HRB 11833

GMP Deutschland GmbH

Amtsgericht Koblenz · Rheinland-Pfalz

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Robert-Bosch-Straße 4, 56751 Polch

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Polch
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
06.01.2020
Datenstand
2025-10-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Ra, Sek Geun

Kyoha-Myon, Paju-Si, Kyoungki-Do/ Korea

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Michaela Maur

Mertloch

Einzelprokura
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

Weitere Unternehmen an dieser Anschrift

Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-30

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-04-03 Chronologischen Auszug ansehen
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Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. GMP Germany Laminating Systems GmbH Polch
  2. GMP Laminiersysteme GmbH Polch
  3. Universell Bürogeräte Vertriebs-GmbH 56751 Polch,
  4. GMP Prographics Germany GmbH Polch
  5. GMP Germany Laminating Systems GmbH 56751 Polch,

Gegenstand des Unternehmens

Die Entwicklung von und der Handel mit Laminiersystemen, ferner der Handel mit Bürogeräten und artverwandten Artikeln, insbesondere die Übernahme des Vertriebs von Bürogeräten der südkoreanischen Firma GMP.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 7 IN 63/26 · GMP Deutschland GmbH · Insolvenzgericht Mayen
Insolvenzgericht
Mayen
Aktenzeichen
7 IN 63/26
Wirksam am
05.10.2026
Registerbezug
Koblenz, HRB 11833
Geschäfts-Nr.: 7 IN 63/26.
Über das Vermögen GMP Deutschland GmbH, Robert-Bosch-Str. 4, 56751 Polch (AG Koblenz, HRB 11833),
vertreten durch:
1. Ra Sek Geun, c/o GMP Deutschland GmbH, Robert-Bosch-Straße 4, 56751 Polch, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwälte Caspers, Mock & Partner mbB, Johann-Peter-Frank-Str. 2, 56070 Koblenz, wird am 01.10.2026 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Norman Häring, c/o Tiefenbacher Rechtsanwälte, Darmstädter Landstraße 116, 60598 Frankfurt am Main, Tel.: 069/63198602, Fax: 069/63198615, E-Mail: haering@tiefenbacher.de.
Insolvenzforderungen sind bis zum 22.11.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).
Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Auf die Durchführung mündlicher Verhandlungen wird vorerst verzichtet.

Bedenken gegen die schriftliche Anhörung sind bis zum 22.11.2026 bei Gericht
vorzutragen.
Gehen Bedenken gegen die schriftliche Durchführung bei Gericht ein, kann das schriftliche Verfahren aufgehoben und Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt.

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht ist der 21.12.2026
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen die Feststellung einer Forderung (der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund und Höhe wendet; nach Ablauf der Frist gilt die Forderung als festgestellt, fall kein Insolvenzgläubiger oder ein Insolvenzverwalter bestreitet)
b) Anträge:
* zur Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung
des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
* zur Zwischenrechnungslegungen gegenüber
der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
* zur Verwertung der Insolvenzmasse § 159 InsO)

Dem Schuldner wird die Verfügung über sein gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an den Schuldner können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an den Schuldner geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Der Insolvenzverwalter wird der Durchführung der Zustellung gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt

Hinweise:

Der Schuldner, der eine titulierte Forderung bestreitet, muss binnen eines Monats Klage erheben. Ansonsten gilt der Widerspruch als nicht erhoben. Fristbeginn mit Prüfungstermin oder im schriftlichen Verfahren mit Bestreiten der Forderung. Der Schuldner hat dem Gericht die Verfolgung des Anspruchs nachzuweisen, § 184 InsO.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gem. § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agmy.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.

Praxishinweis:
Die öffentliche Bekanntmachung hat die Aufgabe, der Entscheidung nach außen hin
Geltung zu verschaffen und die Publizitätswirkung auch gegenüber solchen Personen eintreten zu lassen, an die eine Einzelzustellung nicht erfolgt.
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn dieses Gesetz neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO.
Es wird darauf hingewiesen, dass Beschlüsse und Anordnungen des Insolvenzgerichts Mayen grundsätzlich über die Veröffentlichung im Internet unter www.Insolvenzbekanntmachungen.de bekanntgemacht werden. Dies betrifft etwa die Einberufung weiterer Gläubigerversammlungen, die Bestimmung besonderer Prüfungstermine und des Schlusstermins sowie der Vergütungsfestsetzungsbeschluss und die Aufhebung des Insolvenzverfahrens.

Insolvenzverwalter haben ein elektronisches Gläubigerinformationssystem vorzuhalten und darin jedem Insolvenzgläubiger, der eine Forderung angemeldet hat, alle Entscheidungen des Insolvenzgerichts, alle Rechtsmittelentscheidungen, alle an das Insolvenzgericht übersandten Berichte, welche nicht ausschließlich die Forderungen anderer Gläubiger betreffen, und alle die eigenen Forderungen betreffenden Unterlagen unverzüglich in einem gängigen Dateiformat zum elektronischen Abruf zur Verfügung zu stellen. Über das Gläubigerinformationssystem müssen auch die Dokumente zugänglich sein, die dem Insolvenzgläubiger nach § 8 Absatz 3 InsO zugestellt wurden; sie sind besonders kenntlich zu machen. Dem Insolvenzgericht ist ein Zugang zur Ausübung der Aufsicht nach § 58 InsO zu gewähren. Den Einsichtsberechtigten stellt der Verwalter die für den Zugang erforderlichen Daten unverzüglich zur Verfügung (§ 5 Abs. 5 InsO).

Amtsgericht Mayen, 05.10.2026.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 63/26 · GMP Deutschland GmbH · Insolvenzgericht Mayen
Insolvenzgericht
Mayen
Aktenzeichen
7 IN 63/26
Wirksam am
02.06.2026
Registerbezug
Koblenz, HRB 11833
7 IN 63/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GMP Deutschland GmbH, Robert-Bosch-Str. 4, 56751 Polch (AG Koblenz, HRB 11833), vertr. d.: 1. Ra Sek Geun, (Geschäftsführer), ist am 02.06.2026 um 13:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Norman Häring, c/o Tiefenbacher Rechtsanwälte, Darmstädter Landstraße 116, 60598 Frankfurt am Main, Tel.: 069/63198602, Fax: 069/63198615, E-Mail: haering@tiefenbacher.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Mayen, 02.06.2026

Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agmy.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 11833 HRB 11833: GMP Prographics Germany GmbH, Polch, Robert-Bosch-Straße 4, 56751 Polch. Die Gesellschafterversammlung vom 18.11.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr …
HRB 11833: GMP Prographics Germany GmbH, Polch, Robert-Bosch-Straße 4, 56751 Polch. Die Gesellschafterversammlung vom 18.11.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: GMP Deutschland GmbH.
Veränderungen
HRB 11833 HRB 11833:GMP Prographics Germany GmbH, Polch, Robert-Bosch-Straße 4, 56751 Polch.Prokura erloschen: Kim, Sung Soo, Koblenz, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Maur, Michaela, Mertloch, *XX.XX.XXXX.
HRB 11833:GMP Prographics Germany GmbH, Polch, Robert-Bosch-Straße 4, 56751 Polch.Prokura erloschen: Kim, Sung Soo, Koblenz, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Maur, Michaela, Mertloch, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 11833 GMP Prographics Germany GmbH, Polch, Robert-Bosch-Straße 4, 56751 Polch. Einzelprokura: Kim, Sung Soo, Koblenz, *XX.XX.XXXX.
GMP Prographics Germany GmbH, Polch, Robert-Bosch-Straße 4, 56751 Polch. Einzelprokura: Kim, Sung Soo, Koblenz, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 11833 GMP Prographics Germany GmbH, Polch, Robert-Bosch-Straße 4, 56751 Polch. Prokura erloschen: Bresch, Daniela, Mannheim, *XX.XX.XXXX.
GMP Prographics Germany GmbH, Polch, Robert-Bosch-Straße 4, 56751 Polch. Prokura erloschen: Bresch, Daniela, Mannheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 11833 GMP Prographics Germany GmbH, Polch, Robert-Bosch-Straße 4, 56751 Polch. Einzelprokura: Bresch, Daniela, Mannheim, *XX.XX.XXXX.
GMP Prographics Germany GmbH, Polch, Robert-Bosch-Straße 4, 56751 Polch. Einzelprokura: Bresch, Daniela, Mannheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 11833 GMP Prographics Germany GmbH, Polch, Robert-Bosch-Straße 4, 56751 Polch.Prokura erloschen: Georgi, Dieter, Polch, *XX.XX.XXXX.
GMP Prographics Germany GmbH, Polch, Robert-Bosch-Straße 4, 56751 Polch.Prokura erloschen: Georgi, Dieter, Polch, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 11833 GMP Prographics Germany GmbH, Polch (August-Horch-Str. 19, 56751 Polch). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.04.2008 sowie der Zustimmungsbesch…
GMP Prographics Germany GmbH, Polch (August-Horch-Str. 19, 56751 Polch). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.04.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.04.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.04.2008 mit der GMP EUDC GmbH mit Sitz in Polch (Amtsgericht Koblenz HRB 14778) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 11833 GMP Prographics Germany GmbH, Polch (August-Horch-Str. 19, 56751 Polch). Die Gesellschafterversammlung hat am 08.04.2008 beschlossen, das Stammkapital (DEM 475.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 2…
GMP Prographics Germany GmbH, Polch (August-Horch-Str. 19, 56751 Polch). Die Gesellschafterversammlung hat am 08.04.2008 beschlossen, das Stammkapital (DEM 475.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 242.863,64 um EUR 136,36 auf EUR 243.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) § 6 (Gesellschafterbeschlüsse), und § 15 (Veröffentlichungen) zu ändern. Das Stammkapital der Gesellschaft wurde zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 08.04.2008 von EUR 243.000,00 um EUR 1.000,00 auf EUR 244.000,00 erhöht.Die Erhöhung erfolgt durch Ausgabe eines neuen Geschäftsanteils im Nennbetrag von EUR 1.000,00. 244.000,00 EUR.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.