HRA 7150
Glück Auf - Apotheke, Inhaber: Oliver Dertz e. K.
aktuell 6 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Johanngeorgenstadt
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Johanngeorgenstadt
- Datenstand
- 2024-04-11
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- DocMorris Apotheke Johanngeorgenstadt, Inhaber: Oliver Dertz e.K. Johanngeorgenstadt
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Restschuldbefreiung 306 IN 1585/21 · Dertz, Oliver · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 306 IN 1585/21
- Wirksam am
- 17.04.2026
- Registerbezug
- Chemnitz, HRA 7150
Aktenzeichen: 306 IN 1585/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Oliver Dertz, geb. XX.XX.XXXX, Buchenstraße 6, 09376 Oelsnitz/Erzgeb.
Inhaber der Glück Auf - Apotheke, Johanngeorgenstadt, Amtsgericht Chemnitz, HRA 7150
- wurde die Restschuldbefreiung mit Beschluss vom 16.04.2026 erteilt.
Von der Restschuldbefreiung sind diejenigen Gläubiger betroffen, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.12.2021 Insolvenzgläubiger waren, auch wenn sie nicht am Insolvenzverfahren teilgenommen haben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz;
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Der Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Restschuldbefreiung 306 IN 1585/21 · Dertz, Oliver · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 306 IN 1585/21
- Wirksam am
- 27.02.2026
- Registerbezug
- Chemnitz, HRA 7150
Aktenzeichen: 306 IN 1585/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Oliver Dertz, geb. XX.XX.XXXX, Buchenstraße 6, 09376 Oelsnitz/Erzgeb.
Inhaber der Glück Auf - Apotheke, Johanngeorgenstadt, Amtsgericht Chemnitz, HRA 7150
ergeht am 26.02.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Die Anhörung zum Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt.
2. Stellungnahmen zum Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung sowie Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung durch die Insolvenzgläubiger gemäß § 290 InsO, § 294 ZPO sind schriftlich bis zum
09.04.2026
beim Insolvenzgericht einzureichen.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 306 IN 1585/21 · Dertz, Oliver · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 306 IN 1585/21
- Wirksam am
- 03.11.2024
- Registerbezug
- Chemnitz, HRA 7150
Aktenzeichen: 521 IN 1585/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Oliver Dertz, geb. XX.XX.XXXX, Buchenstraße 6, 09376 Oelsnitz/Erzgeb.
Inhaber der Glück Auf - Apotheke, Johanngeorgenstadt, Amtsgericht Chemnitz , HRA 7150
ergeht am 28.10.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Die mit Beschluss vom 01.12.2021 angeordnete Eigenverwaltung wird aufgehoben.
2. Das Verfahren wird als Regelinsolvenzverfahren weiter fortgeführt. Als Insolvenzverwalter wird der bisherige Sachwalter
Herr Rechtsanwalt Dr. Jörg Schädlich
Franz-Mehring-Straße 2
09112 Chemnitz
bestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 7150 DocMorris Apotheke Johanngeorgenstadt, Inhaber: Oliver Dertz e.K., Johanngeorgenstadt, Eibenstocker Straße 70, 08349 Johanngeorgenstadt. Zweigniederlassung(en) aufgehoben: 08056 Zwickau, Geschäftsanschrift: …
HRA 7150 DocMorris Apotheke Johanngeorgenstadt, Inhaber: Oliver Dertz e.K., Johanngeorgenstadt, Eibenstocker Straße 70, 08349 Johanngeorgenstadt. Geschäftsanschrift geändert, der Zweigniederlassung(en) mit abweichend…
HRA 7150 DocMorris Apotheke Johanngeorgenstadt, Inhaber: Oliver Dertz e.K., Johanngeorgenstadt, Eibenstocker Straße 70, 08349 Johanngeorgenstadt. Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Eibenstocker Straße 70, 08349 Joha…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.