HRB 32467

GMS German Medical Supply GmbH

Amtsgericht Leipzig · Sachsen

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Leipzig

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Registerdaten

Sitz
Leipzig
Datenstand
2024-04-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 403 IN 1954/24 · GMS German Medical Supply GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
403 IN 1954/24
Wirksam am
27.10.2025
Registerbezug
Leipzig, HRB 32467
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1954/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GMS German Medical Supply GmbH, Naumburger Straße 28, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32467
vertreten durch die Geschäftsführerin Mechthild Schaaf

- wurde der Vorschuss des Insolvenzverwalters am 22.10.2025 festgesetzt auf ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 403 IN 1954/24 · GMS German Medical Supply GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
403 IN 1954/24
Wirksam am
13.03.2025
Registerbezug
Leipzig, HRB 32467
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1954/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GMS German Medical Supply GmbH, Naumburger Straße 28, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32467
vertreten durch die Geschäftsführerin Mechthild Schaaf

- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 10.03.2025 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.

Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.

- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen den Insolvenzverwalter aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Insolvenzverwalter

Rechtsanwalt Dr. Jörg Schädlich, Karl-Heine-Straße 16, 04229 Leipzig, Email geschäftlich: leipzig@stapper.in, Telefon geschäftlich: 0341 31980100, Telefax: 0341 31980110

schriftlich geltend zu machen.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 403 IN 1954/24 · GMS German Medical Supply GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
403 IN 1954/24
Wirksam am
03.02.2025
Registerbezug
Leipzig, HRB 32467
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1954/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GMS German Medical Supply GmbH, Naumburger Straße 28, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32467
vertreten durch die Geschäftsführerin Mechthild Schaaf

wird heute, am 01.02.2025, um 10.45 Uhr das eröffnet, da ist.

wird bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Jörg Schädlich, Karl-Heine-Straße 16, 04229 Leipzig.

Forderungen sind schriftlich zweifach bis zum 17.03.2025
anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber haben, dürfen nicht mehr an , sondern nur an leisten.

Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über

- die Beibehaltung oder die Wahl einer neuen
Insolvenzverwalterin oder eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO,
- die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO,
- den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die
Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, Vorgaben zur Rechnungslegung des
Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch
gemäß § 149 InsO,
- die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO,
- die Beauftragung eines Insolvenzplans gemäß § 218 InsO, ,
- ggf. Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung gemäß §§ 271, 272 InsO

und zur Anhörung über

- die Leistung eines Massekostenzuschuss im Falle der Massearmut und
- den Verzicht auf einen Rechnungslegungstermin gemäß §§ 66, 207 InsO

sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch , und

bis zum 17.04.2025

beim Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig, schriftlich einzureichen.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege
(§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Abs. 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (nachfolgend als Beschwerde bezeichnet) statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels
einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs gilt die Zustellung vier Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt die Zustellung zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als bewirkt.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Es muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein
und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht
mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen
oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege,
die in § 130a Abs. 4 ZPO abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierüber können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 32467 HRB 32467: GMS German Medical Supply GmbH, Leipzig, Haus B / Tor 12, Naumburger Straße 28, 04229 Leipzig. Änderung der Geschäftsanschrift: Naumburger Straße 28, 04229 Leipzig.
HRB 32467: GMS German Medical Supply GmbH, Leipzig, Haus B / Tor 12, Naumburger Straße 28, 04229 Leipzig. Änderung der Geschäftsanschrift: Naumburger Straße 28, 04229 Leipzig.
Veränderungen
HRB 32467 HRB 32467: GMS German Medical Supply GmbH, Leipzig, Haus B / Tor 12, Naumburger Straße 28, 04229 Leipzig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hanefeld, Carsten, Hirschstein OT Boritz, *XX.XX.XXXX.
HRB 32467: GMS German Medical Supply GmbH, Leipzig, Haus B / Tor 12, Naumburger Straße 28, 04229 Leipzig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hanefeld, Carsten, Hirschstein OT Boritz, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 32467 HRB 32467: GMS German Medical Supply GmbH, Leipzig, Sasstraße 2, 04155 Leipzig. Änderung der Geschäftsanschrift: Haus B / Tor 12, Naumburger Straße 28, 04229 Leipzig. Vorname berichtigt: Geschäftsführer: Sch…
HRB 32467: GMS German Medical Supply GmbH, Leipzig, Sasstraße 2, 04155 Leipzig. Änderung der Geschäftsanschrift: Haus B / Tor 12, Naumburger Straße 28, 04229 Leipzig. Vorname berichtigt: Geschäftsführer: Schaaf, Mechthild, Leipzig, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 32467 HRB 32467: GMS German Medical Supply GmbH, Leipzig, Sasstraße 2, 04155 Leipzig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.04.2016. Geschäftsanschrift: Sasstraße 2, 04155 Leipzig. Geg…
HRB 32467: GMS German Medical Supply GmbH, Leipzig, Sasstraße 2, 04155 Leipzig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.04.2016. Geschäftsanschrift: Sasstraße 2, 04155 Leipzig. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel von medizinischen Produkten, insbesondere In- und Auslandsgroßhandel und Handel mit nicht genehmigungs- sowie mit genehmigungspflichtigen Medizin-, Drogerie- und Pflegeprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln für alle medizinischen Einrichtungen, Drogerien, Apotheken, Praxen, Alters- und Pflegeeinrichtungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hanefeld, Carsten, Hirschstein OT Boritz, *XX.XX.XXXX; Schaaf, Mechtild, Leipzig, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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