HRA 128

GMW PRÄMAB GmbH & Co. KG

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 20 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Burg

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Registerdaten

Sitz
Burg
Datenstand
2024-12-14
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-14

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. G.M.W. Präzisions GmbH & Co. KG Burg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

20
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 146/23 · GMW PRÄMAB GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 146/23
Wirksam am
27.03.2026
Registerbezug
Stendal, HRA 128
7 IN 146/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GMW PRÄMAB GmbH & Co. KG, Ulmenweg 14, 39288 Burg (AG Stendal, HRA 128), vertr. d.: 1. GMW PRÄMAB Verwaltungs GmbH, Ulmenweg 14, 39288 Burg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Karlheinz Bangel, (Geschäftsführer), 1.2. Norbert Brinkmann, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Monika Gründig, Am Burger Teich 3, 39291 Pietzpuhl, festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Stendal eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 08.09.2025 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Monika Gründig, Am Burger Teich 3, 39291 Pietzpuhl, die Festsetzung der Vergütung.

Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 200,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.

Der Verwalter hat gegen die Festsetzung in dem beantragten Umfang bzw. in der beantragten Höhe keine Einwände erhoben.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Stendal, 25.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 146/23 · GMW PRÄMAB GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 146/23
Wirksam am
28.01.2025
Registerbezug
Stendal, HRA 128
7 IN 146/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GMW PRÄMAB GmbH & Co. KG, Ulmenweg 14, 39288 Burg (AG Stendal, HRA 128), vertr. d.: 1. GMW PRÄMAB Verwaltungs GmbH, Ulmenweg 14, 39288 Burg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Karlheinz Bangel, (Geschäftsführer), 1.2. Norbert Brinkmann, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Hambruch Voss & Partner GbR, Burg festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Stendal eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 20.12.2024 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Hambruch Voss & Partner GbR, Burg die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.

Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 200,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Stendal, 27.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 7 IN 146/23 · GMW PRÄMAB GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 146/23
Wirksam am
07.01.2025
Registerbezug
Stendal, HRA 128
7 IN 146/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GMW PRÄMAB GmbH & Co. KG, Ulmenweg 14, 39288 Burg (AG Stendal, HRA 128), vertr. d.: 1. GMW PRÄMAB Verwaltungs GmbH, Ulmenweg 14, 39288 Burg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Karlheinz Bangel, (Geschäftsführer), 1.2. Norbert Brinkmann, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Stendal eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 170 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 09.10.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 11.195.265,83 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

Gemäß Entscheidung des BGH vom 11.05.2006 - IX ZB 249/04 wird unter Berücksichtigung von Überschneidungen und einer vorzunehmenden Angemessenheitsbetrachtung ein Gesamtzuschlag in Höhe von 170 % für die Betriebsfortführung, wegen Bearbeitung arbeitsrechtlicher Angelegenheiten / Vorfinanzierung von Insolvenzgeld, Sanierungsbemühungen, die hohe Gläubigeranzahl, die Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten sowie die Zusammenarbeit mit dem Gläubigerausschuss festgesetzt.

Nach Ansicht des Gerichtes ist der Mehraufwand des Insolvenzverwalters durch den gewährten Gesamtzuschlag abgegolten.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Stendal, 19.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 146/23 · GMW PRÄMAB GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 146/23
Wirksam am
28.11.2024
Registerbezug
Stendal, HRA 128
7 IN 146/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GMW PRÄMAB GmbH & Co. KG, Ulmenweg 14, 39288 Burg (AG Stendal, HRA 128), vertr. d.: 1. GMW PRÄMAB Verwaltungs GmbH, Ulmenweg 14, 39288 Burg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Karlheinz Bangel, (Geschäftsführer), 1.2. Norbert Brinkmann, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Gläubigerausschussmitglieds Nord Leasing GmbH, Hamburg festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Stendal eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 23.05.2024 beantragte das vorläufige Gläubigerausschussmitglied Nord Leasing GmbH, Hamburg die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.

Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 200,00 EUR zugrunde.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.

Die beantragten Auslagen waren lediglich in Höhe der gem. § 287 ZPO geschätzten Kosten einer Fahrkarte 1. Klasse der Deutschen Bahn AG, Hamburg - Burg erstattungsfähig. Diese Kosten wurden mit 326,60 EUR ermittelt.

Für die Höhe der Vergütung und Auslagen einer juristischen Person als Mitglied im Gläubigerausschuss ist nicht auf die Person abzustellen, welche die juristische Person als ihren Vertreter in den Gläubigerausschuss entsendet. Der Vergütungsanspruch steht nur der juristischen Person als Mitglied des Gläubigerausschusses zu. Die Höhe des Stundensatzes richtet sich nach den für das Mitglied des Gläubigerausschusses gegebenen Umständen. Welche Kosten einer juristischen Person als Mitglied des Gläubigerausschusses für den von ihr entsandten Vertreter entstehen, ist damit als solches kein für die Höhe der Vergütung maßgebender Umstand (vgl. BGH, Beschluss vom 14.01.2021, IX ZB 94/18).

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Stendal, 27.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 146/23 · GMW PRÄMAB GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 146/23
Wirksam am
07.03.2024
Registerbezug
Stendal, HRA 128
7 IN 146/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GMW PRÄMAB GmbH & Co. KG, Ulmenweg 14, 39288 Burg (AG Stendal, HRA 128), vertr. d.: 1. GMW PRÄMAB Verwaltungs GmbH, Ulmenweg 14, 39288 Burg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Karlheinz Bangel, (Geschäftsführer), 1.2. Norbert Brinkmann, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 04.03.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Stendal, 06.03.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7 IN 146/23 · GMW PRÄMAB GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 146/23
Wirksam am
01.03.2024
Registerbezug
Stendal, HRA 128
7 IN 146/23: Über das Vermögen der GMW PRÄMAB GmbH & Co. KG, Ulmenweg 14, 39288 Burg (AG Stendal, HRA 128), vertr. d.: 1. GMW PRÄMAB Verwaltungs GmbH, Ulmenweg 14, 39288 Burg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Karlheinz Bangel, (Geschäftsführer), 1.2. Norbert Brinkmann, (Geschäftsführer), ist am 01.03.2024 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, c/o White & Case Insolvenz GbR, Hegelstraße 4, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391-5630778-0, Fax: 0391-5630778-99.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 15.04.2024 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 08.05.2024, 10:00 Uhr, Saal 112, Justizzentrum "Albrecht der Bär", Scharnhorststraße 40, 39576 Stendal eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann ab dem 1. Januar 2018 auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die Beschwerde von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO (in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung) beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.

Amtsgericht Stendal, 01.03.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 146/23 · GMW PRÄMAB GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 146/23
Wirksam am
10.11.2023
Registerbezug
Stendal, HRA 128
7 IN 146/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GMW PRÄMAB GmbH & Co. KG, Ulmenweg 14, 39288 Burg (AG Stendal, HRA 128), vertr. d.: 1. GMW PRÄMAB Verwaltungs GmbH, Ulmenweg 14, 39288 Burg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Karlheinz Bangel, (Geschäftsführer), 1.2. Norbert Brinkmann, (Geschäftsführer), ist am 10.11.2023 um 15:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, c/o White & Case Insolvenz GbR, Hegelstraße 4, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391-5630778-0, Fax: 0391-5630778-99 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann ab dem 1. Januar 2018 auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die Beschwerde von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO (in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung) beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.

Amtsgericht Stendal, 10.11.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 128 HRA 128: GMW PRÄMAB GmbH & Co. KG, Burg, Tuchmacherweg 19, 39288 Burg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Ulmenweg 14, 39288 Burg. Firmierung geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: GMW PRÄMAB Ve…
HRA 128: GMW PRÄMAB GmbH & Co. KG, Burg, Tuchmacherweg 19, 39288 Burg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Ulmenweg 14, 39288 Burg. Firmierung geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: GMW PRÄMAB Verwaltungs GmbH, Burg (Amtsgericht Stendal HRB 2538).
Veränderungen
HRA 128 HRA 128: G.M.W. Präzisions GmbH & Co. KG, Burg, Tuchmacherweg 19, 39288 Burg. Neue Firma: GMW PRÄMAB GmbH & Co. KG. Die Firma ist geändert. Die PRÄMAB Präzisionsmaschinen- und Anlagenbau GmbH mit dem Sitz in…
HRA 128: G.M.W. Präzisions GmbH & Co. KG, Burg, Tuchmacherweg 19, 39288 Burg. Neue Firma: GMW PRÄMAB GmbH & Co. KG. Die Firma ist geändert. Die PRÄMAB Präzisionsmaschinen- und Anlagenbau GmbH mit dem Sitz in Burg (Amtsgericht Stendal HRB 15880) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2018 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 128 HRA 128:G.M.W. Präzisions GmbH & Co. KG, Burg, Tuchmacherweg 19, 39288 Burg.Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: G.M.W. Präzisions Ve…
HRA 128:G.M.W. Präzisions GmbH & Co. KG, Burg, Tuchmacherweg 19, 39288 Burg.Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: G.M.W. Präzisions Verwaltungsgesellschaft mbH, Burg (Amtsgericht Stendal HRB 973). Die Gesellschaft wird fortgesetzt.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 232/13 · G.M.W. Präzisions GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Stendal
Insolvenzgericht
Stendal
Aktenzeichen
7 IN 232/13
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Stendal, HRA 128

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

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HRA 128 HRA 128:G.M.W. Präzisions GmbH & Co. KG, Burg, Tuchmacherweg 19, 39288 Burg.Von Amts wegen gemäß § 384 FamFG geändert: Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Das Insolvenzverfahren ist …
HRA 128:G.M.W. Präzisions GmbH & Co. KG, Burg, Tuchmacherweg 19, 39288 Burg.Von Amts wegen gemäß § 384 FamFG geändert: Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Stendal vom 31.03.2014 (Az. 7 IN 232/13) nach Rechtskraft des den Insolvenzplan bestätigenden Beschlusses aufgehoben worden.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 232/13 · G.M.W. Präzisions GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Stendal
Insolvenzgericht
Stendal
Aktenzeichen
7 IN 232/13
Wirksam am
30.11.-0001
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Stendal, HRA 128

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 232/13 · G.M.W. Präzisions GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Stendal
Insolvenzgericht
Stendal
Aktenzeichen
7 IN 232/13
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Stendal, HRA 128

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 232/13 · G.M.W. Präzisions GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Stendal
Insolvenzgericht
Stendal
Aktenzeichen
7 IN 232/13
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Stendal, HRA 128

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 128 G.M.W. Präzisions GmbH & Co. KG, Burg, Tuchmacherweg 19, 39288 Burg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Stendal vom 01.12.2013 (Az. 7 IN 232/13) das Insolvenzverfahren er…
G.M.W. Präzisions GmbH & Co. KG, Burg, Tuchmacherweg 19, 39288 Burg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Stendal vom 01.12.2013 (Az. 7 IN 232/13) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß §§ 161 Abs.2, 143 HGB.
Veränderungen
HRA 128 G.M.W. Präzisions GmbH & Co. KG, Burg, Tuchmacherweg 19, 39288 Burg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Stendal vom 01.12.2013 (Az. 7 IN 232/13) das Insolvenzverfahren er…
G.M.W. Präzisions GmbH & Co. KG, Burg, Tuchmacherweg 19, 39288 Burg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Stendal vom 01.12.2013 (Az. 7 IN 232/13) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß §§ 161 Abs.2, 143 HGB.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 232/13 · G.M.W. Präzisions GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Stendal
Insolvenzgericht
Stendal
Aktenzeichen
7 IN 232/13
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Stendal, HRA 128

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 128 G.M.W. Präzisions GmbH & Co. KG, Burg, Tuchmacherweg 19, 39288 Burg. Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: H.P.T. Hochpräzisionstechnik Burg Verwaltungs GmbH, Burg (Amtsgericht Stendal HRB 2538).
G.M.W. Präzisions GmbH & Co. KG, Burg, Tuchmacherweg 19, 39288 Burg. Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: H.P.T. Hochpräzisionstechnik Burg Verwaltungs GmbH, Burg (Amtsgericht Stendal HRB 2538).
Veränderungen
HRA 128 G.M.W. Präzisions GmbH & Co. KG, Burg, Tuchmacherweg 19, 39288 Burg.Geschäftsanschrift: Tuchmacherweg 19, 39288 Burg.
G.M.W. Präzisions GmbH & Co. KG, Burg, Tuchmacherweg 19, 39288 Burg.Geschäftsanschrift: Tuchmacherweg 19, 39288 Burg.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.