HRB 211855

Goldmann Metallbau GmbH

Amtsgericht Osnabrück · Niedersachsen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Vördener Straße 111, 49565 Bramsche

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Bramsche
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
08.07.2025
Datenstand
2025-09-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Andreas Goldmann

Bramsche

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-09-28

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Goldmann Metallbau UG (haftungsbeschränkt) Bramsche

Gegenstand des Unternehmens

Durchführung von Metall- und Schweißarbeiten und damit zusammenhängende Geschäfte, die dem Gesellschaftszweck förderlich bzw. unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 10 IN 72/25 · Goldmann Metallbau GmbH · Insolvenzgericht Vechta
Insolvenzgericht
Vechta
Aktenzeichen
10 IN 72/25
Wirksam am
01.07.2025
Registerbezug
Osnabrück, HRB 211855
10 IN 72/25 : Über das Vermögen der Goldmann Metallbau GmbH, Vördener Straße 111, 49565 Bramsche (AG Osnabrück, HRB 211855), vertr. d.: 1. Andreas Goldmann, Johanniterstraße 18 a, 49434 Neuenkirchen-Vörden, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2025 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Markt 8, 49593 Bersenbrück, Tel.: 05439-412980, Fax: 05439-41298-99, E-Mail: inso@ra-kreimer.de, Internet: www.ra-kreimer.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 16.09.2025 anzumelden;

b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Freitag, 10.10.2025, 09:30 Uhr, Saal B-138, Hauptgebäude, Kapitelplatz 8, 49377 Vechta eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

* die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Vechta, 01.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 63/25 · Goldmann Metallbau GmbH · Insolvenzgericht Bersenbrück
Insolvenzgericht
Bersenbrück
Aktenzeichen
9 IN 63/25
Wirksam am
12.06.2025
Registerbezug
Osnabrück, HRB 211855
9 IN 63/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Goldmann Metallbau GmbH, Braunschweiger Straße 1A, 49434 Neuenkirchen-Vörden (AG Osnabrück, HRB 211855),
vertreten durch:
Andreas Goldmann, Johanniterstraße 18a, 49434 Neuenkirchen-Vörden, (Geschäftsführer), - Antragstellerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwalt Duc Sang Nguyen, Tiergartenstraße 28a, 47533 Kleve,

Das Amtsgericht Bersenbrück erklärt sich für örtlich unzuständig und verweist das Verfahren auf Antrag gem. §§ 4 InsO, 281 ZPO an das örtlich zuständige Amtsgericht Vechta.

Gründe:
Das Amtsgericht Bersenbrück ist örtlich unzuständig.
Die Ermittlungen haben ergeben, dass die Antragstellerin ihren Geschäftssitz seit November 2024 allein in Neuenkirchen-Vörden unterhält, so dass das Amtsgericht Vechta örtlich zuständig ist.

Ratermann
Richterin am Amtsgericht

Amtsgericht Bersenbrück, 12.06.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 63/25 · Goldmann Metallbau GmbH · Insolvenzgericht Bersenbrück
Insolvenzgericht
Bersenbrück
Aktenzeichen
9 IN 63/25
Wirksam am
02.06.2025
Registerbezug
Osnabrück, HRB 211855
In dem Insolvenzantragsverfahren

über das Vermögen der

Goldmann Metallbau GmbH, Vördener Straße 111, 49565 Bramsche (AG Osnabrück, HRB 211855),
vertreten durch:
Andreas Goldmann, Johanniterstraße 18a, 49434 Neuenkirchen-Vörden, (Geschäftsführer),
- Antragstellerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwalt Duc Sang Nguyen, Tiergartenstraße 28a, 47533 Kleve,

vorläufige Insolvenzverwalterin:
Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Markt 8, 49593 Bersenbrück, Tel.: 05439/41298-0, Fax: 05439/41298-99,

wird gemäß §§ 21, 22 InsO zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger gegen die Antragstellerin zusätzlich zu der am 26.05.2025 um 14.06.2025 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung der vorläufigen Insolvenzverwalterin die Ermächtigung zur Vornahme folgender einzelner Geschäfte mit Wirkung für die Insolvenzmasse erteilt:

* Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 Abs. 2 InsO in Höhe von 6.000,00 € zu Lasten der späteren Insolvenzmasse zu begründen für die Finanzierung von Insolvenzgeld, insbesondere hinsichtlich der Forderung des finanzierenden Kreditinstituts bezüglich der Zinsen, Kosten, Bearbeitungsgebühren und ähnlicher etwaiger von der Bundesagentur für Arbeit nicht erstatteter Differenzbeträge sowie für eventuell anfallende Löhne, Krankenkassenbeiträge und Lohnsteuer für Arbeitnehmer, die nicht über die Insolvenzgeldvorfinanzierung abgewickelt werden können.

Im Übrigen bleibt der Beschluss vom bestehen.

Ratermann
Richterin am Amtsgericht

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 63/25 · Goldmann Metallbau GmbH · Insolvenzgericht Bersenbrück
Insolvenzgericht
Bersenbrück
Aktenzeichen
9 IN 63/25
Wirksam am
27.05.2025
Registerbezug
Osnabrück, HRB 211855
In dem Insolvenzantragsverfahren

über das Vermögen der

Goldmann Metallbau GmbH, Vördener Straße 111, 49565 Bramsche (AG Osnabrück, HRB 211855),
vertreten durch:
Andreas Goldmann, Johanniterstraße 18a, 49434 Neuenkirchen-Vörden, (Geschäftsführer),
- Antragstellerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwalt Duc Sang Nguyen, Tiergartenstraße 28a, 47533 Kleve,

wird die mit Beschluss vom 26.05.2025 bestellte vorläufige Verwalterin entpflichtet und stattdessen Frau Rechtsanwältin Kreimer, Markt 8, 49593 Bersenbrück zur vorläufigen Verwalterin bestellt.

G r ü n d e :

Die vorläufige Verwalterin hat mitgeteilt, dass über den Vermieter der Schuldnerin beim Amtsgericht Vechta ein Insolvenzverfahren anhängig ist, bei dem sie als Insolvenzverwalterin bestellt worden ist. Interessenkollisionen können daher von ihr nicht ausgeschlossen werden, weshalb sie wegen Befangenheit um Entpflichtung gebeten hat.
Aus diesem Grund hat das Gericht Frau Rechtsanwältin Kuleba entpflichtet und stattdessen Frau Rechtsanwältin Kreimer zur vorläufigen Verwalterin bestellt.

Der Beschluss des Amtsgerichts Bersenbrück vom 26.05.2025 bleibt im Übrigen unberührt und bestehen.

Ratermann
Richterin am Amtsgericht

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 9 IN 63/25 · Goldmann Metallbau GmbH · Insolvenzgericht Bersenbrück
Insolvenzgericht
Bersenbrück
Aktenzeichen
9 IN 63/25
Wirksam am
26.05.2025
Registerbezug
Osnabrück, HRB 211855
In dem Insolvenzantragsverfahren

über das Vermögen der

Goldmann Metallbau GmbH, Vördener Straße 111, 49565 Bramsche (AG Osnabrück, HRB 211855),
vertreten durch:
Andreas Goldmann, Johanniterstraße 18a, 49434 Neuenkirchen-Vörden, (Geschäftsführer),
- Antragstellerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwalt Duc Sang Nguyen, Tiergartenstraße 28a, 47533 Kleve,

wird gemäß §§ 21, 22 InsO zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger gegen die Antragstellerin am 26.05.2025 um 14.06 Uhr angeordnet:

1. Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO wird die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt:

Rechtsanwältin Anna Kuleba, Kollegienwall 3 - 4, 49074 Osnabrück, Tel.: 0541/1817-0, Fax: 0541/1817-210, E-Mail: akuleba@schoofspartner.de, Internet: www.schoofspartner.de.

2. Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 InsO wird angeordnet, dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind.

3. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gem. § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 lnsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden einstweilen eingestellt - soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.

4. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Den Schuldnern der Antragstellerin wird untersagt, an diese zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, auf den Namen der Antragstellerin oder auf ihren Namen in der Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter für die zukünftige Masse neue Sonderkonten zu eröffnen und über die Konten der Antragstellerin zu verfügen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird dazu ermächtigt, für die Kontoführung Verbindlichkeiten zu begründen, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu Masseverbindlichkeiten werden.

5. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß §§ 23 Abs. 1 S. 2, 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, 8 Abs. 3 InsO beauftragt.

6. Die vorläufige Insolvenzverwalterin soll
a) das Vermögen der Antragstellerin sichern und erhalten
b) ein Unternehmen, das die Antragstellerin betreibt, bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Abstimmung mit der Antragstellerin fortführen; sie soll dem Insolvenzgericht anzeigen, wenn eine Einstellung des Geschäftsbetriebs erforderlich erscheint oder die Antragstellerin diesen einstellt.

7. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist berechtigt, die Geschäftsräume der Antragstellerin zu betreten; die Antragstellerin hat der vorläufigen Insolvenzverwalterin Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten.

8. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird zusätzlich beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und ob das Vermögen zur Deckung der Kosten des Insolvenzverfahrens ausreicht (§ 22 Abs. 1 S. 2 Nr. 3, Abs. 2 InsO); außerdem ist zu prüfen, welche Aussichten für eine Fortführung des von der Antragstellerin betriebenen Unternehmens bestehen. Ferner soll die Sachverständige auch Angaben dazu machen, in welchem Zeitraum die materiell-rechtliche Insolvenzreife eingetreten ist und es sollen insolvenzspezifische Ansprüche dargestellt werden.

9. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegt weiterhin der Antragstellerin; die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin.

10. Die Anordnung der vorläufigen Verwaltung erfolgt von Amts wegen.

Die Anordnung ist notwendig, um bis zur Entscheidung über den Antrag eine für die Gläubiger nachteilige Veränderung in der Vermögenslage der Antragstellerin zu verhindern oder nachteilige Handlungen aufzuklären.

Die Anordnung ist notwendig, um eine Fortführung und den Erhalt des Betriebs der Antragstellerin zu ermöglichen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Ratermann
Richterin am Amtsgericht

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 211855 HRB 211855: Goldmann Metallbau UG (haftungsbeschränkt), Bramsche, Johanniterstr. 18 a, 49434 Neuenkirchen-Vörden. Die Gesellschafterversammlung vom 17.05.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Z…
HRB 211855: Goldmann Metallbau UG (haftungsbeschränkt), Bramsche, Johanniterstr. 18 a, 49434 Neuenkirchen-Vörden. Die Gesellschafterversammlung vom 17.05.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 und mit ihr die Änderung der Firma sowie die Änderung in Ziffer 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 24.000,00 EUR auf 25.000,00 EUR beschlossen. Neue Firma: Goldmann Metallbau GmbH. Änderung zur Geschäftsanschrift: Vördener Straße 111, 49565 Bramsche. 25.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 211855 HRB 211855: Goldmann Metallbau UG (haftungsbeschränkt), Bramsche, Schubertstraße 19, 49565 Bramsche. Neue Geschäftsanschrift: Johanniterstr. 18 a, 49434 Neuenkirchen-Vörden.
HRB 211855: Goldmann Metallbau UG (haftungsbeschränkt), Bramsche, Schubertstraße 19, 49565 Bramsche. Neue Geschäftsanschrift: Johanniterstr. 18 a, 49434 Neuenkirchen-Vörden.
Neueintragungen
HRB 211855 HRB 211855: Goldmann Metallbau UG (haftungsbeschränkt), Bramsche, Schubertstraße 19, 49565 Bramsche. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.08.2017. Geschäftsanschrift: Schubertst…
HRB 211855: Goldmann Metallbau UG (haftungsbeschränkt), Bramsche, Schubertstraße 19, 49565 Bramsche. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.08.2017. Geschäftsanschrift: Schubertstraße 19, 49565 Bramsche. Gegenstand: Durchführung von Metall- und Schweißarbeiten und damit zusammenhängende Geschäfte, die dem Gesellschaftszweck förderlich bzw. unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Goldmann, Andreas, Bramsche, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.