HRB 726735

Gmähle-Scheel Print-Medien GmbH

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 18 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Esslingen am Neckar

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Esslingen am Neckar
Datenstand
2024-12-11
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-11

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-11 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Gmähle Rollen-Offset Druck GmbH Waiblingen
  2. Gmähle-Scheel Print-Medien GmbH Waiblingen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

18
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 14 IN 366/20 · Gmähle-Scheel Print-Medien GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
Insolvenzgericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
14 IN 366/20
Wirksam am
04.05.2023
Registerbezug
Stuttgart, HRB 726735
14 IN 366/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Gmähle-Scheel Print-Medien GmbH, Dieselstraße 50, 73734 Esslingen, vertreten durch die Geschäftsführer Karl-Heinz Blickle und Heinz Wurzel
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 726735
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 02.05.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.06.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 02.05.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 14 IN 366/20 · Gmähle-Scheel Print-Medien GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
Insolvenzgericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
14 IN 366/20
Wirksam am
02.11.2021
Registerbezug
Stuttgart, HRB 726735
14 IN 366/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Gmähle-Scheel Print-Medien GmbH, Dieselstraße 50, 73734 Esslingen, vertreten durch die Geschäftsführer Karl-Heinz Blickle und Heinz Wurzel
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 726735
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorl. Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa, Paulinenstrasse 41, 70178 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorl. Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorl. Insolvenzverwalters vom 22.03.2021.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 4.252.676,18 EUR auszugehen.
Der vorl. Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 155 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 22.03.2021 wird Bezug genommen.Nach § 3 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des vorl. Insolvenzverwalters es erfordern. Dieser Fall ist hier gegeben.Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- Betriebsfortführung für 9 Wochen mit 34,61 %
- Arbeitnehmeranzahlt und Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes für 122 Arbeitnehmer mit 10 %
- Abstimmung mit 2 Vermietern an 2 Standorten mit 20 %
- umfangreiche Sanierungsbemühungen mit 30 %
- 2 Betriebstätten 80 km von einander entfernt mit 5 %
- Durchführung von 3 Gläubigerausschusssitzungen und laufende Insformierung der vorläufigen Gläubigerausschus mit 5%
- überdurchschnittliche Gläubigeranzahl mit 229 Gläubigern mit 5%
- ungewöhnlich hoher Jahresumsatz mit 0 %
- gesellschaftsrechtliche Beziehungen mit 10 %Als Minderungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- Arbeitserleichterung durch die Beschäftigung von Hilfskräften und Überschneidungen bei den Zuschlagstatbeständen mit 20 %
Nach § 3 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des vorl. Insolvenzverwalters es erfordern. Dieser Fall ist hier gegeben.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- Betriebsfortführung für 9 Wochen mit 34,61 %
- Arbeitnehmeranzahlt und Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes für 122 Arbeitnehmer mit 10 %
- Abstimmung mit 2 Vermietern an 2 Standorten mit 20 %
- umfangreiche Sanierungsbemühungen mit 30 %
- 2 Betriebstätten 80 km von einander entfernt mit 5 %
- Durchführung von 3 Gläubigerausschusssitzungen und laufende Insformierung der vorläufigen Gläubigerausschus mit 5%
- überdurchschnittliche Gläubigeranzahl mit 229 Gläubigern mit 5%
- ungewöhnlich hoher Jahresumsatz mit 0 %
- gesellschaftsrechtliche Beziehungen mit 10 %
Als Minderungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- Arbeitserleichterung durch die Beschäftigung von Hilfskräften und Überschneidungen bei den Zuschlagstatbeständen mit 20 %
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 100 % gerechtfertigt.
Bei dem Vergütungsanspruch des Insolvenzverwalter handelt es sich um einen einheitlichen Anspruch, dessen Höhe sich nach unselbstständigen Berechnungsfaktoren bestimmt. Er stellt ein Produkt aus der Berechnungsgrundlage und dem durch Zu- und Abschlägen erhöhten oder verminderten Regelsatz dar. Die Zu- und Abschlagsgründe stehen jedenfalls teilweise im Zusammenhang mit Umfang und Entwicklung der Masse, so dass der Vergütungssatz auch nicht unabhängig von der Berechnungsgrundlage bestimmt werden kann.
Die beantragten Zuschläge für die Betriebsfortführung, Abstimmung mit den Vermietern, gesellschaftsrechtliche Beziehungen, die überdurchschnittliche Gläubigeranzahl und der Mehraufwand für die Zusammenarbeit mit dem vorläufigen Gläubigerausschuss wurde antragsgemäß berücksichtigt.
Der beantragte Zuschlag von 10 % für den erhöhten Koordinationsaufwand erscheint überhöht, ein Zuschlag von 5 % erscheint angemessen aber auch ausreichend im Hinblick darauf, dass es nur 2 Betriebsstätten sind, die ca. 80 km auseinander liegen.
Sanierungsbemühungen sind auch im vorläufigen Verfahren zu vergüten, der beantragte Zuschlag von 60 % erscheint nicht angemessen, insbesondere wegen der bereits von der Geschäftsleitung der Schuldnerin mit seiner Zustimmung eingeleiteten Investorenprozesse durch Beauftragung einer Unternehmensberatungsgesellschaft zu lasten der Masse. Mit 5 potentiellen Übernehmern wurden Betriebsbesichtigungen und Managementgespräche geführt. Gemäß den Ausführungen im Vergütungsantrag war der vorläufige Insolvenzverwalter bei zahlreichen Videokonferenzen, Telefonaten und E-Mails beteiligt. Der Mehraufwand wurde in der Stellungnahme zur gutachterlichen Beurteilung vom 05.10.2021 ausführlichst begründet. Ein Zuschlag von 30 % ist angemessen für die Sanierungsbemühungen auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Gesamtverkauf der Wurzelgruppe angestrebt wurde, aber speziell die Standorte Esslingen und Schwäbisch Hall aufgrund der unterschiedlichen Geschäftsbereiche nur für unterschiedlichen Investoren interessant war und damit verhandelt wurde. Allerdings wurde nicht dargestellt, wieviele es insgesamt je Standort waren und ob diese mit den potentiellen Übernehmern der anderen Unternehmen der Unternehmensgruppe zumindest teilweise Personengleich waren.
Auch wenn der Insolvenzverwalter die abschließenden Verhandlungen führen und Entscheidungen treffen musste, für 2 Standorte unterschiedliche Kaufverträge abzusegnen hatte und zahlreiche zeitaufwendige Verhandlungen erforderlich waren, ist ein höherer Zuschlag als die gewährten 30 % nicht angezeigt.
Nach den Angaben hatte das Unternehmen zu Beginn der vorläufigen Insolvenz 122 Vollzeit-Mitarbeiter, 13 Teilzeit-Mitarbeiter und 6 Auszubildende. Damit waren Personalangelegenheit für 141 Arbeitnehmer zu erledigen, dieser Umstand ist für die Gewährung eines Zuschlages geeignet. Der für die Insolvenzgeldvorfinanzierung unsprünglich beantragte Zuschlag von 30 % erscheint für 141 Arbeitnehmer überhöht, dagegen sind die selbst auferlegten Abschläge des vorläufigen Insolvenzverwalters für den Einsatz von Hilfskräften von 10 % zu niedrig. Hierzu wird auch auf die Ausführungen auf Seite 25 des Gutachtens hingwiesen.
Die Personalangelegenheit einschließlich der Motivationsprämien und der Abschluss von Aufhebungsverträgen und die Abhaltung einer Betriebsverhandlung gehören grundsätzlich zu den Regelaufgaben des Verwalters. Weiter gibt es durch den Einsatz von Hilfkräften hinsichtlich der Insolvenzgeldvorfinanzierung Überschneidungen, so dass ein Zuschlag von 10 % angemessen für den Mehraufwand für die Anzahl von 141 Arbeitnehmern erachtet wird.
Obwohl der Jahresumsatz des Schuldnerunternehmens mit durchschnittlich 23,9 Millionen Euro 2017 - 2020 deutlich über dem Normalfall liegt, kann eine gesonderter Zuschlag von 10 % nicht gewährt werden. Es wurde bereits für die Unternehmensfortführung eine Zuschlag von ca. 35 % gewährt aus einer hohen Berechnungsgrundlage von ca. 4,25 Millionen Euro. Eine weitere Erhöhung der Regelvergütung des vorläufigen Insolvenzverwalter durch den ungeewöhlich hohen Jahresumsatz ist nicht gerechtfertigt. Der dargestellte Mehraufwand für die vielen Aufträge mit verschiedenen Kunden ist durch den gewährten Zuschlag für die Betriebsfortführung abgegolten.
Es waren Abschläge von 20 % für den Einsatz von Hilfskräften und die Überschneidung von einzelnen Zuschlagstatbeständen vorzunehmen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um insgesamt 100 % unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen bei einer Gesamtbetrachtung unter Würdigung von Überschneidungen von einzelnen Tatbeständen und des Abzug für den Einsatz von Hilfkräften zu lasten der Masse gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 19.10.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 14 IN 366/20 · Gmähle-Scheel Print-Medien GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
Insolvenzgericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
14 IN 366/20
Wirksam am
01.06.2021
Registerbezug
Stuttgart, HRB 726735
14 IN 366/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Gmähle-Scheel Print-Medien GmbH, Dieselstraße 50, 73734 Esslingen, vertreten
durch die Geschäftsführer Karl-Heinz Blickle und Heinz Wurzel
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 726735
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 01.06.2021 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit
vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 01.06.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 726735 HRB 726735: Gmähle-Scheel Print-Medien GmbH, Esslingen am Neckar, Dieselstraße 50, 73734 Esslingen am Neckar. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Essli…
HRB 726735: Gmähle-Scheel Print-Medien GmbH, Esslingen am Neckar, Dieselstraße 50, 73734 Esslingen am Neckar. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Esslingen, 14 IN 366/20) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 14 IN 366/20 · Gmähle-Scheel Print-Medien GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
Insolvenzgericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
14 IN 366/20
Wirksam am
04.01.2021
Registerbezug
Stuttgart, HRB 726735
14 IN 366/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Gmähle-Scheel Print-Medien GmbH, Dieselstraße 50, 73734 Esslingen, vertreten
durch die Geschäftsführer Karl-Heinz Blickle und Heinz Wurzel
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 726735
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Herstellung von Druckerzeugnissen jeglicher Art und die
Erbringung aller hiermit zusammenhängender Dienstleistungen im Rahmen der Be-
und Verarbeitung von Druckerzeugnissen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.01.2021 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa
Paulinenstrasse 41, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 238890
Telefax: 0711 23889200
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 11.03.2021 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
18.03.2021 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines
Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu
besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere,
wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an
einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu
diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender
Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das
die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit
erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines
solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines
solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden
soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 01.04.2021, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 11, 1. OG, Strohstraße 5, Amtsgericht Esslingen

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Donnerstag, 01.04.2021, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 11, 1. OG, Strohstraße 5, Amtsgericht Esslingen

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern
- Euler Hermes NL. Deutschland der Euler Hermes SA, vertreten durch Herrn
Rechtsanwalt Thomas Harbrecht, Friedensallee 254, 22746 Hamburg
- Agentur für Arbeit Stuttgart-Bad Cannstatt, vertreten durch Christine
Wittmann-Rabe, Bahnhofstr. 29, 70327 Stuttgart
- Volksbank Stuttgart, vertreten durch Herrn Robert Roth, Daimlerstraße 129,
70372 Stuttgart
Die Bestimmung wird erst mit Zugang der Annahmeerklärung des jeweiligen
Gläubigerausschussmitglieds bei Gericht wirksam. Die Annahme ist unverzüglich
zu erklären.
9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden:
Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4
EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 01.01.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 14 IN 366/20 · Gmähle-Scheel Print-Medien GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
Insolvenzgericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
14 IN 366/20
Wirksam am
03.11.2020
Registerbezug
Stuttgart, HRB 726735
Verfahrensnummer: FSNB2603000033145911

14 IN 366/20

In dem Verfahren über den Antrag

Gmähle-Scheel Print-Medien GmbH, Dieselstraße 50, 73734 Esslingen, vertreten
durch die Geschäftsführer Karl-Heinz Blickle und Heinz Wurzel
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 726735
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der
Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 03.11.2020 um 13:00
Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden
untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits
begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa
Paulinenstrasse 41, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 238890, Fax: 0711 23889200

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind
nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs.
2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der
Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren
Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der
vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin
die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der
Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und
der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter
wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auf den Namen der
Schuldnerin oder auf seinen Namen in der Funktion als vorläufiger
Insolvenzverwalter Sonderkonten (gemäß Urteilen des Bundesgerichtshofes vom
07.02.2019, Az. IX ZR 47/18 und vom 24.01.2019, Az. IX ZR 110/17) zu eröffnen
und auch über diese Konten zu verfügen.
Er wird insoweit ermächtigt, für die Kontoführung Masseverbindlichkeiten i. S.
v. § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen
Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung
dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§
23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23
Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht
in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen
bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat
ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse
und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als
Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin
maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine
Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der
Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine
Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners
in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen
der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines
Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848
gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 03.11.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 726735 HRB 726735: Gmähle-Scheel Print-Medien GmbH, Esslingen am Neckar, Dieselstraße 50, 73734 Esslingen am Neckar. Prokura erloschen: Mazur, Henry Alexander, Würzburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 726735: Gmähle-Scheel Print-Medien GmbH, Esslingen am Neckar, Dieselstraße 50, 73734 Esslingen am Neckar. Prokura erloschen: Mazur, Henry Alexander, Würzburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 726735 HRB 726735: Gmähle-Scheel Print-Medien GmbH, Esslingen am Neckar, Dieselstraße 50, 73734 Esslingen am Neckar. Prokura erloschen: Pfisterer, Michael, Schlierbach, *XX.XX.XXXX.
HRB 726735: Gmähle-Scheel Print-Medien GmbH, Esslingen am Neckar, Dieselstraße 50, 73734 Esslingen am Neckar. Prokura erloschen: Pfisterer, Michael, Schlierbach, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 726735 HRB 726735: Gmähle-Scheel Print-Medien GmbH, Esslingen am Neckar, Dieselstraße 50, 73734 Esslingen am Neckar. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Mazur, Henry Al…
HRB 726735: Gmähle-Scheel Print-Medien GmbH, Esslingen am Neckar, Dieselstraße 50, 73734 Esslingen am Neckar. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Mazur, Henry Alexander, Würzburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 726735 HRB 726735: Gmähle-Scheel Print-Medien GmbH, Esslingen am Neckar, Dieselstraße 50, 73734 Esslingen am Neckar. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24…
HRB 726735: Gmähle-Scheel Print-Medien GmbH, Esslingen am Neckar, Dieselstraße 50, 73734 Esslingen am Neckar. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 24.08.2018 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Cannstatter Repro GmbH Digital- und Printmedien", Esslingen am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 264296) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 726735 HRB 726735: Gmähle-Scheel Print-Medien GmbH, Esslingen am Neckar, Dieselstraße 50, 73734 Esslingen am Neckar. Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (…
HRB 726735: Gmähle-Scheel Print-Medien GmbH, Esslingen am Neckar, Dieselstraße 50, 73734 Esslingen am Neckar. Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "Cannstatter Repro GmbH Digital- und Printmedien", Esslingen am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 264296) um 21.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 231.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 726735 HRB 726735: Gmähle-Scheel Print-Medien GmbH, Esslingen am Neckar, Dieselstraße 50, 73734 Esslingen am Neckar. Prokura erloschen: Götz, Markus Peter, Stutensee, *XX.XX.XXXX.
HRB 726735: Gmähle-Scheel Print-Medien GmbH, Esslingen am Neckar, Dieselstraße 50, 73734 Esslingen am Neckar. Prokura erloschen: Götz, Markus Peter, Stutensee, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 726735 HRB 726735: Gmähle-Scheel Print-Medien GmbH, Waiblingen, Maybachstr. 18, 71332 Waiblingen. Die Gesellschafterversammlung vom 26.09.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschl…
HRB 726735: Gmähle-Scheel Print-Medien GmbH, Waiblingen, Maybachstr. 18, 71332 Waiblingen. Die Gesellschafterversammlung vom 26.09.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Esslingen am Neckar. Neue Geschäftsanschrift: Dieselstraße 50, 73734 Esslingen am Neckar. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Hempfer, Dominik, Remseck am Neckar, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 726735 HRB 726735: Gmähle-Scheel Print-Medien GmbH, Waiblingen, Maybachstr. 18, 71332 Waiblingen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Götz, Markus Peter, Stutensee, *XX…
HRB 726735: Gmähle-Scheel Print-Medien GmbH, Waiblingen, Maybachstr. 18, 71332 Waiblingen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Götz, Markus Peter, Stutensee, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 726735 HRB 726735: Gmähle-Scheel Print-Medien GmbH, Waiblingen, Maybachstr. 18, 71336 Waiblingen. Berichtigung der Geschäftsanschrift: Maybachstr. 18, 71332 Waiblingen.
HRB 726735: Gmähle-Scheel Print-Medien GmbH, Waiblingen, Maybachstr. 18, 71336 Waiblingen. Berichtigung der Geschäftsanschrift: Maybachstr. 18, 71332 Waiblingen.
Veränderungen
HRB 726735 HRB 726735: Gmähle-Scheel Print-Medien GmbH, Waiblingen, Maybachstr. 18, 71336 Waiblingen. Gesamtprokura: Hempfer, Dominik, Remseck am Neckar, *XX.XX.XXXX.
HRB 726735: Gmähle-Scheel Print-Medien GmbH, Waiblingen, Maybachstr. 18, 71336 Waiblingen. Gesamtprokura: Hempfer, Dominik, Remseck am Neckar, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 726735 Gmähle Rollen-Offset Druck GmbH, Waiblingen, Maybachstr. 18, 71336 Waiblingen.Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2009 hat mit Nachtrag vom 21.09.2009 und 29.09.2009 die Änderung des Gesellschaftsvertrag…
Gmähle Rollen-Offset Druck GmbH, Waiblingen, Maybachstr. 18, 71336 Waiblingen.Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2009 hat mit Nachtrag vom 21.09.2009 und 29.09.2009 die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und § 4 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.08.2009 zum Zwecke der Verschmelzung mit "Scheel Print-Medien GmbH", Waiblingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 260458) um 8.900,00 EUR erhöht. Das Stammkapital ist ferner durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.08.2009 um 1.100,00 EUR erhöht. Firma geändert; nun: Gmähle-Scheel Print-Medien GmbH. Geschäftsanschrift: Maybachstr. 18, 71336 Waiblingen. Stammkapital nun: 210.000,00 EUR. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Pfisterer, Michael, Schlierbach, *XX.XX.XXXX; Rogall, Monika, Stuttgart, *XX.XX.XXXX. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2009 mit klarstellenden Ergänzungen vom 21.09.2009 und 1.10.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.08.2009 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Scheel Print-Medien GmbH", Waiblingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 260458) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Neueintragungen
HRB 726735 Gmähle Rollen-Offset Druck GmbH, Waiblingen (Maybachstr. 18, 71336 Waiblingen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.04.2008. Gegenstand: Die Herstellung von Druckerzeugnissen j…
Gmähle Rollen-Offset Druck GmbH, Waiblingen (Maybachstr. 18, 71336 Waiblingen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.04.2008. Gegenstand: Die Herstellung von Druckerzeugnissen jeglicher Art und die Erbringung aller hiermit zusammenhängender Dienstleistungen im Rahmen der Be- und Verarbeitung von Druckerzeugnissen. Stammkapital: 200.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Blickle, Karl-Heinz, Korb, *XX.XX.XXXX; Wurzel, Heinz, Stuttgart, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Gmähle Rollen-Offset Druck GmbH & Co. KG", Waiblingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 721670) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.