HRB 540264

Gohm France Automobile GmbH

Amtsgericht Freiburg · Baden-Württemberg

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Singen Hohentwiel

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Registerdaten

Sitz
Singen Hohentwiel
Datenstand
2024-04-09
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-04-09

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Autohandels Gesellschaft mit beschränkter Haftung Klopfer Singen Hohentwiel

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
HRB 540264 HRB 540264: Gohm France Automobile GmbH, Singen Hohentwiel, Georg-Fischer-Straße 65, 78224 Singen Hohentwiel. Der zwischen der Gesellschaft und der "G+G Autohandel GmbH & Co. KG", Singen Hohentwiel (Amtsgeri…
HRB 540264: Gohm France Automobile GmbH, Singen Hohentwiel, Georg-Fischer-Straße 65, 78224 Singen Hohentwiel. Der zwischen der Gesellschaft und der "G+G Autohandel GmbH & Co. KG", Singen Hohentwiel (Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRA 540873) am 29.03.1999 abgeschlossene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 31.12.2014 beendet. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Mit der "Erwin Grohm GmbH & Co. KG", Aach (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 540264) wurde am 25.06.2016 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 28.07.2016 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden (Unternehmensvertrag und Zustimmungsbeschlüsse) wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.