HRB 5510
GMK Gesellschaft für Motoren und Kraftanlagen mbH
aktuell 13 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Reuterstraße 5, 18211 Admannshagen-Bargeshagen OT BargeshagenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Admannshagen-Bargeshagen
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 06.01.2015
- Datenstand
- 2025-10-20
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Aldo Piacentini-Timm
Admannshagen-Bargeshagen
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Mederer Motoren GmbH Admannshagen-Bargeshagen
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung von und der Handel mit Motoren und Kraftanlagen sowie der Betrieb derartiger Anlagen inklusive sämtlicher damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 60 IN 303/14 · GMK Gesellschaft für Motoren und Kraftanlagen GmbH · Insolvenzgericht Rostock
- Insolvenzgericht
- Rostock
- Aktenzeichen
- 60 IN 303/14
- Wirksam am
- 24.09.2026
- Registerbezug
- Rostock, HRB 5510
In dem Insolvenzverfahren der
GMK Gesellschaft für Motoren und Kraftanlagen GmbH, Reuterstraße 5, 18211 Bargeshagen, vertreten durch den Geschäftsführer Aldo Piacentini-Timm
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 5510
- Schuldnerin -
Beschluss:
Zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über:
Der hälftigen Aufteilung des aus der Realisierung von Anfechtungsansprüchen erzielten Erlöses in Höhe von € 2.157,96 zwischen den Insolvenzmassen in den Insolvenzverfahren über das Vermögen der GERMANIA Apparatebau GmbH und der GMK Gesellschaft für Motoren und Kraftanlagen GmbH wird zugestimmt
wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Insolvenzordnung).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 29.10.2026 bei dem Amtsgericht Rostock, Zochstraße 13, 18057 Rostock Zustimmungen und Einwendungen geltend zu machen.
Sollte keinerlei Stimmabgabe erfolgen, gilt die Zustimmung nach § 160 Abs.1 InsO als erteilt.
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 17.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 60 IN 303/14 · GMK Gesellschaft für Motoren und Kraftanlagen GmbH · Insolvenzgericht Rostock
- Insolvenzgericht
- Rostock
- Aktenzeichen
- 60 IN 303/14
- Wirksam am
- 06.06.2023
- Registerbezug
- Rostock, HRB 5510
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GMK Gesellschaft für Motoren und Kraftanlagen GmbH, Reuterstraße 5, 18211 Bargeshagen, vertreten durch den Geschäftsführer Aldo Piacentini-Timm, An der Wittbeck 4, 18209 Wittenbeck
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 5510
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 26.05.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 181 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 30.06.2023.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 02.06.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 60 IN 303/14 · GMK Gesellschaft für Motoren und Kraftanlagen GmbH · Insolvenzgericht Rostock
- Insolvenzgericht
- Rostock
- Aktenzeichen
- 60 IN 303/14
- Wirksam am
- 07.10.2022
- Registerbezug
- Rostock, HRB 5510
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GMK Gesellschaft für Motoren und Kraftanlagen GmbH, Reuterstraße 5, 18211
Bargeshagen, vertreten durch den Geschäftsführer Aldo Piacentini-Timm, An der
Wittbeck 4, 18209 Wittenbeck
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 5510
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 16.11.2022 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der
16.11.2022.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein
Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag
oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben
werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben
angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben
werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 05.10.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 60 IN 303/14 · GMK Gesellschaft für Motoren und Kraftanlagen GmbH · Insolvenzgericht Rostock
- Insolvenzgericht
- Rostock
- Aktenzeichen
- 60 IN 303/14
- Wirksam am
- 07.02.2022
- Registerbezug
- Rostock, HRB 5510
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GMK Gesellschaft für Motoren und Kraftanlagen GmbH, Reuterstraße 5, 18211
Bargeshagen, vertreten durch den Geschäftsführer Aldo Piacentini-Timm, An der
Wittbeck 4, 18209 Wittenbeck
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 5510
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 18.03.2022 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der
18.03.2022.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein
Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag
oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben
werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben
angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben
werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 04.02.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 60 IN 303/14 · GMK Gesellschaft für Motoren und Kraftanlagen GmbH · Insolvenzgericht Rostock
- Insolvenzgericht
- Rostock
- Aktenzeichen
- 60 IN 303/14
- Wirksam am
- 16.02.2021
- Registerbezug
- Rostock, HRB 5510
In dem Insolvenzverfahren der
GMK Gesellschaft für Motoren und Kraftanlagen GmbH, Reuterstraße 5, 18211
Bargeshagen, vertreten durch den Geschäftsführer Aldo Piacentini-Timm, An der
Wittbeck 4, 18209 Wittenbeck
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 5510
- Schuldnerin -
Beschluss:
Zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung gemäß § 160 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1
InsO über folgenden Antrag:
Dem Abschluss eines Vergleichs mit dem Geschäftsführer der
Insolvenzschuldnerin, Herrn Aldo Piacentini-Timm, der zur Abgeltung des gegen
den Geschäftsführer bestehenden Anspruchs aus § 64 GmbH in Höhe von
1.122.453,49 EUR unter anderem die Zahlung eines Betrages in Höhe von 12.240,95
EUR vorsieht, wird zugestimmt.
wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Insolvenzordnung).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 09.03.2021 bei dem
Amtsgericht Rostock, Zochstraße 13, 18057 Rostock Zustimmungen und Einwendungen
geltend zu machen.
Sollte keinerlei Stimmabgabe erfolgen, gilt die Zustimmung nach § 160 Abs.1
InsO als erteilt.
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 09.02.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 60 IN 303/14 · GMK Gesellschaft für Motoren und Kraftanlagen GmbH · Insolvenzgericht Rostock
- Insolvenzgericht
- Rostock
- Aktenzeichen
- 60 IN 303/14
- Wirksam am
- 24.06.2019
- Registerbezug
- Rostock, HRB 5510
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GMK Gesellschaft für Motoren und Kraftanlagen GmbH, Reuterstraße 5, 18211
Bargeshagen, vertreten durch den Geschäftsführer Aldo Piacentini-Timm, An der
Wittbeck 4, 18209 Wittenbeck
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 5510
- Schuldnerin -
Beschluss:
Die Regelvergütung mit Zuschlägen und die Auslagen der vorläufigen
Insolvenzverwalterin wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die
Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Rostock
Zochstraße 13
18057 Rostock
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 24.06.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 60 IN 303/14 · GMK Gesellschaft für Motoren und Kraftanlagen GmbH · Insolvenzgericht Rostock
- Insolvenzgericht
- Rostock
- Aktenzeichen
- 60 IN 303/14
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Rostock, HRB 5510
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 60 IN 303/14 · GMK Gesellschaft für Motoren und Kraftanlagen GmbH · Insolvenzgericht Rostock
- Insolvenzgericht
- Rostock
- Aktenzeichen
- 60 IN 303/14
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Rostock, HRB 5510
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 5510 HRB 5510:GMK Gesellschaft für Motoren und Kraftanlagen mbH, Admannshagen-Bargeshagen, Reuterstraße 5, 18211 Admannshagen-Bargeshagen OT Bargeshagen.Prokura erloschen: Niesner, Renè, Rostock, *XX.XX.XXXX. Dur…
Insolvenzbekanntmachung 60 IN 303/14 · GMK Gesellschaft für Motoren und Kraftanlagen GmbH · Insolvenzgericht Rostock
- Insolvenzgericht
- Rostock
- Aktenzeichen
- 60 IN 303/14
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Rostock, HRB 5510
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 60 IN 303/14 · GMK Gesellschaft für Motoren und Kraftanlagen GmbH · Insolvenzgericht Rostock
- Insolvenzgericht
- Rostock
- Aktenzeichen
- 60 IN 303/14
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Rostock, HRB 5510
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 60 IN 303/14 · GMK Gesellschaft für Motoren und Kraftanlagen GmbH · Insolvenzgericht Rostock
- Insolvenzgericht
- Rostock
- Aktenzeichen
- 60 IN 303/14
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Rostock, HRB 5510
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 5510 GMK Gesellschaft für Motoren und Kraftanlagen mbH, Admannshagen-Bargeshagen (Reuterstr. 5, 18211 Admannshagen-Bargeshagen). Einzelprokura: Niesner, Renè, Rostock, *XX.XX.XXXX.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.