HRB 265239

Globalarch GmbH

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Zasingerstraße 13, 81547 München

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
München
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
16.05.2025
Datenstand
2025-09-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Adnan Fidan

München

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-28

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Ekolane Dämmstoff GmbH Aschheim

Gegenstand des Unternehmens

Hausmeisterservice (Instandhaltung, Reinigung, Pflege und Betreuung von Haus, Hof und Garten), Fliesen-, Platten-, Mosaik- und Parkettlegen, Raumpflege und Raumausstattung, Bautrocknung, Bodenlegen, Holz- und Bautenschutz, Malerarbeiten, der Einbau von genehmigten Baufertigteilen (Fenster, Türen, Zargen), Akustik- und Trockenbau, Kabelverlegen bei Rohbauten, Tapezieren von Raufaser und Anstrich mit Farbe sowie Entwicklung von Immobilien, Im- und Export von sowie Handel mit Baumaterial, Handel mit gebrauchten Büro- und Hausmöbeln, Vermittlung von Bauaufträgen und Immobilien als Generalunternehmer, Durchführung von Kleintransporten bis zu 3,5 Tonnen; Tätigkeiten, welche einer behördlichen Erlaubnis, Genehmigung, Zulassung o.ä. (zusammenfassend "öffentlich-rechtlicher Vorbehalt") bedürfen, sind nicht Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft - und zwar unabhängig davon, ob der öffentlich-rechtliche Vorbehalt personen- oder sachbezogen ist, Handel mit non-Food- und Food-Produkten auch für Gastronomie, Onlinehandel mit allen genannten Produkten, An und Verkauf sowie Reparatur von Computern und Computerteilen, Homepageprogrammierung,

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 1542 IN 45/26 · Globalarch GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 45/26
Wirksam am
28.08.2026
Registerbezug
München, HRB 265239
1542 IN 45/26

In dem Verfahren über den Antrag

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Globalarch GmbH, Zasingerstraße 13, 81547 München, vertreten durch den Geschäftsführer Fidan Adnan
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 265239
- Schuldnerin -

Beschluss:

Die mit Beschluss vom 20.04.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen werden aufgehoben.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 28.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Abweisung mangels Masse 1542 IN 45/26 · Globalarch GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 45/26
Wirksam am
28.08.2026
Registerbezug
München, HRB 265239
1542 IN 45/26

In dem Verfahren über den Antrag

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Globalarch GmbH, Zasingerstraße 13, 81547 München, vertreten durch den Geschäftsführer Fidan Adnan
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 265239
- Schuldnerin -

Beschluss:

Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 28.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 45/26 · Globalarch GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 45/26
Wirksam am
28.08.2026
Registerbezug
München, HRB 265239
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

1542 IN 45/26

In dem Verfahren über die Anträge

1) des DAKs -Gesundheit, Postzentrum, 22777 Hamburg
- Antragstellender Gläubiger zu 1 -
2) der AOK Bayern, vertreten durch d. Vorstand, Jahnstraße 6, 83646 Bad Tölz
- antragstellende Gläubigerin zu 2 -
3) der Minijob-Zentrale, vertreten durch d. Vorstand, Hollerstraße 7 b, 45127 Essen
- antragstellende Gläubigerin zu 3 -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Globalarch GmbH, Zasingerstraße 13, 81547 München, vertreten durch den Geschäftsführer Fidan Adnan
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 265239
- Schuldnerin -

Die Regelvergütung samt Zuschlags erschien angemessen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 28.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 265239 HRB 265239: Ekolane Dämmstoff GmbH, Aschheim, Landkreis München, Kopernikusstraße 7, 85609 Aschheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.5.2018, zuletzt geändert am 4.3.2021. D…
HRB 265239: Ekolane Dämmstoff GmbH, Aschheim, Landkreis München, Kopernikusstraße 7, 85609 Aschheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.5.2018, zuletzt geändert am 4.3.2021. Die Gesellschafterversammlung vom 8.4.2021 hat die Änderung des § 1 (Sitz, bisher Bad Tabarz, Amtsgericht Jena HRB 518058) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Kopernikusstraße 7, 85609 Aschheim. Gegenstand des Unternehmens: Großhandel mit Dämmstoffen aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Ritz, Wolfgang Alois, Aschheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.