HRB 7908

GMB Glasmanufaktur Brandenburg GmbH

Amtsgericht Cottbus · Brandenburg

aktuell 14 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Spremberger Str. 4, 03130 Tschernitz

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Tschernitz
Rechtsform
221110
Letzte Eintragung
27.08.2025
Datenstand
2025-09-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
285

Karsten Zeisig

Felixsee OT Friedrichshain

Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
086

Nico Succolowsky

Käbschütztal

285

Torsten Frohner

Schleife

Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-29

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Veröffentlichungen

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Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Der Betrieb eines Werkes zur Herstellung von Flachglas und ähnlichen Produkten sowie der Vertrieb und die Vermarktung der hergestellten Produkte.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

14
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 63 IN 249/25 · GMB Glasmanufaktur Brandenburg GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 249/25
Wirksam am
25.08.2025
Registerbezug
Cottbus, HRB 7908
Az.: 63 IN 249/25

In dem Verfahren über den Antrag d.

GMB Glasmanufaktur Brandenburg GmbH, Spremberger Straße 4, 03130 Tschernitz, vertreten durch den Geschäftsführer Nico Succolowsky
Registergericht: Amtsgericht Cottbus Register-Nr.: HRB 7908 CB
- Schuldnerin -

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhaltes gem.§ 21 Abs. 2 Ziffer 2 InsO wird am 25.08.2025 um 13:20 Uhr angeordnet:

Zum starken vorläufigen Verwalter wird Rechtsanwalt Knut Rebholz ,Gerichtsplatz 07, 03046 Cottbus bestellt.

Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt.Die Verwaltungs-und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechtes zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen verwalter über.Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO ).

Dieser Beschluss hat die in § 240 ZPO bezeichneten Wirkungen.
Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhaltes gem.§ 21 Abs. 2 Ziffer 2 InsO wird angeordnet:

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Cottbus
Gerichtsplatz 2
03046 Cottbus

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

|Amtsgericht Cottbus - Insolvenzgericht - 25.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 63 IN 249/25 · GMB Glasmanufaktur Brandenburg GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 249/25
Wirksam am
07.07.2025
Registerbezug
Cottbus, HRB 7908
Az.: 63 IN 249/25

In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der

GMB Glasmanufaktur Brandenburg GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus Register-Nr.: HRB 7908 CB), Spremberger Straße 4, 03130 Tschernitz, vertreten durch den Geschäftsführer Nico Succolowsky
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Beschluss:

Es wird am 07.07.2025 um 09:00 Uhr zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO):

1. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Knut Rebholz, Gerichtsplatz 7, 03046 Cottbus.

2. Verfügungen des Schuldners sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

3. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht allgemeiner Vertreter des Schuldners. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung des Schuldners dessen Vermögen zu sichern und zu erhalten.

4. Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

5. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

6. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen des Schuldners einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Der Schuldner hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie ihm auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Er hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind. Bei Missachtung dieser Pflicht kann das Gericht den Schuldner oder seine organschaftlichen Vertreter zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung laden, zwangsweise vorführen lassen oder in Haft nehmen (§ 22 Abs. 3, §§ 97, 98, 101 InsO). Der vorläufige Verwalter ist berechtigt, Auskünfte über die schuldnerischen Vermögensverhältnisse bei Dritten einzuholen.

7. Der vorläufige Verwalter wird ermächtigt, ein den Vorgaben des BGH (IX ZR 47/18) entsprechendes Insolvenzsonderkonto für die spätere Insolvenzmasse einzurichten und zu führen sowie etwaige Guthaben des Schuldners dort einzuziehen und entgegenzunehmen.

8. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform des Schuldners maßgebender Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen. Er hat ferner zu prüfen, ob das schuldnerische Vermögen die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 InsO).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Cottbus
Gerichtsplatz 2
03046 Cottbus

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Cottbus - Insolvenzgericht - 07.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 7908 CB HRB 7908 CB: GMB Glasmanufaktur Brandenburg GmbH, Tschernitz, Spremberger Str. 4, 03130 Tschernitz. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 5. Schroeter, Torsten; Geschäftsführer: 8. Succolowsky, Nico, *XX.XX.…
HRB 7908 CB: GMB Glasmanufaktur Brandenburg GmbH, Tschernitz, Spremberger Str. 4, 03130 Tschernitz. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 5. Schroeter, Torsten; Geschäftsführer: 8.
Succolowsky, Nico, *XX.XX.XXXX, Käbschütztal; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 7. Reimann, Jens; 8.
Fischer, Mario, *XX.XX.XXXX, Tschernitz; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Veränderungen
HRB 7908 CB HRB 7908 CB: GMB Glasmanufaktur Brandenburg GmbH, Tschernitz, Spremberger Str. 4, 03130 Tschernitz. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 4. Träger, Markus Klaus; Nicht mehr Prokurist: 5. Pötsch, Stefan; 7. Reimann…
HRB 7908 CB: GMB Glasmanufaktur Brandenburg GmbH, Tschernitz, Spremberger Str. 4, 03130 Tschernitz. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 4. Träger, Markus Klaus; Nicht mehr Prokurist: 5. Pötsch, Stefan; 7.
Reimann, Jens, *XX.XX.XXXX, Drebkau OT Rehnsdorf; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Veränderungen
HRB 7908 CB HRB 7908 CB: GMB Glasmanufaktur Brandenburg GmbH, Tschernitz, Spremberger Str. 4, 03130 Tschernitz. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 7. Süß, Karsten; Änderung zu Nr. 5: Geschäftsführer: Schroeter, Torst…
HRB 7908 CB: GMB Glasmanufaktur Brandenburg GmbH, Tschernitz, Spremberger Str. 4, 03130 Tschernitz. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 7. Süß, Karsten; Änderung zu Nr. 5: Geschäftsführer: Schroeter, Torsten; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Prokura: 6.
Zeisig, Karsten, *XX.XX.XXXX, Felixsee OT Friedrichshain; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Veränderungen
HRB 7908 CB HRB 7908 CB: GMB Glasmanufaktur Brandenburg GmbH, Tschernitz, Spremberger Str. 4, 03130 Tschernitz. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.04.2020 wurde der Gesellschaftsvertrag neu…
HRB 7908 CB: GMB Glasmanufaktur Brandenburg GmbH, Tschernitz, Spremberger Str. 4, 03130 Tschernitz. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.04.2020 wurde der Gesellschaftsvertrag neu gefasst
Veränderungen
HRB 7908 CB HRB 7908 CB: GMB Glasmanufaktur Brandenburg GmbH, Tschernitz, Spremberger Str. 4, 03130 Tschernitz. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 3. Henke, Henry; 5. Pötsch, Stefan, *XX.XX.XXXX, Felixsee/OT Klein Loitz; Pr…
HRB 7908 CB: GMB Glasmanufaktur Brandenburg GmbH, Tschernitz, Spremberger Str. 4, 03130 Tschernitz. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 3. Henke, Henry; 5.
Pötsch, Stefan, *XX.XX.XXXX, Felixsee/OT Klein Loitz; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Veränderungen
HRB 7908 CB HRB 7908 CB: GMB Glasmanufaktur Brandenburg GmbH, Tschernitz, Spremberger Str. 4, 03130 Tschernitz. Vorstand: Änderung zu Nr. 5: Geschäftsführer: Schroeter, Torsten; Geschäftsführer: 7. Süß, Karsten, *XX.XX.…
HRB 7908 CB: GMB Glasmanufaktur Brandenburg GmbH, Tschernitz, Spremberger Str. 4, 03130 Tschernitz. Vorstand: Änderung zu Nr. 5: Geschäftsführer: Schroeter, Torsten; Geschäftsführer: 7.
Süß, Karsten, *XX.XX.XXXX, Bernau b. Berlin
Veränderungen
HRB 7908 CB HRB 7908 CB: GMB Glasmanufaktur Brandenburg GmbH, Tschernitz, Spremberger Str. 4, 03130 Tschernitz. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 6. Wenger, Volkmar; Änderung zu Nr. 5: Geschäftsführer: Schroeter, To…
HRB 7908 CB: GMB Glasmanufaktur Brandenburg GmbH, Tschernitz, Spremberger Str. 4, 03130 Tschernitz. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 6. Wenger, Volkmar; Änderung zu Nr. 5: Geschäftsführer: Schroeter, Torsten; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Prokura: 3.
Henke, Henry, *XX.XX.XXXX, Senftenberg; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; 4.
Träger, Markus Klaus, *XX.XX.XXXX, Leipzig; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Veränderungen
HRB 7908 CB HRB 7908 CB: GMB Glasmanufaktur Brandenburg GmbH, Tschernitz, Spremberger Str. 4, 03130 Tschernitz. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Wehder, Uwe; Geschäftsführer: 5. Schroeter, Torsten, *XX.XX.XXXX, …
HRB 7908 CB: GMB Glasmanufaktur Brandenburg GmbH, Tschernitz, Spremberger Str. 4, 03130 Tschernitz. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Wehder, Uwe; Geschäftsführer: 5.
Schroeter, Torsten, *XX.XX.XXXX, Spremberg OT Hornow; Geschäftsführer: 6.
Wenger, Volkmar, *XX.XX.XXXX, Drebkau OT Casel
Veränderungen
HRB 7908 CB HRB 7908 CB: GMB Glasmanufaktur Brandenburg GmbH, Tschernitz, Spremberger Str. 4, 03130 Tschernitz. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Frei, Ulrich; Nicht mehr Prokurist: 2. Holzbecher, Martin
HRB 7908 CB: GMB Glasmanufaktur Brandenburg GmbH, Tschernitz, Spremberger Str. 4, 03130 Tschernitz. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Frei, Ulrich; Nicht mehr Prokurist: 2. Holzbecher, Martin
Veränderungen
HRB 7908 CB HRB 7908 CB: GMB Glasmanufaktur Brandenburg GmbH, Tschernitz, Spremberger Str. 4, 03130 Tschernitz. Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Holtz, Martin; Änderung zu Nr. 4: Geschäftsführer: Wehder, Uwe; mit der Befu…
HRB 7908 CB: GMB Glasmanufaktur Brandenburg GmbH, Tschernitz, Spremberger Str. 4, 03130 Tschernitz. Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Holtz, Martin; Änderung zu Nr. 4: Geschäftsführer: Wehder, Uwe; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Veränderungen
HRB 7908 CB HRB 7908 CB: GMB Glasmanufaktur Brandenburg GmbH, Tschernitz, Spremberger Str. 4, 03130 Tschernitz. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Henzel, Volker; Geschäftsführer: 3. Holtz, Martin, *XX.XX.XXXX, Co…
HRB 7908 CB: GMB Glasmanufaktur Brandenburg GmbH, Tschernitz, Spremberger Str. 4, 03130 Tschernitz. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Henzel, Volker; Geschäftsführer: 3.
Holtz, Martin, *XX.XX.XXXX, Cottbus; Geschäftsführer: 4.
Wehder, Uwe, *XX.XX.XXXX, Bad Muskau; Prokura: 1.
Frei, Ulrich, *XX.XX.XXXX, Schmerikon (Schweiz); Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer; 2.
Holzbecher, Martin, *XX.XX.XXXX, Sennwald (Schweiz); Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
Neueintragungen
HRB 7908 CB GMB Glasmanufaktur Brandenburg GmbH, Tschernitz(Spremberger Str. 4, 03130 Tschernitz). Firma: GMB Glasmanufaktur Brandenburg. GmbH Sitz: Tschernitz. Gegenstand: Der Betrieb eines Werkes zur Herstellung von F…
GMB Glasmanufaktur Brandenburg GmbH, Tschernitz(Spremberger Str. 4, 03130 Tschernitz). Firma: GMB Glasmanufaktur Brandenburg. GmbH Sitz: Tschernitz. Gegenstand: Der Betrieb eines Werkes zur Herstellung von Flachglas und ähnlichen Produkten sowie der Vertrieb und die Vermarktung der hergestellten Produkte. Stammkapital: 250.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. War Geschäftsführer: Wunderlich, Alexander, *XX.XX.XXXX, Salzburg. Geschäftsführer: Henzel, Volker, *XX.XX.XXXX, Wolfshain; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 21.03.2007 zuletzt geändert durch Beschluss vom 03.09.2007. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.09.2007 ist der Sitz der Gesellschaft von Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 107138 B) nach Tschernitz verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma und Sitz), § 2 (Gegenstand der Gesellschaft). Die Gesellschafterversammlung hat die Stammkapitalerhöhung auf 250.000,00 EUR beschlossen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital und Stammeinlage) geändert..

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.