HRB 115054
GLOBAL Hanse GmbH
aktuell 16 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Hamburg
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Hamburg
- Datenstand
- 2024-12-11
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-12-11 Chronologischen Auszug ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- GLOBAL Industrie- und Handelslogistik Hanse GmbH Hamburg
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 67b IN 48/24 · GLOBAL Hanse GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67b IN 48/24
- Wirksam am
- 16.06.2025
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 115054
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 115054 eingetragenen GLOBAL Hanse GmbH, Goldbekplatz 3, 22303 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patric-Pascal Nagel
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Ingmar Jarchow, Drehbahn 9, 20354 Hamburg
wird auf das Entgelt des Insolvenzverwalters folgender Vorschuss bewilligt:
Vergütung EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Vorschuss EUR
Der Vorschuss kann der Insolvenzmasse entnommen werden. Er wird bei der endgültigen Festsetzung der Vergütung und der Auslagen angerechnet.
Gründe:
Der Verwalter übt sein Amt seit dem 03.04.2024 aus. Nach Abschluss der Tätigkeit hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Im Hinblick auf die lange Dauer des Verfahrens und den erforderlichen hohen Arbeits- und Verwaltungsaufwand kann das Gericht einen Vorschuss bewilligen (§ 9 InsVV). Es ist sachgerecht, im vorliegenden Verfahren von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Angaben über die entstandenen Auslagen sind glaubhaft.
Der Vorschuss auf die Vergütung beruht auf folgender Berechnung:
Gegenwärtiger Wert der Masse: EUR
Regelsatz: 100%
Angemessener Vergütungssatz (Faktor): 75%
Voraussichtliche Vergütung (Betrag): EUR
Angemessener Vergütungsvorschuss: EUR
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 26 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen dem vorläufigen Verwalter und demjenigen, der die Kosten des vorläufigen Insolvenzverwalters zu tragen hat, zu
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Veröffentlichungszusatz im Internet hinsichtlich der Vergütung:
Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 418 eingesehen werden.
67b IN 48/24
Amtsgericht Hamburg, 13.06.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 67b IN 48/24 · GLOBAL Hanse GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67b IN 48/24
- Wirksam am
- 29.05.2024
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 115054
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 115054 eingetragenen GLOBAL Hanse GmbH, Goldbekplatz 3, 22303 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patric-Pascal Nagel
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Ingmar Jarchow, Drehbahn 9, 20354 Hamburg
werden die Vergütung und Auslagen
I.
des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ingmar Jarchow, Drehbahn 9, 20354 Hamburg wie folgt festgesetzt:
Vergütung EUR
Auslagen EUR
Zwischensumme EUR
Endbetrag EUR
Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.
II.
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 08.03.2024 bis zum 02.04.2024 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 26a, 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 vom Hundert der Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV (§ 11 Abs. 1 InsVV). Der Regelsatz soll mindestens EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug EUR. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach EUR. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung % in Höhe von EUR zu. Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 28.05.2024 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Veröffentlichungszusatz im Internet hinsichtlich der Vergütung:
Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 418 eingesehen werden.
67b IN 48/24
Amtsgericht Hamburg, 29.05.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 67b IN 48/24 · GLOBAL Hanse GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67b IN 48/24
- Wirksam am
- 04.04.2024
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 115054
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 115054 eingetragenen GLOBAL Hanse GmbH, Goldbekplatz 3, 22303 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patric-Pascal Nagel
Geschäftszweig: die Erbringung von Dienstleistungen und Werkverträgen aller Art im Bereich der Logistik, Lagerhaltung und Kommissionierung etc.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 03.04.2024, um 13:02 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 04.03.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags eines Gläubigers sowie eines am 06.03.2024 eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zugleich werden die Verfahren 67b IN 48/24 und 67b IN 49/24 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Ingmar Jarchow, Drehbahn 9, 20354 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.05.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 19.06.2024, 11:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 28.05.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67b IN 48/24
Amtsgericht Hamburg, 03.04.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 67b IN 48/24 · GLOBAL Hanse GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67b IN 48/24
- Wirksam am
- 11.03.2024
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 115054
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 115054 eingetragenen GLOBAL Hanse GmbH, Goldbekplatz 3, 22303 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patric-Pascal Nagel
Geschäftszweig: die Erbringung von Dienstleistungen und Werkverträgen aller Art im Bereich der Logistik, Lagerhaltung und Kommissionierung etc.
ist am 08.03.2024, um 12:35 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Ingmar Jarchow, Drehbahn 9, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67b IN 48/24
Amtsgericht Hamburg, 08.03.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 115054 HRB 115054: GLOBAL Hanse GmbH, Hamburg, Fuhlentwiete 14, 20355 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Dr. Steiner, Illya, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt Geschäftsführer: Ceylan, Ismail, Hamburg, *XX.XX.XXXX…
HRB 115054 HRB 115054: GLOBAL Hanse GmbH, Hamburg, Fuhlentwiete 14, 20355 Hamburg. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte ab…
HRB 115054 HRB 115054: GLOBAL Hanse GmbH, Hamburg, Fuhlentwiete 14, 20355 Hamburg. Prokura erloschen Jung, Claudia Michaela, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 115054 HRB 115054: GLOBAL Hanse GmbH, Hamburg, Fuhlentwiete 14, 20355 Hamburg. Prokura geändert, nun Einzelprokura: Jung, Claudia Michaela, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 115054 HRB 115054: GLOBAL Hanse GmbH, Hamburg, Fuhlentwiete 14, 20355 Hamburg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Jung, Claudia Michaela, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 115054 HRB 115054: GLOBAL Hanse GmbH, Hamburg, Fuhlentwiete 14, 20355 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Jung, Claudia Michaela, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 115054 HRB 115054: GLOBAL Hanse GmbH, Hamburg, Fuhlentwiete 14, 20355 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Jung, Claudia Michaela, Hamburg, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführ…
HRB 115054 HRB 115054: GLOBAL Hanse GmbH, Hamburg, Fuhlentwiete 14, 20355 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Zohm, Mathias, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 115054 HRB 115054: GLOBAL Hanse GmbH, Hamburg, Fuhlentwiete 14, 20355 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 beschlossen.
HRB 115054 GLOBAL Industrie- und Handelslogistik Hanse GmbH, Hamburg, Fuhlentwiete 14, 20355 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 31.05.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änd…
HRB 115054 GLOBAL Industrie- und Handelslogistik Hanse GmbH, Hamburg, Spitalerstraße 16, 20095 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Fuhlentwiete 14, 20355 Hamburg.
HRB 115054 GLOBAL Industrie- und Handelslogistik Hanse GmbH, Hamburg, Spitalerstraße 16, 20095 Hamburg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.08.2010. Geschäftsanschrift: Spitalerstraße 16, …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.