HRB 1883

GM-W Agentur für technische Kommunikation GmbH

Amtsgericht Gießen · Hessen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Allendorf (Lumda)

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Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Allendorf (Lumda)
Datenstand
2024-12-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-24

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. G M Günter Muhly, Grafik, Marketing- und Werbeberatung GmbH Allendorf
  2. G M Günter Muhly, Grafik, Marketing- und Werbeberatung GmbH Allendorf (Lumda)

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 6 IN 241/25 · GM-W Agentur für technische Kommunikation GmbH · Insolvenzgericht Gießen
Insolvenzgericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 241/25
Wirksam am
02.02.2026
Registerbezug
Gießen, HRB 1883
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 241/25 :

Über das Vermögen der

GM-W Agentur für technische Kommunikation GmbH, Werbeagentur, Friedrichstraße 19, 35469 Allendorf (Lumda) (AG Gießen , HRB 1883), vertr. d.: 1. Thomas Norbert Luh, (Geschäftsführer), 2. Nicole Knauber, (Geschäftsführerin),

ist am 01.02.2026 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Holger Käs, Braugasse 7, 35390 Gießen, Tel.: 0641/480290-38, Fax: 0641/48029050, E-Mail: kaes@rae-voelpel.com .

Insolvenzforderungen sind bis zum 14.04.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).

Das Verfahren wird hinsichtlich des Berichtstermins mündlich durchgeführt. Berichtstermin ist am Mittwoch, 25.02.2026, 10:00 Uhr, Saal 107, 1. OG, Gebäude A, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen zur eventuellen Beschlussfassung über:
- Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters über die Freigabe der schuldnerischen selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
- Umfang der Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§§ 100, 101 InsO)
- Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der Insolvenzmasse (§ 149 InsO)
- Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO)

Der Prüfungstermin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist auf den 30.04.2026 bestimmt worden. Dieser wird schriftlich durchgeführt.

Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der gesetzlichen Fristen des § 175 Abs. 1 S. 2 InsO auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt, § 179 Abs. 3 S. 3 InsO.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Gießen, den 02.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 241/25 · GM-W Agentur für technische Kommunikation GmbH · Insolvenzgericht Gießen
Insolvenzgericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 241/25
Wirksam am
21.01.2026
Registerbezug
Gießen, HRB 1883
6 IN 241/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GM-W Agentur für technische Kommunikation GmbH, Werbeagentur, Friedrichstraße 19, 35469 Allendorf (Lumda) (AG Gießen , HRB 1883), vertr. d.: 1. Thomas Norbert Luh, (Geschäftsführer), 2. Nicole Knauber, (Geschäftsführerin), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 04.11.2025 um 14:25 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Gießen einsehbar.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Gießen, 21.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 241/25 · GM-W Agentur für technische Kommunikation GmbH · Insolvenzgericht Gießen
Insolvenzgericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 241/25
Wirksam am
14.11.2025
Registerbezug
Gießen, HRB 1883
6 IN 241/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GM-W Agentur für technische Kommunikation GmbH, Werbeagentur, Friedrichstraße 19, 35469 Allendorf (Lumda) (AG Gießen , HRB 1883), vertr. d.: 1. Thomas Norbert Luh, (Geschäftsführer), 2. Nicole Knauber, (Geschäftsführerin), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 04.11.2025 um 14:25 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Gießen einsehbar.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Gießen, 14.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 241/25 · GM-W Agentur für technische Kommunikation GmbH · Insolvenzgericht Gießen
Insolvenzgericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 241/25
Wirksam am
05.11.2025
Registerbezug
Gießen, HRB 1883
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 241/25 :

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der

GM-W Agentur für technische Kommunikation GmbH, Werbeagentur, Friedrichstraße 19, 35469 Allendorf (Lumda) (AG Gießen , HRB 1883),
vertreten durch:
1. Thomas Norbert Luh, (Geschäftsführer),
2. Nicole Knauber, (Geschäftsführerin),

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Richard Kurlinsky, Grüner Weg 2, 35085 Ebsdorfergrund,

ist am 04.11.2024 um 14:25 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Holger Käs, Braugasse 7, 35390 Gießen, Tel.: 0641/480290-38, Fax: 0641/48029050, E-Mail: kaes@rae-voelpel.com bestellt worden.

Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der Antragstellerin wurde verboten, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Forderungen einzuziehen, sie abzutreten oder auf andere Weise darüber zu verfügen oder Anlage-, Umlauf- oder sonstiges Eigentum zu veräußern, verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegt weiterhin der Antragstellerin; die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters (Zustimmungsvorbehalt).

Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegen zu nehmen Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wurden gem. § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 lnsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen wurden einstweilen eingestellt - soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Gießen, 04.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 1883 HRB 1883: GM-W Agentur für technische Kommunikation GmbH, Allendorf (Lumda), Friedrichstraße 19, 35469 Allendorf (Lumda). Prokura erloschen: Knauber, Nicole, Gießen, *XX.XX.XXXX.
HRB 1883: GM-W Agentur für technische Kommunikation GmbH, Allendorf (Lumda), Friedrichstraße 19, 35469 Allendorf (Lumda). Prokura erloschen: Knauber, Nicole, Gießen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 1883 HRB 1883: G M Günter Muhly, Grafik, Marketing- und Werbeberatung GmbH, Allendorf (Lumda), Friedrichstraße 19, 35469 Allendorf (Lumda). Die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2019 hat eine Änderung des Gesel…
HRB 1883: G M Günter Muhly, Grafik, Marketing- und Werbeberatung GmbH, Allendorf (Lumda), Friedrichstraße 19, 35469 Allendorf (Lumda). Die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit dieser die Änderung der Firma, sowie Änderungen in §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und 6 (Geschäftsführung und Vertretung) (Gegenstand) beschlossen. Neue Firma: GM-W Agentur für technische Kommunikation GmbH. Nicht mehr Geschäftsführer: Weber, Burkhard, Wetzlar, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Luh, Thomas Norbert, Buseck, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführerin: Knauber, Nicole, Gießen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Nachtigall, Annika, Haiger, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 1883 HRB 1883:G M Günter Muhly, Grafik, Marketing- und Werbeberatung GmbH, Allendorf (Lumda), Friedrichstraße 19, 35469 Allendorf (Lumda).Die Gesellschafterversammlung vom 26.01.2015 hat eine Änderung des Gesells…
HRB 1883:G M Günter Muhly, Grafik, Marketing- und Werbeberatung GmbH, Allendorf (Lumda), Friedrichstraße 19, 35469 Allendorf (Lumda).Die Gesellschafterversammlung vom 26.01.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Knauber, Nicole, Gießen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 1883 HRB 1883:G M Günter Muhly, Grafik, Marketing- und Werbeberatung GmbH, Allendorf (Lumda), Friedrichstraße 19, 35469 Allendorf (Lumda).Nicht mehr Geschäftsführer: Luh, Thomas Norbert, Buseck, *XX.XX.XXXX.
HRB 1883:G M Günter Muhly, Grafik, Marketing- und Werbeberatung GmbH, Allendorf (Lumda), Friedrichstraße 19, 35469 Allendorf (Lumda).Nicht mehr Geschäftsführer: Luh, Thomas Norbert, Buseck, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 1883 G M Günter Muhly, Grafik, Marketing- und Werbeberatung GmbH, Allendorf (Lumda), Friedrichstraße 19, 35469 Allendorf (Lumda).Die Gesellschafterversammlung vom 19.05.2009 hat die Umstellung des Stammkapitals a…
G M Günter Muhly, Grafik, Marketing- und Werbeberatung GmbH, Allendorf (Lumda), Friedrichstraße 19, 35469 Allendorf (Lumda).Die Gesellschafterversammlung vom 19.05.2009 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) sowie in §§ 10 (betr. Gewinnverwendung), 12 (Mitarbeit der Gesellschafter) und 14 (Allgemeine Vorschriften) beschlossen. Geschäftsanschrift: Friedrichstraße 19, 35469 Allendorf (Lumda). Neues Stammkapital: 66.000,00 EUR. Nicht mehr Geschäftsführer: Muhly, Günter, Allendorf (Lumda), *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Luh, Thomas Norbert, Buseck, *XX.XX.XXXX; Weber, Burkhard, Wetzlar, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.