HRB 71789
Goldsteyn Medien GmbH
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Düsseldorf
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Registerdaten
- Sitz
- Düsseldorf
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 500 IN 178/23 · Goldsteyn Medien GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 500 IN 178/23
- Wirksam am
- 29.10.2025
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 71789
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 71789 eingetragenen Goldsteyn Medien GmbH, Lindenstr. 48-52, 40233 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nkololo Matumona
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.12.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.
500 IN 178/23
Amtsgericht Düsseldorf, 28.10.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 500 IN 178/23 · Goldsteyn Medien GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 500 IN 178/23
- Wirksam am
- 08.02.2024
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 71789
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 71789 eingetragenen Goldsteyn Medien GmbH, Lindenstr. 48-52, 40233 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nkololo Matumona
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 06.02.2024, um 12:17 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 13.10.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. David Kluth, Jägerhofstraße 29, 40479 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.03.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 16.04.2024.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 02.04.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
500 IN 178/23
Düsseldorf, 06.02.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 71789 HRB 71789: Goldsteyn Medien GmbH, Düsseldorf, Frankenstraße 23, 40476 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Erkrather Straße 234 b, 40233 Düsseldorf.
HRB 71789 HRB 71789: Goldsteyn Medien GmbH, Düsseldorf, Erkrather Straße 234b, 40233 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Frankenstraße 23, 40476 Düsseldorf.
HRB 71789 HRB 71789: Goldsteyn Medien GmbH, Düsseldorf, Erkrather Straße 234b, 40233 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Faizi, Hamed, Hilden, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Hajji, Ali, Wuppertal, *XX.…
HRB 71789 HRB 71789: Goldsteyn Medien GmbH, Düsseldorf, Erkrather Str. 216b, 40233 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Erkrather Straße 234b, 40233 Düsseldorf.
HRB 71789 HRB 71789:Goldsteyn Medien GmbH, Düsseldorf, Erkrather Str. 216b, 40233 Düsseldorf.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.12.2013. Geschäftsanschrift: Erkrather Str. 216b, 40233 D…
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