PR 104

Goetze & Brunow Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaftsgesellschaft

Amtsgericht Potsdam · Brandenburg

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Brandenburg an der Havel

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Registerdaten

Sitz
Brandenburg an der Havel
Datenstand
2025-01-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-05

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Mattig, Brunow & Partner Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaftsgesellschaft Brandenburg an der Havel

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

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Veränderungen
PR 104 P PR 104 P: Goetze & Brunow Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaftsgesellschaft, Brandenburg an der Havel (Silostraße 8, 14770 Brandenburg an der Havel). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertr…
PR 104 P: Goetze & Brunow Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaftsgesellschaft, Brandenburg an der Havel (Silostraße 8, 14770 Brandenburg an der Havel). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.01.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die GB Goetze/Brunow Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaftsgesellschaft mit Sitz in Rathenow (Amtsgericht Potdam, PR 113 P) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Partnerschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird

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