HRB 3652 BHV

Goldmann Bedachungen GmbH

Amtsgericht Bremen · Bremen

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bremerhaven

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Bremerhaven
Datenstand
2024-11-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-11-25

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-04-05 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

5 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 10 IN 8/23 · Goldmann Bedachungen GmbH · Insolvenzgericht Bremerhaven
Insolvenzgericht
Bremerhaven
Aktenzeichen
10 IN 8/23
Wirksam am
02.03.2026
Registerbezug
Bremen, HRB 3652
10 IN 8/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Goldmann Bedachungen GmbH, Bedachungen, Ahnthöhe 14, 27572 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 3652), vertr. d.: Heinrich Albin Georg Goldmann, Im Ahlersheeden 9, 27612 Loxstedt, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwalt Prof. Dr. Habil. Gerrit Hölzle festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bremerhaven eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 29 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 02.07.2025 beantragte die vorläufige Insolvenzverwalterin die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 227.882,72 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

Weiterhin wird ein Zuschlag gem. § 10, 3 InsVV in Höhe von 29% als angemessen erachtet für die Betriebsfortführung.

Zur weiteren Begründung wird auf den Antrag Bezug genommen.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bremerhaven, 27.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 10 IN 8/23 · Goldmann Bedachungen GmbH · Insolvenzgericht Bremerhaven
Insolvenzgericht
Bremerhaven
Aktenzeichen
10 IN 8/23
Wirksam am
05.04.2023
Registerbezug
Bremen, HRB 3652
10 IN 8/23: Am 01.04.2023 um 09:00 Uhr ist über das Vermögen der Goldmann Bedachungen GmbH, Bedachungen, Ahnthöhe 14, 27572 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 3652), vertr. d.: Heinrich Albin Georg Goldmann, Im Ahlersheeden 9, 27612 Loxstedt, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Habil. Gerrit Hölzle, c/o Görg Rechtsanwälte/Insolvenzverwalter GbR, Obernstraße 2-12, 28195 Bremen, Tel.: 0421/322649 -0, Fax: 0421/322649-29, E-Mail: bremen@goerg.de. Insolvenzforderungen sind bis zum 05.05.2023 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Beteiligten werden auf § 28 InsO hingewiesen.
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 09.06.2023. Anträge zur eventuellen Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) sowie über folgende Angelegenheiten
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
- Zwischenrechnungslegungen (§ 66 Abs. 3 InsO)
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO)
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll oder des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte, die Aufnahme eines die Masse erheblich belastenden Darlehns, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272 InsO)
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung oder Bestimmung eines besonderen schriftlichen Termins
sowie Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin vorliegen.
Die Insolvenztabelle wird mit den Anmeldungen sowie den beigefügten Urkunden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem Prüfungstermin liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis einen Tag vor einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bremerhaven,

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 8/23 · Goldmann Bedachungen GmbH · Insolvenzgericht Bremerhaven
Insolvenzgericht
Bremerhaven
Aktenzeichen
10 IN 8/23
Wirksam am
03.02.2023
Registerbezug
Bremen, HRB 3652
10 IN 8/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Goldmann Bedachungen GmbH, Bedachungen, Ahnthöhe 14, 27572 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 3652), vertr. d.: Heinrich Albin Georg Goldmann, Im Ahlersheeden 9, 27612 Loxstedt, (Geschäftsführer), ist am 03.02.2023 um 11.45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Habil. Gerrit Hölzle, c/o Görg Rechtsanwälte/Insolvenzverwalter GbR, Obernstraße 2-12, 28195 Bremen, Tel.: 0421/322649 -0, Fax: 0421/322649-29, E-Mail: bremen@goerg.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bremerhaven, 03.02.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 3652 BHV HRB 3652 BHV: Goldmann Bedachungen GmbH, Bremerhaven, Ahnthöhe 14, 27572 Bremerhaven. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.09.2015 ist das Stammkapital um 100.000 EUR auf 400.000 EUR erhöht u…
HRB 3652 BHV: Goldmann Bedachungen GmbH, Bremerhaven, Ahnthöhe 14, 27572 Bremerhaven. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.09.2015 ist das Stammkapital um 100.000 EUR auf 400.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Gesellschaftskapital)
Veränderungen
HRB 3652 BHV HRB 3652 BHV: Goldmann Bedachungen GmbH, Bremerhaven, Ahnthöhe 14, 27572 Bremerhaven. Geschäftsanschrift: Ahnthöhe 14, 27572 Bremerhaven. Kapital: 300.000 EUR. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung v…
HRB 3652 BHV: Goldmann Bedachungen GmbH, Bremerhaven, Ahnthöhe 14, 27572 Bremerhaven. Geschäftsanschrift: Ahnthöhe 14, 27572 Bremerhaven. Kapital: 300.000 EUR. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.09.2013 ist das Stammkapital um 100.000 EUR auf 300.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag entsprechend geändert in § 3.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.