HRA 5997

GM Markt GmbH & Co. KG

Amtsgericht Fulda · Hessen

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Fulda

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Registerdaten

Sitz
Fulda
Datenstand
2024-12-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-22

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Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Veränderungen
HRA 5997 HRA 5997: GM Markt GmbH & Co. KG, Fulda, Petersberger Straße 32, 36037 Fulda. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRA 5997: GM Markt GmbH & Co. KG, Fulda, Petersberger Straße 32, 36037 Fulda. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 93 IN 111/19 · GM Markt GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Fulda
Insolvenzgericht
Fulda
Aktenzeichen
93 IN 111/19
Wirksam am
08.05.2020
Registerbezug
Fulda, HRA 5997
Amtsgericht Fulda 07.05.2020

- Insolvenzgericht -

93 IN 111/19

(bitte stets angeben)

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren

über das Vermögen der

GM Markt GmbH & Co. KG, ehemals Petersberger Str. 32, 36037 Fulda (AG Fulda,
HRA 5997),

vertreten durch:

1. GM Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin),

vertreten durch:

1.1. Turgay Yilmaz, Otto-Braun-Straße 82, 10249 Berlin, (Geschäftsführer),

wird heute, am 07.05.2020 um 14:25 Uhr das Insolvenzverfahren aufgrund des am
16.09.2019 eingegangenen Antrags gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. Insolvenzordnung
(InsO) eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Dirk Ritzenhoff, Flöther & Wissing Insolvenzverwaltung Fulda GbR,
Agnes-Huenninger-Str. 2-4, D 36041 Fulda, Tel.: 06 61 / 29 28 95-0, Fax: 06 61
/ 29 28 95-18, E-Mail: fulda@floether-wissing.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges
Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem
Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin
können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die
Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die
Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellung gemäß § 8 Abs.
3 InsO beauftragt.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich
und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 08.06.2020,

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, ob und ggf. welche
Sicherungsrechte für die angemeldeten Forderungen an beweglichen Sachen oder
Rechten bestehen und in Anspruch genommen werden. Der Gegenstand, an dem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die
Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Gegenstand des schriftlichen Verfahrens:

1. An Stelle eines Berichtstermins erhalten Insolvenzgläubiger und
Insolvenzverwalter die Möglichkeit zur schriftlichen Antragstellung zu
folgenden Angelegenheiten:

a) die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

b) die Einsetzung, Beibehaltung und Zusammensetzung eines Gläubigerausschusses
(§ 68 InsO),

c) die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

d) die Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO,

e) eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von
Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

f) den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), z. B. Unternehmensstilllegung,
vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, einschließlich der Beauftragung zur
Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),

g) die Verwertung der Insolvenzmasse ( § 159 InsO),

h) besonders bedeutsame Rechtshandlungen (§ 160 InsO); insbesondere:
Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs, des Warenlagers im Ganzen,
eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung an einem
anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem
Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich
belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines
Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,

i) eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

j) die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

k) eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO wegen
Massearmut ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

l) die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung, § 271 InsO.

Nach Stellung etwaiger Anträge prüft das Gericht die Aufhebung des
schriftlichen Verfahrens und die Einberufung einer Gläubigerversammlung.

2. Prüfung der angemeldeten Forderungen.

Frist zur Stellung von Anträgen zu vorgenannten Gegenständen und zur Erklärung
etwaiger Widersprüche mit denen Forderungen bestritten werden durch den
Insolvenzverwalter, die Schuldnerin oder Insolvenzgläubiger gegen angemeldete
Forderungen wird bis zum

07.09.2020

gesetzt.

Angemeldete Forderungen, denen innerhalb der gesetzten Frist nicht schriftlich
widersprochen wird, gelten als uneingeschränkt festgestellt (§ 178 Abs. 1 S. 1
InsO). Ein Widerspruch der Schuldnerin steht der Feststellung einer Forderung
nach § 178 Abs. 1 S. 2 InsO nicht entgegen.

Hinweis für Gläubiger festgestellter Forderungen:

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (08.06.2020)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (07.09.2020), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweis:

Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§§ 160, 162, 163 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag,
der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine
Widersprüche erhoben werden.

Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 91 IN 9/20 verbunden. Das
Verfahren 93 IN 111/19 führt.

Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem
erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich
des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung des
Insolvenzverfahrens oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht. Veröffentlichungen in einem
Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 der
Insolvenzordnung werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der
Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen
nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der
Veröffentlichung gelöscht.

G r ü n d e :

Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet. Dies steht zur
Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen,
insbesondere aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen vom 17.04.2020.

Die Verbindlichkeiten betragen danach ca. 400.000,00 €.

Diese können aus dem festgestellten freien Vermögen nach den nachvollziehbaren
und widerspruchsfreien Feststellungen der/des Sachverständigen nicht gedeckt
werden. Die freie Masse beträgt laut Gutachten 38.046,65 €. Sie reicht aus, die
Verfahrenskosten zu decken.

Das Amtsgericht Fulda ist gem. Art 3 EU-InsVO (Verordnung(EU)2015/848)
international zuständig. Dies ergibt sich daraus, die Schuldnerin im hiesigen
Bezirk ihren Sitz hat und ihre selbständige Tätigkeit hier ausgeübt hat. Der
Betrieb ist eingestellt. Anhaltspunkte für eine selbständige wirtschaftliche
Tätigkeit im Ausland bestehen nicht. Gleichwohl kann zum jetzigen Zeitpunkt
nicht generell ausgeschlossen werden, dass Vermögenswerte im Ausland vorhanden
sein könnten.

Das Insolvenzverfahren erstreckt sich auch auf mögliches im Ausland vorhandenes
Vermögen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden.

Die Entscheidung kann auch von jedem Gläubiger mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Diese Beschwerde kann jedoch nur darauf gestützt werden,
dass das Gericht für diese Entscheidung international nicht zuständig ist.

Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Fulda, Königstraße 38, 36037 Fulda einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Stock

Richterin am Amtsgericht

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 5997 HRA 5997: GM Markt GmbH & Co. KG, Fulda, Petersberger Straße 32, 36037 Fulda. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28.06.2017 und Na…
HRA 5997: GM Markt GmbH & Co. KG, Fulda, Petersberger Straße 32, 36037 Fulda. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28.06.2017 und Nachträgen vom 10.08.2017 und 30.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.6.2017, 10.8.2017 und 30.08.2017 Teile des Vermögens der Güven Markt Lebensmittel e.K. mit Sitz in Fulda (Amtsgericht Fulda HRA 5978) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Neueintragungen
HRA 5997 HRA 5997: GM Markt GmbH & Co. KG, Fulda, Petersberger Straße 32, 36037 Fulda. (ist der Groß- und Einzelhandel mit Lebensmitteln sowie Non-Food-Produkten aller Art, insbesondere Textilien, im Im- und Exportge…
HRA 5997: GM Markt GmbH & Co. KG, Fulda, Petersberger Straße 32, 36037 Fulda. (ist der Groß- und Einzelhandel mit Lebensmitteln sowie Non-Food-Produkten aller Art, insbesondere Textilien, im Im- und Exportgeschäft.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Petersberger Straße 32, 36037 Fulda. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: GM Verwaltungs- GmbH, Fulda (Amtsgericht Fulda HRB 7009), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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