VR 21490

Golf-Club Pfälzerwald e.V.

Amtsgericht Zweibrücken · Rheinland-Pfalz

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Waldfischbach-Burgalben

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Registerdaten

Sitz
Waldfischbach-Burgalben
Datenstand
2025-01-03
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-03

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 1 IN 38/18 · Golf-Club Pfälzerwald e. V. · Insolvenzgericht Pirmasens
Insolvenzgericht
Pirmasens
Aktenzeichen
1 IN 38/18
Wirksam am
31.03.2020
Registerbezug
Zweibrücken, VR 21490
1 IN 38/18.: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Golf-Club
Pfälzerwald e. V., Auf den Aspen 60, 67714 Waldfischbach-Burgalben (AG
Zweibrücken, VR 21490), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters
durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige
Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden. Er ist nachfolgend unter Beachtung der gesetzlichen Maßgabe,
dass die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen sind, wiedergegeben:

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des

Golf-Club Pfälzerwald e. V., Auf den Aspen 60, 67714 Waldfischbach-Burgalben
(AG Zweibrücken, VR 21490),

wird dem Insolvenzverwalter Dr. Arne Fu, Buchsweilerstraße 18, 66953 Pirmasens
gestattet einen Vorschuss auf seine Vergütung aus der Masse zu entnehmen:

Die Höhe des Vorschusses auf die Vergütung wird festgesetzt auf:

G r ü n d e:

Dem Antrag des Insolvenzverwalters vom 26.03.2020 war gem. § 9 InsVV zu
entsprechen. Das Insolvenzverfahren dauert bereits länger als 6 Monate. Es ist
eine ausreichende liquide Insolvenzmasse vorhanden.

Nach dem Vortrag des Insolvenzverwalters kann von einer endgültigen
Insolvenzverwaltervergütung ausgegangen werden, die die bisher entnommenen
Vorschüsse übersteigt.

Es wurden bereits Vergütungsvorschüsse von xxx Euro bewilligt und der Masse
entnommen.

Zusätzlich wird die Entnahme der Umsatzsteuer in Höhe von 19 % bewilligt.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht
-, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens einzulegen. Die befristete Erinnerung
ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26,
66953 Pirmasens einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Pirmasens, 26.03.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 1 IN 38/18 · Golf-Club Pfälzerwald e. V. · Insolvenzgericht Pirmasens
Insolvenzgericht
Pirmasens
Aktenzeichen
1 IN 38/18
Wirksam am
06.03.2019
Registerbezug
Zweibrücken, VR 21490
1 IN 38/18.: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Golf-Club
Pfälzerwald e. V., Auf den Aspen 60, 67714 Waldfischbach-Burgalben (AG
Zweibrücken, VR 21490), wurde die Entnahme eines Vorschusses auf die Vergütung
des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts bewilligt. Der
vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Dem Insolvenzverwalter Dr. Arne Fu, Buchsweilerstr. 18, 66953 Pirmasens wird
gestattet einen Vorschuss auf seine Vergütung aus der Masse zu entnehmen.

Die Höhe des Vorschusses auf Vergütung wird festgesetzt auf:

XXX Euro

G r ü n d e:

Dem Antrag des Insolvenzverwalters vom 18.02.2019/26.02.2019 war gem. § 9 InsVV
zu entsprechen. Das Insolvenzverfahren dauert bereits länger als 6 Monate. Es
ist eine ausreichende liquide Insolvenzmasse von rund 98.712,38 Euro vorhanden.
Die Berechnungsgrundlage für die endgültige Verwaltervergütung beträgt rund
163.031,63 Euro. Die Vergütung ist nach dem Wert der Insolvenzmasse gem. § 1
InsVV zu ermitteln und die sich daraus ergebende Regelvergütung des § 2 InsVV
entsprechend § 3 InsVV ggfs. zu erhöhen. Nach dem Vortrag des
Insolvenzverwalters kann von einer endgültigen Insolvenzverwaltervergütung von
XXX Euro ausgegangen werden.

Es wurde bereits ein Vergütungsvorschuss von XXX Euro nebst Umsatzsteuer
bewilligt und der Masse entnommen.

Der Vorschuss erreicht die endgültige Verwaltervergütung voraussichtlich nicht.
Daher kann der Entnahme des Vorschusses zugestimmt werden.

Zusätzlich wird die Entnahme der Umsatzsteuer in Höhe von 19 % bewilligt.

Amtsgericht Pirmasens, 04.03.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 1 IN 38/18 · Golf-Club Pfälzerwald e. V. · Insolvenzgericht Pirmasens
Insolvenzgericht
Pirmasens
Aktenzeichen
1 IN 38/18
Wirksam am
04.12.2018
Registerbezug
Zweibrücken, VR 21490
1 IN 38/18.: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Golf-Club
Pfälzerwald e. V., Auf den Aspen 60, 67714 Waldfischbach-Burgalben (AG
Zweibrücken, VR 21490), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden. In seinen Gründen und seiner
Rechtsmittelbelehrung lautet er wie folgt:

Gründe:

Der Insolvenzverwalter beantragt die Festsetzung einer Vergütung für seine
frühere Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter in Höhe von 18.150,65 €.

Auf den Inhalt des Vergütungsantrages vom 26.11.2018 wird Bezug genommen.

Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Verwalters ist das
gesamte im unmittelbaren und mittelbaren Besitz des Schuldners befindliche
Ist-Vermögen (BGH ZinsO 204, 909: "das in Besitz zu nehmende oder sonst für die
Masse zu reklamierende verwertbare Vermögen"). Vermögenswerte, die mit Aus- und
Absonderungsrechten belastet sind, werden in die Berechnungsgrundlage
einbezogen sofern der vorläufige Verwalter erhebliche Tätigkeiten darauf
verwendet hat.

Die Berechnungsgrundlage ergibt sich aus dem Antrag vom 26.11.2018 und beträgt,
aufgrund der nachvollziehbaren und rechnerisch richtigen Darstellung des
Insolvenzverwalters,

214.029,82 €

Die Festsetzung der Vergütung beruht auf den §§ 11 Abs. 1, 2 Abs. 1, 3, 7 und 8
Abs. 3 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV). Danach steht dem
vorläufigen Insolvenzverwalter ein angemessener Bruchteil der Regelvergütung
zu, die einem Insolvenzverwalter im eröffneten Verfahren zustehen würde. Der
angemessene Bruchteil von 25 % für das Normalverfahren kann durch Zu- oder
Abschläge erhöht oder ermäßigt werden. (§ 3 InsVV).

Die Vergütung des Insolvenzverwalters hätte gemäß § 2 Abs. 1 InsVV unter
Zugrundelegung der oben stehenden Berechnungsgrundlage 6.933,02 € betragen.

Wegen der Einzelheiten der Berechnung wird auf die in § 2 InsVV aufgeführten
Regelsätze verwiesen.

Der angemessene Bruchteil für die Vergütung des vorläufigen Verwalters war
antragsgemäß festzusetzen wie folgt:

Vergütung für das
Normalverfahren
25 %

Zuschlag für:

Fortführung von 16 Arbeitsverhältnissen und Vorfinanzierung

1. Insolvenzausfallgeld

5 %

Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten mit komplexen

2.
Rechtsproblemen
20 %

3. Fortführung des Unternehmens
5 %

_________

insgesamt
55 %

Ende des ungeschützten Abschnitts

Die geltend gemachten Zuschläge sind erforderlich, aber auch ausreichend, im
konkreten Fall den Aufwand des vorläufigen Insolvenzverwalters angemessen zu
vergüten.

Nach § 8 Abs. 3 InsVV steht dem Insolvenzverwalter eine Auslagenpauschale in
Höhe von 15 % der gesetzlichen Vergütung für das erste Jahr und in Höhe von
jeweils 10 % für die Folgejahre zu, höchstens jedoch 250,00 € je angefangenen
Monat und höchstens 30 % der Regelvergütung. Die Pauschale darf 30 % der
Regelvergütung nicht übersteigen.

Unter Zugrundelegung einer Tätigkeitsdauer von 3 Monaten war daher eine
Auslagenpauschale von 750,00 € festzusetzen.

Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende
Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen.

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht
-, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens einzulegen. Die befristete Erinnerung
ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26,
66953 Pirmasens einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Pirmasens, 03.12.2018.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 38/18 · Golf-Club Pfälzerwald e. V. · Insolvenzgericht Pirmasens
Insolvenzgericht
Pirmasens
Aktenzeichen
1 IN 38/18
Wirksam am
08.11.2018
Registerbezug
Zweibrücken, VR 21490
1 IN 38/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Golf-Club
Pfälzerwald e. V., Auf den Aspen 60, 67714 Waldfischbach-Burgalben (AG
Zweibrücken, VR 21490), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt,
dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig
werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Pirmasens, 07.11.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1 IN 38/18 · Golf-Club Pfälzerwald e. V. · Insolvenzgericht Pirmasens
Insolvenzgericht
Pirmasens
Aktenzeichen
1 IN 38/18
Wirksam am
01.08.2018
Registerbezug
Zweibrücken, VR 21490
1 IN 38/18: Über das Vermögen des Golf-Club Pfälzerwald e. V., Auf den Aspen
60, 67714 Waldfischbach-Burgalben (AG Zweibrücken, VR 21490), ist am 01.08.2018
um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Dr. Arne Fu, Rechtsanwalt, Buchsweilerstraße 18, 66953
Pirmasens, Tel.: 06331-24130, Fax: 06331-241310, E-Mail:
kanzlei@haberland-fu.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 24.10.2018 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Insolvenzverwalter zu
leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 09.11.2018

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø Anträge über:

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des
Schuldners, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (24.10.2018)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (09.11.18), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag,
der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht,
keine Widersprüche erhoben werden.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Pirmasens, 01.08.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 38/18 · Golf-Club Pfälzerwald e. V. · Insolvenzgericht Pirmasens
Insolvenzgericht
Pirmasens
Aktenzeichen
1 IN 38/18
Wirksam am
28.05.2018
Registerbezug
Zweibrücken, VR 21490
1 IN 38/18: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Golf-Club
Pfälzerwald e. V., Auf den Aspen 60, 67714 Waldfischbach-Burgalben, ist am
28.05.2018 um 10:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des
Antragstellers angeordnet worden. Verfügungen des Antragstellers sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Dr. Arne Fu, Rechtsanwalt, Buchsweilerstraße 18, 66953
Pirmasens, Tel.: 06331-24130, Fax: 06331-241310, E-Mail:
kanzlei@haberland-fu.de bestellt worden.

Die Schuldner des Antragstellers werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch den Antragsteller mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Pirmasens -
Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Pirmasens, 28.05.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.