoch nach der Vergleichsberechnung auf 18,61 % kürzt.

In dem Betrieb wurden wenige Mitarbeiter beschäftigt.

Da auch die Umsatzerlöse laut Gutachten nicht 12.000.000 Euro überschreiten,
handelt sich um einen kleinen Betrieb gemäß § 267 HGB.

Zusätzlich wurde der Betrieb nur für die kurze Dauer von sechs Wochen
fortgeführt.

Der Großteil der aufgeführten Arbeiten gehört zu den üblichen Aufgaben, die im
Rahmen einer Betriebsfortführung anfallen.

Aufgrund dessen schein ein Zuschlag in Höhe von 20% gerade noch angemessen, so
dass dieser gewährt werden kann.

Nach der Rechtsprechung des BGH ist in den Fällen der Betriebsfortführung eine
Vergleichsberechnung durchzuführen.

In dieser Vergleichsberechnung ist der Wert, um den sich die Insolvenzmasse
durch die Betriebsfortführung erhöht hat und die dadurch bedingte Zunahme der
Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die
Massemehrung aus der Betriebsfortführung über einen dann zu gewährenden
Zuschlag erreicht würde.

Durch die Betriebsfortführung ist ein Überschuss entstanden.

Daraus ergibt sich folgende Vergleichsberechnung:

Insolvenzmasse inklusive den Erlösen aus der Betriebsfortführung:
91.806,08 EUR

Regelvergütung:
xxx EUR

25 % für die reguläre Vergütung des vorl. Insolvenzverwalters:
xxx EUR

Für die Berechnung der Insolvenzmasse ohne die Erlöse aus der
Betriebsfortführung, ist, nach der Rechtsprechung (BGH, NZI 2007, 341) nur der
Überschuss zu berücksichtigen, der sich nach Abzug der Ausgaben ergibt.

Durch die Betriebsfortführung konnten Einnahmen in Höhe von 8.438,72 EUR
erwirtschaftet werden. Davon werden die entstandenen Ausgaben in Höhe von
3.939,95 EUR abgezogen.

Somit ergibt sich ein Überschuss von 4.498,77 EUR.

Dieser Überschuss ist von der Insolvenzmasse inklusive den Erlösen aus der
Betriebsfortführung abzuziehen (91.806,08 EUR - 4.498,77 EUR = 87.307,31 EUR).

Insolvenzmasse ohne die Erlöse aus der Betriebsfortführung:
87.307,31 EUR

Regelvergütung:
xxx EUR

25 % für die reguläre Vergütung des vorl. Insolvenzverwalters:
xxx EUR

Zuschlag in Höhe von 20 % für die
Betriebsfortführung: xxx EUR

Die Differenz der Vergleichswerte beträgt:
xxx EUR

Dies entspricht einem Zuschlag von 19.26 %

Da aber nur ein Zuschlag in Höhe von 18,61% beantragt wurde ist dieser zugrunde
zu legen.

Somit werden folgende Erhöhungen festgesetzt:

Es werden 25 % der Vergütung für den endgültigen Verwalter zuzüglich einer
Erhöhung von 18,61 % angesetzt. Dem vorläufigen Verwalter steht demnach eine
Vergütung in Höhe des Bruchteils von 43,61 % der nach § 2 InsVV ermittelten
Regelvergütung zu.

43,61 % aus EUR xxx ergeben xxx EUR.

Auslagen, §§ 10, 8 InsVV

Die Auslagen sind gesondert festzusetzen. Es wurde die Pauschale nach § 8 Abs.
3 InsVV beantragt, die 15% der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je
begonnenen Monat beträgt.

Die Pauschale wurde auf den Maximalbetrag von xxx EUR für 2 angefangene Monate
festgesetzt.

Umsatzsteuer, §§ 10, 7 InsVV:

Nach § 7 InsVV sind auf die Vergütung und die Auslagen die Umsatzsteuer
festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1,
35390 Gießen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Hinweise:

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund § 64
Abs. 2 InsO und dem Beschluss des BGH vom 14.12.2017 (Az. IX ZB 65/16). Demnach
ist der komplette Beschluss einschließlich Angabe der Berechnungsgrundlage
öffentlich bekannt zu machen. Lediglich die festgesetzten Beträge dürfen nicht
bekannt gemacht werden.

Amtsgericht Gießen, 21.04.2021.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 6 IN 149/19 · Golfpark Schlossgut Sickendorf GmbH · Insolvenzgericht Gießen
Insolvenzgericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 149/19
Wirksam am
15.03.2021
Registerbezug
Gießen, HRB 8710
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 149/19 :

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Golfpark Schlossgut Sickendorf GmbH, Hofstraße 9-11, 36341 Lauterbach (Hessen)
(AG Gießen , HRB 8710),

vertreten durch:

Jens Gruhle, Ebereschenweg 14, 01328 Dresden, (Geschäftsführer),

wird für die bis zum 15.03.2021 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß §
177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die
Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt.
Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 15.04.2021
bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die
Insolvenztabelle eingetragen.

Amtsgericht Gießen, 15.03.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 149/19 · Golfpark Schlossgut Sickendorf GmbH · Insolvenzgericht Gießen
Insolvenzgericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 149/19
Wirksam am
02.01.2021
Registerbezug
Gießen, HRB 8710
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 149/19:

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Golfpark Schlossgut Sickendorf GmbH, Hofstraße 9-11, 36341 Lauterbach (Hessen)
(AG Gießen , HRB 8710),

vertreten durch:

Jens Gruhle, Ebereschenweg 14, 01328 Dresden, (Geschäftsführer),

ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt worden auf Freitag,
22.01.2021, 10:00 Uhr, Saal 200, 2. OG, Gebäude A, Gutfleischstraße 1, 35390
Gießen

Tagesordnung:

Beschlussfassung nach § 160 InsO (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen) hinsichtlich der Zustimmung zur Beauftragung des
Insolvenzverwalters bzgl. der gerichtlichen (klageweisen) Geltendmachung von
Ansprüchen der Masse gegen die EDDIE Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH im
Zusammenhang mit den Investitionen in die Immobilie Hofstraße 9-11 in 36341
Lauterbach-Sickendorf

Hinweis:

Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung nach §
160 InsO als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO)

Amtsgericht Gießen, 30.12.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 6 IN 149/19 · Golfpark Schlossgut Sickendorf GmbH · Insolvenzgericht Gießen
Insolvenzgericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 149/19
Wirksam am
15.09.2020
Registerbezug
Gießen, HRB 8710
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 149/19 :

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Golfpark Schlossgut Sickendorf GmbH, Hofstraße 9-11, 36341 Lauterbach (Hessen)
(AG Gießen , HRB 8710),

vertreten durch:

Jens Gruhle, Ebereschenweg 14, 01328 Dresden, (Geschäftsführer),

wird für die bis zum 15.09.2020 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß §
177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die
Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt.
Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 15.10.2020
bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die
Insolvenztabelle eingetragen.

Amtsgericht Gießen, 15.09.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 8710 HRB 8710: Golfpark Schlossgut Sickendorf GmbH, Lauterbach (Hessen), Hofstraße 9-11, 36341 Lauterbach (Hessen). Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 8710: Golfpark Schlossgut Sickendorf GmbH, Lauterbach (Hessen), Hofstraße 9-11, 36341 Lauterbach (Hessen). Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 6 IN 149/19 · Golfpark Schlossgut Sickendorf GmbH · Insolvenzgericht Gießen
Insolvenzgericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 149/19
Wirksam am
19.12.2019
Registerbezug
Gießen, HRB 8710
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 149/19:

Über das Vermögen der

Golfpark Schlossgut Sickendorf GmbH, Hofstraße 9-11, 36341 Lauterbach (Hessen)
(AG Gießen , HRB 8710), vertr. d.: Jens Gruhle, Ebereschenweg 14, 01328
Dresden, (Geschäftsführer),

ist am 18.12.2019 um 11:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1,
35398 Gießen, Tel.: 0641/9829218, Fax: 0641/9829216, E-Mail: giessen@mtjz.de .

Insolvenzforderungen sind bis zum 17.02.2020 unter Beachtung des § 174 InsO bei
dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind
gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der
Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Berichts- und Prüfungstermin am
Montag, 16.03.2020, 09:30 Uhr, Saal 406, 4. OG, Gebäude B, Gutfleischstraße 1,
35390 Gießen, in dem die angemeldeten Forderungen geprüft werden sowie zur
eventuellen Beschlussfassung über:

- Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters über die Freigabe der
schuldnerischen selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)

- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)

- Umfang der Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters (§ 66 Abs. 3
InsO)

- Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

- Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§§ 100, 101 InsO)

- Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der Insolvenzmasse (§ 149 InsO)

- Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie Beauftragung
des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 InsO)

- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO);
insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der
Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die
Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert

- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162, 163 InsO)

- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO)

Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung
hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der gesetzlichen
Fristen des § 175 Abs. 1 S. 2 InsO auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt,
§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf
der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Gießen, den 18.12.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 8710 HRB 8710: Golfpark Schlossgut Sickendorf GmbH, Lauterbach (Hessen), Hofstraße 9-11, 36341 Lauterbach (Hessen). Durch Beschluss des Amtsgerichts Gießen (Az. 6 IN 149/19) vom 07.11.2019 ist ein vorläufiger Ins…
HRB 8710: Golfpark Schlossgut Sickendorf GmbH, Lauterbach (Hessen), Hofstraße 9-11, 36341 Lauterbach (Hessen). Durch Beschluss des Amtsgerichts Gießen (Az. 6 IN 149/19) vom 07.11.2019 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 149/19 · Golfpark Schlossgut Sickendorf GmbH · Insolvenzgericht Gießen
Insolvenzgericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 149/19
Wirksam am
07.11.2019
Registerbezug
Gießen, HRB 8710
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 149/19:

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der

Golfpark Schlossgut Sickendorf GmbH, Hofstraße 9-11, 36341 Lauterbach (Hessen)
(AG Gießen , HRB 8710),

vertreten durch:

Jens Gruhle, Ebereschenweg 14, 01328 Dresden, (Geschäftsführer),

ist am 07.11.2019 um 15:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragsgegnerin angeordnet worden.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach,
Lahnstraße 1, 35398 Gießen, Tel.: 0641/9829218, Fax: 0641/9829216, E-Mail:
giessen@mtjz.de bestellt worden.

Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Der Antragsgegnerin wurde verboten, ohne
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Forderungen einzuziehen, sie
abzutreten oder auf andere Weise darüber zu verfügen oder Anlage-, Umlauf- oder
sonstiges Eigentum zu veräußern, verpfänden oder in sonstiger Weise zu
belasten. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegt
weiterhin der Antragsgegnerin; die Begründung, Änderung und Beendigung
bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters (Zustimmungsvorbehalt).

Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegen zu
nehmen Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wurden gem. § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 lnsO
untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen wurden einstweilen eingestellt -
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gießen,
Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Gießen, 07.11.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 8710 HRB 8710: Sommerfeld Golf Sickendorf GmbH, Lauterbach (Hessen), Hofstraße 11, 36341 Lauterbach (Hessen). Die Gesellschafterversammlung vom 03.04.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firm…
HRB 8710: Sommerfeld Golf Sickendorf GmbH, Lauterbach (Hessen), Hofstraße 11, 36341 Lauterbach (Hessen). Die Gesellschafterversammlung vom 03.04.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: Golfpark Schlossgut Sickendorf GmbH. Geschäftsanschrift: Hofstraße 9-11, 36341 Lauterbach (Hessen). Nicht mehr Geschäftsführer: Sommerfeld, Erwin, Edewecht, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 8710 HRB 8710: Sommerfeld Golf Sickendorf GmbH, Lauterbach (Hessen), Hofstraße 11, 36341 Lauterbach (Hessen). Bestellt als Geschäftsführer: Gruhle, Jens, Dresden, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der…
HRB 8710: Sommerfeld Golf Sickendorf GmbH, Lauterbach (Hessen), Hofstraße 11, 36341 Lauterbach (Hessen). Bestellt als Geschäftsführer: Gruhle, Jens, Dresden, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 8710 HRB 8710: Sommerfeld Golf Sickendorf GmbH, Lauterbach (Hessen), Hofstraße 11, 36341 Lauterbach (Hessen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.12.2015. Geschäftsanschrift: Hofstr…
HRB 8710: Sommerfeld Golf Sickendorf GmbH, Lauterbach (Hessen), Hofstraße 11, 36341 Lauterbach (Hessen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.12.2015. Geschäftsanschrift: Hofstraße 11, 36341 Lauterbach (Hessen). Gegenstand: Der Betrieb der Golfanlage Sickendorf, Verkauf von Golfartikeln aller Art, Betrieb einer Speisegaststätte mit Saalbetrieb, Cateringservice und Ausschank, Durchführung von Sport-, Event- und Seminarveranstaltungen, Vermietung von Gästezimmern, Betrieb einer Golfschule sowie die Verwaltung und der Betrieb der Immobilien des Hofgutes Schloss Sickendorf. Stammkapital: 54.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Sommerfeld, Erwin, Edewecht, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Sommerfeld Golf Sickendorf AG mit dem Sitz in Lauterbach (Hessen) (Amtsgericht Gießen, 21 HRB 7299). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.