HRB 71069

GM-GEWO Hausverwaltungen GmbH

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 20 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: München

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Registerdaten

Sitz
München
Datenstand
2025-01-02
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-02

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. München am Sonntag Verlagsgesellschaft mbH München
  2. München am Sonntag Immobilien Gesellschaft mit beschränkter Haftung München
  3. REMAR Kaiser GmbH München
  4. GEWO-REMAR Hausverwaltungs GmbH München

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

20
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 1500 IN 2764/22 · GM-GEWO Hausverwaltungen GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 2764/22
Wirksam am
02.09.2026
Registerbezug
München, HRB 71069
1500 IN 2764/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

GM-GEWO Hausverwaltungen GmbH, Nymphenburger Straße 90 e, 80636 München, vertreten durch die Gesellschafterin OC Oldtimer classico GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Vogel Heiko
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 71069
- Schuldnerin -

Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 28.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1500 IN 2764/22 · GM-GEWO Hausverwaltungen GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 2764/22
Wirksam am
10.04.2026
Registerbezug
München, HRB 71069
Geschäftszeichen: 1500 IN 2764/22

Veröffentlichung gem. § 188 InsO:

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
GM-GEWO Hausverwaltungen GmbH, Nymphenburger Straße 90e, 80636 München, findet mit Zustimmung des Insolvenzgerichts die Schlussverteilung statt. Zur Verteilung an die Gläubiger zur Verfügung steht voraussichtlich ein Betrag in Höhe von € 77.693,03. Zu berücksichtigen sind Forderungen im Rang des § 38 InsO in Höhe von € 540.535,24.

Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München - Insolvenzgericht - (Geschäftszeichen 1500 IN 2764/22) niedergelegt.

Veröffentlicht durch Amtsgericht München - Insolvenzgericht -

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 1500 IN 2764/22 · GM-GEWO Hausverwaltungen GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 2764/22
Wirksam am
11.03.2026
Registerbezug
München, HRB 71069
**************************************************************
1500 IN 2764/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

GM-GEWO Hausverwaltungen GmbH, Nymphenburger Straße 90 e, 80636 München, vertreten durch die Gesellschafterin OC Oldtimer classico GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Vogel Heiko
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 71069
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Andreas Krompaß, Kreittmayrstraße 13 a, 80335 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Gesamtbetrag

in Abzug zu bringender Vorschuss

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 02.01.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 171.818,00 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 30 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 02.01.2026 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 30 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 11.03.2026
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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1500 IN 2764/22 · GM-GEWO Hausverwaltungen GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 2764/22
Wirksam am
05.02.2026
Registerbezug
München, HRB 71069
1500 IN 2764/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

GM-GEWO Hausverwaltungen GmbH, Nymphenburger Straße 90 e, 80636 München, vertreten durch die Gesellschafterin OC Oldtimer classico GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Vogel Heiko
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 71069
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 75, 76 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 04.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 1500 IN 2764/22 · GM-GEWO Hausverwaltungen GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 2764/22
Wirksam am
15.01.2026
Registerbezug
München, HRB 71069
1500 IN 2764/22

GM-GEWO Hausverwaltungen GmbH, Nymphenburger Straße 90 e, 80636 München, vertreten durch die Gesellschafterin OC Oldtimer classico GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Vogel Heiko
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 71069

In dem Insolvenzverfahren hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung beantragt und Zuschläge in Höhe von 30 % geltend gemacht. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Es wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 04.02.2026 gewährt.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1500 IN 2764/22 · GM-GEWO Hausverwaltungen GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 2764/22
Wirksam am
03.04.2024
Registerbezug
München, HRB 71069
1500 IN 2764/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

GM-GEWO Hausverwaltungen GmbH, Nymphenburger Straße 90 e, 80636 München, vertreten durch die Gesellschafterin OC Oldtimer classico GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Vogel Heiko
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 71069
- Schuldnerin -

Terminsbestimmung:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung zum Abschluss von außergerichtlichen Vergleichen bezüglich Anfechtungsansprüchen nach § 133 InsO mit dem Finanzamt München sowie mit der DAK Gesundheit, § 160 Abs. 1 S. 1, 2 Abs. 2 Nr. 3 InsO.
wird bestimmt auf

Donnerstag, 11.04.2024, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 22.03.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 1500 IN 2764/22 · GM-GEWO Hausverwaltungen GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 2764/22
Wirksam am
16.02.2023
Registerbezug
München, HRB 71069
1500 IN 2764/22

In dem Verfahren über den Antrag d.

GM-GEWO Hausverwaltungen GmbH, Nymphenburger Straße 90 e, 80636 München, vertreten durch den Geschäftsführer Leberle Günther Helmut
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 71069
- Schuldnerin -

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 09.02.2023 um 13.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Andreas Krompaß
Linprunstraße 49, 80335 München
Telefon: +49(89)189279440
Telefax: +49(89)189279450
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 28.03.2023 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.05.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 09.05.2023, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 08.11.2022 beim Insolvenzgericht München eingegangen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 09.02.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1500 IN 2764/22 · GM-GEWO Hausverwaltungen GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 2764/22
Wirksam am
18.11.2022
Registerbezug
München, HRB 71069
1500 IN 2764/22

In dem Verfahren über den Antrag d.

GM-GEWO Hausverwaltungen GmbH, Nymphenburger Straße 90 e, 80636 München, vertreten durch den Geschäftsführer Leberle Günther Helmut
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 71069
- Schuldnerin -

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

erlässt das Amtsgericht München am 14.11.2022 folgenden
Beschluss

|wird am 14.11.2022 um 12:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Andreas Krompaß, Linprunstraße 49, 80335 München, Telefon: +49(89)189279440, Telefax: +49(89)189279450.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen.
Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und ihm alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, § 22 Abs. 3 InsO.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird gem. §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen durchzuführen. Ausgenommen sind die Zustellungen gerichtlicher Entscheidungen an die Schuldnerin; diese erfolgen durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.

|Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, dass vollstreckungsbefangene Vermögen der Schuldnerin in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen auf ein von ihm zu errichtendes Anderkonto einzuziehen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, über Konten der Schuldnerin zu verfügen und neue Konten auf den Namen der Schuldnerin zu eröffnen.

Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten, es sei denn, er stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.

Die Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind, werden untersagt bzw. einstweilen eingestellt, § 21 Abs. 2 Nummer 3 InsO.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert der Hauptsache 600 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

oder bei dem

Landgericht München I
Prielmayerstraße 7
80335 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung der Entscheidung.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eines der genannten Gerichte. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei einem der oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München -Insolvenzgericht, 14.11.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 71069 HRB 71069: GEWO-REMAR Hausverwaltungs GmbH, München, Nymphenburger Straße 90 e, 80636 München. Die Gesellschafterversammlung vom 11.02.2022 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firm…
HRB 71069: GEWO-REMAR Hausverwaltungs GmbH, München, Nymphenburger Straße 90 e, 80636 München. Die Gesellschafterversammlung vom 11.02.2022 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: GM-GEWO Hausverwaltungen GmbH. Die GM Immobilien und Hausverwaltung GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 215254) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.02.2022 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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HRB 71069 HRB 71069: GEWO-REMAR Hausverwaltungs GmbH, München, Belgradstr. 9, 80796 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Nymphenburger Straße 90 e, 80636 München. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: L…
HRB 71069: GEWO-REMAR Hausverwaltungs GmbH, München, Belgradstr. 9, 80796 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Nymphenburger Straße 90 e, 80636 München. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Leberle, Günther, Grünwald, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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HRB 71069 HRB 71069: REMAR Kaiser GmbH, München, Belgradstr. 9, 80796 München. Die Gesellschafterversammlung vom 04.08.2020 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: GEWO-REMAR Hausverwaltu…
HRB 71069: REMAR Kaiser GmbH, München, Belgradstr. 9, 80796 München. Die Gesellschafterversammlung vom 04.08.2020 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: GEWO-REMAR Hausverwaltungs GmbH. Die GEWO Immobiliengesellschaft mbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 94892) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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HRB 71069 HRB 71069: REMAR Kaiser GmbH, München, Prinzregentenstr. 120, 81677 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Belgradstr. 9, 80796 München.
HRB 71069: REMAR Kaiser GmbH, München, Prinzregentenstr. 120, 81677 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Belgradstr. 9, 80796 München.
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HRB 71069 HRB 71069: REMAR Kaiser GmbH, München, Prinzregentenstr. 120, 81677 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kaiser, Josephine, München, *XX.XX.XXXX; Kaiser, Heinrich W., München, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Gesc…
HRB 71069: REMAR Kaiser GmbH, München, Prinzregentenstr. 120, 81677 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kaiser, Josephine, München, *XX.XX.XXXX; Kaiser, Heinrich W., München, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Leberle, Günther, Wallerstein, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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HRB 71069 HRB 71069:München am Sonntag Immobilien Gesellschaft mit beschränkter Haftung, München, Prinzregentenstr. 120, 81677 München.Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2014 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und…
HRB 71069:München am Sonntag Immobilien Gesellschaft mit beschränkter Haftung, München, Prinzregentenstr. 120, 81677 München.Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2014 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neue Firma: REMAR Kaiser GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Projektentwicklung, Projektmanagement, Projektsteuerung, Hochbau, Property Management, Erstellung technischer Gutachten, Erstellung von Wertgutachten, Vermittlung von Immobilien und grundstücksgleichen Rechten und Herausgabe von Publikationen und anderen Verlagsobjekten zu diesen und ähnlichen Themen. Information und Beratung von Interessenten und Lesern über Situation und Trends auf heimischen und internationalen Immobilienmärkten. Übernahme von Hausverwaltungen. Bestellt: Geschäftsführer: Kaiser, Josephine, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Kaiser, Josephine, Neukirchen, *XX.XX.XXXX.
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HRB 71069 München am Sonntag Immobilien Gesellschaft mit beschränkter Haftung, München, Prinzregentenstr. 120, 81677 München. Die Gesellschafterversammlung vom 07.01.2014 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unter…
München am Sonntag Immobilien Gesellschaft mit beschränkter Haftung, München, Prinzregentenstr. 120, 81677 München. Die Gesellschafterversammlung vom 07.01.2014 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Projektentwicklung sowie Vermittlung von Immobilien und grundstückgleichen Rechten und die Herausgabe von Publikationen und anderen Verlagsobjekten zu diesen und ähnlichen Themen. Information und Beratung von Interessenten und Lesern über Situation und Trends auf heimischen und internationalen Immobilienmärkten. Übernahme von Hausverwaltungen. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Kaiser, Heinrich W., München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Kaiser, Josephine, Neukirchen, *XX.XX.XXXX.
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HRB 71069 München am Sonntag Immobilien Gesellschaft mit beschränkter Haftung, München, Prinzregentenstr. 120, 81677 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Huber, Florian, Neufinsing, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäft…
München am Sonntag Immobilien Gesellschaft mit beschränkter Haftung, München, Prinzregentenstr. 120, 81677 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Huber, Florian, Neufinsing, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Kaiser, Heinrich W., München, *XX.XX.XXXX.
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HRB 71069 München am Sonntag Immobilien Gesellschaft mit beschränkter Haftung, München (Prinzregentenstr. 120, 81677 München). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Schmitt-Walter, Alexander, München, *XX.XX.XXXX. Beste…
München am Sonntag Immobilien Gesellschaft mit beschränkter Haftung, München (Prinzregentenstr. 120, 81677 München). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Schmitt-Walter, Alexander, München, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Huber, Florian, Neufinsing, *XX.XX.XXXX.
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HRB 71069 München am Sonntag Immobilien Gesellschaft mit beschränkter Haftung, München (Prinzregentenstr. 120, 81677 München). Die Gesellschafterversammlung vom 12.06.2006 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro…
München am Sonntag Immobilien Gesellschaft mit beschränkter Haftung, München (Prinzregentenstr. 120, 81677 München). Die Gesellschafterversammlung vom 12.06.2006 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 EUR und die Änderung der §§ 3 (Stammkapital) und 10 (Gesellschafterbeschlüsse) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.
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HRB 71069 München am Sonntag Verlagsgesellschaft mbH, München (Prinzregentenstr. 120, 81677 München). Die Gesellschafterversammlung vom 03.02.2006 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand. …
München am Sonntag Verlagsgesellschaft mbH, München (Prinzregentenstr. 120, 81677 München). Die Gesellschafterversammlung vom 03.02.2006 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand. Neue Firma: München am Sonntag Immobilien Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Neuer Gegenstand: Projektentwicklung sowie Vermittlung von Immobilien und grundstücksgleichen Rechten und die Herausgabe von Publikationen und anderen Verlagsobjekten zu diesen und ähnlichen Themen; ferner Information und Beratung von Interessenten und Lesern über Situation und Trends auf heimischen und internationalen Immobilienmärkten. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist nunmehr der elektronische Bundesanzeiger.
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HRB 71069 München am Sonntag Verlagsgesellschaft mbH, München (Sedanstr. 14, 81667 München). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kaiser, Heinrich Werner, Bauingenieur, München. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Schmitt-Walte…
München am Sonntag Verlagsgesellschaft mbH, München (Sedanstr. 14, 81667 München). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kaiser, Heinrich Werner, Bauingenieur, München. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Schmitt-Walter, Alexander, München, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.