HRB 23534
Globensteiner Holzwerkstätten GmbH
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Globenstein 5, 08359 Breitenbrunn/Erzgeb. OT RittersgrünGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Breitenbrunn/Erzgeb.
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 06.05.2019
- Datenstand
- 2025-10-30
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Frank Flemming
Schwarzenberg/Erzgeb.
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Globensteiner Holzwerkstätten GmbH Breitenbrunn
Gegenstand des Unternehmens
serienmäßig, industrielle Herstellung und Vertrieb von Holzwaren jeglicher Art, insbesondere von Komponenten für die Polstermöbel Industrie
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 308 IN 415/19 · Globensteiner Holzwerkstätten GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 308 IN 415/19
- Wirksam am
- 15.08.2022
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 23534
Aktenzeichen: 308 IN 415/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Globensteiner Holzwerkstätten GmbH, vertr.d.d. GF Flemming, Frank Globenstein 5, 08359 Breitenbrunn/Erzgeb., Amtsgericht Chemnitz , HRB 23534
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Flemming
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wird wie folgt antragsgemäß festgesetzt:
Vergütung
xxx EUR
Auslagen
xxx EUR
zzgl. 19% Umsatzsteuer
xxx EUR
Gesamtbetrag
xxx EUR
in Worten: xxx EUR
Die Kosten der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurden der Schuldnerin auferlegt.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag aus der von ihm verwalteten Masse zu entnehmen.
Gründe:
Rechtsanwalt Dr. Jörg Schädlich als Antragsteller wurde mit Beschluss vom 14.03.2019 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmt.
Die Bestellung endete mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.05.2019.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 25.01.2021 zugrunde.
Es besteht ein Anspruch auf Vergütung und Erstattung der entstandenen angemessenen Auslagen für die Tätigkeit gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO. Für die Bestimmung der Vergütung ist gemäß § 65 InsO die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) maßgebend.
Gemäß §§ 63 Abs. 3, 11 Abs. 1 InsVV bemisst sich die Vergütung nach dem schuldnerischen Vermögen, auf das sich die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Gemäß § 11 Abs. 2 InsVV sind nunmehr auch Werte oder wirtschaftliche Erfolge einzubeziehen, die erst nach Insolvenzeröffnung eingetreten sind und/oder die eine zuvor vorgenommene Schätzung als mit den nach Eröffnung tatsächlich erzielten Werten unvereinbar ausweisen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass deren Realisierung vollständig oder ganz überwiegend auf der Tätigkeit des vorläufigen Verwalters beruht (vgl. Haarmeyer/Wutzke/Förster InsVV 4. Auflage, § 11 Rn. 51).
Folgende Vermögenswerte wurden berücksichtigt:
Altforderungen aus L. u. L. 62.507,52 EUR
Übernahme Kassenguthaben 301,96 EUR
Sonstige Einnahmen (vor IA) 3.198,37 EUR
Verwertungserlöse Unternehmensverkauf 150.000,00 EUR
Überschuss Betriebsfortführung 70.146,89 EUR = 286.154,74 EUR
Im vorliegenden Verfahren ist daher als Berechnungsgrundlage ein Vermögen von 286.154,74 EUR zugrunde zu legen.
Hieraus errechnet sich ein Regelsatz nach §§ 10, 2 Abs. 1 InsVV von xxx EUR.
Für den vorläufigen Insolvenzverwalter beträgt die Regelvergütung nach § 11 InsVV hiervon 25 Prozent, mithin xxxx EUR.
Damit ist die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters in einem sogenannten Normalverfahren abgegolten, d. h. Qualität und Quantität der verschiedenen Verwalteraufgaben weisen weder rechtliche noch tatsächliche Besonderheiten auf.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt hierzu einen Zuschlag in Höhe von xxx EUR für die Betriebsfortführung, Vorfinanzierung Insolvenzausfallgeld und die Prüfung von Aus- und Absonderungsrechten. Von den geltend gemachten Zuschlägen von xxx % hat der Verwalter selbst Abschläge von xxx % aufgrund der bei Betriebsfortführung vorzunehmenden Vergleichsberechnung und aufgrund von Überscheidungen der Zuschlagstatbestände bei der Gesamtwürdigung vorgenommen. Bezüglich der Begründung wird auf den Antrag vom 25.01.2021 verwiesen.
Gemäß § 10 i.V.m. § 3 InsVV hat das Gericht einen Zuschlag zur Regelvergütung zu gewähren, wenn Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters die eines Normalverfahrens übersteigt.
Im vorliegenden Verfahren ist für die Betriebsfortführung, die Vorfinanzierung des Insolvenzausfallgeldes und die Prüfung von Aus- und Absonderungsrechten zusätzlich zur Regelvergütung ein Zuschlag von xxxx Prozent, mithin in Höhe von xxxx EUR, zu gewähren. Unter Berücksichtigung des vorgetragenen Umfangs und der Schwierigkeiten der Tätigkeit des vorläufigen Verwalters ist der beantragte Zuschlag angemessen und ausreichend. Zur Begründung der konkreten Erhöhungstatbestände wird auf den Antragsinhalt verwiesen.
Der Vergütungswert beträgt mithin xxx EUR.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Zusätzlich ist die von dem vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 308 IN 415/19 · Globensteiner Holzwerkstätten GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 308 IN 415/19
- Wirksam am
- 08.07.2020
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 23534
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Globensteiner Holzwerkstätten
GmbH, vertr.d.d. GF Flemming, Frank Globenstein 5, 08359 Breitenbrunn/Erzgeb.,
Amtsgericht Chemnitz , HRB 23534
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Flemming
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung
zum Verkauf der schuldnerischen Immobilie sowie des beweglichen schuldnerischen
Anlage- und Vorratsvermögens an die Flemming & Schraps Verwaltung GbR gem.
Kaufvertrag vom 24.06.2020 beim Amtsgericht Chemnitz anberaumt auf: Dienstag,
28.07.2020, 13:30 Uhr, Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2,
09112 Chemnitz.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz; in
Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht
Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung
dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der
zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde
/ Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle
eingelegt werden.
Die Beschwerde / Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht
werden.
Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§
2 und 5
der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische
Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere
Informationen auch unter www.egvp.de.
Die Beschwerde / Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten
zu unterzeichnen.
Die Beschwerde / Erinnerung soll begründet werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der
Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung).
Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses
Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der
Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine
besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald
nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
308 IN 415/19 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 08.07.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 308 IN 415/19 · Globensteiner Holzwerkstätten GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 308 IN 415/19
- Wirksam am
- 12.06.2020
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 23534
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Globensteiner Holzwerkstätten
GmbH, vertr.d.d. GF Flemming, Frank Globenstein 5, 08359 Breitenbrunn/Erzgeb.,
Amtsgericht Chemnitz , HRB 23534
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Flemming
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 10.06.2020 die
Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
308 IN 415/19 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 12.06.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 23534 HRB 23534: Globensteiner Holzwerkstätten GmbH, Breitenbrunn/Erzgeb., Globenstein 5, 08359 Breitenbrunn/Erzgeb. OT Rittersgrün. Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 01.05.2019, AZ: 308 IN 415/19, ist…
Forderungsprüfung 308 IN 415/19 · Globensteiner Holzwerkstätten GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 308 IN 415/19
- Wirksam am
- 02.05.2019
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 23534
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Globensteiner Holzwerkstätten
GmbH, vertr.d.d. GF Flemming, Frank Globenstein 5, 08359 Breitenbrunn/Erzgeb.,
Amtsgericht Chemnitz , HRB 23534
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Flemming
Geschäftszweig: industrielle Herstellung und Vertrieb von Holzwaren
- wurde am 01.05.2019 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Jörg Schädlich, Franz-Mehring-Straße 2, 09112 Chemnitz,
Telefax: 0371 66 61 98 41 Email geschäftlich: chemnitz@stapper.in Telefon
geschäftlich: 0371 66 61 98 40
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
12.06.2019 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
gemäß § 57 InsO
|die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die
Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur
Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
wird beim Amtsgericht Chemnitz anberaumt auf Mittwoch, 24.07.2019, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht
Chemnitz anberaumt auf Mittwoch, 24.07.2019, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 3.011,
Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem vom Gericht
veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem
Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten
Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten
Tag der Veröffentlichung gelöscht.
308 IN 415/19 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 02.05.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 308 IN 415/19 · Globensteiner Holzwerkstätten GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 308 IN 415/19
- Wirksam am
- 14.03.2019
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 23534
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Globensteiner
Holzwerkstätten GmbH, vertr.d.d. GF Flemming, Frank Globenstein 5, 08359
Breitenbrunn/Erzgeb., Amtsgericht Chemnitz , HRB 23534
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Flemming
ergeht am 14.03.2019 nachfolgende Entscheidung:
1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 14.03.2019 um
09:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung
angeordnet.
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Dr. Jörg Schädlich
Stapper Jacobi Schädlich Rechtsanwälte-Partnerschaft
Franz-Mehring-Straße 2
09112 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 66 61 98 40
Telefax: 0371 66 61 98 41
Email geschäftlich: chemnitz@stapper.in
bestellt.
3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur
noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner
Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die
Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu
sichern und zu erhalten.
5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu
nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm
einzurichtendes Anderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.
6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter
leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.
7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der
Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus
behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und
Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden,
Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und
Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).
8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher
und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen
(§ 22 Abs. 2 InsO).
308 IN 415/19 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 14.03.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 23534 HRB 23534: Globensteiner Holzwerkstätten GmbH, Breitenbrunn/Erzgeb., Globenstein 5, 08359 Breitenbrunn/Erzgeb. OT Rittersgrün. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Flemming, Dieter, Breitenbrunn, *XX.XX.XXXX.…
HRB 23534 Globensteiner Holzwerkstätten GmbH, Breitenbrunn (Globenstein 5, 08359 Breitenbrunn OT Rittersgrün). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.04.2007. Gegenstand des Unternehmens: s…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.