HRB 202923

Global Casino GmbH

Amtsgericht Braunschweig · Niedersachsen

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Vechelde

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Registerdaten

Sitz
Vechelde
Datenstand
2024-03-19
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-19

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 275 IN 186/23 b · Global Casino GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
275 IN 186/23 b
Wirksam am
03.09.2026
Registerbezug
Braunschweig, HRB 202923
275 IN 186/23 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Global Casino GmbH, Bodelschwinghstraße 16, 38159 Vechelde (AG Braunschweig, HRB 202923), vertr. d.: Mike Hansch, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 13.10.2026 geprüft.
Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Als Frist, bis zu der gegen die Forderungen Widerspruch erhoben werden kann, wird der 13.10.2026 bestimmt.
Amtsgericht Braunschweig, 01.09.2026

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 275 IN 186/23 b · Global Casino GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
275 IN 186/23 b
Wirksam am
30.07.2024
Registerbezug
Braunschweig, HRB 202923
275 IN 186/23 b In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Global Casino GmbH, Bodelschwinghstraße 16, 38159 Vechelde (AG Braunschweig, HRB 202923), vertr. d.: Mike Hansch, (Geschäftsführer), wird unter Aufhebung des schriftlichen Verfahrens Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf Mittwoch, 14.08.2024, 11:45 Uhr, A 107, Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig.
Tagesordnung: Zustimmung zum Vergleich des Insolvenzverwalters vom 22.07.2024 zur Erledigung etwaiger Haftungsansprüche des Geschäftsführers.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung gem. § 160 Abs. 1 InsO als erteilt.

Braunschweig, 30.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 275 IN 186/23 b · Global Casino GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
275 IN 186/23 b
Wirksam am
28.12.2023
Registerbezug
Braunschweig, HRB 202923
275 IN 186/23 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Global Casino GmbH, Bodelschwinghstraße 16, 38159 Vechelde (AG Braunschweig, HRB 202923), vertr. d.: Mike Hansch (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Tobias Hartwig, MBA festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 10 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 26.10.2023 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 133.803,29 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragte einen Zuschlag über 25 % für die Betriebsfortführung und Sanierungsbemühungen.

Gem. § 3 Abs. 1 InsVV ist ein Zuschlag festzusetzen, wenn der Verwalter das Unternehmen fortgeführt und die Masse nicht entsprechend größer geworden ist.
Die Betriebsfortführung kann dann unter Berücksichtigung von Aufwand und Dauer Zuschläge zwischen 5 und 100 % rechtfertigen.
Laut Angabe des vorläufigen Insolvenzverwalters konnte die Liquidität, welche für die Betriebsfortführung notwendig war, durch die Einnahmen aus dem laufenden Geschäftsbetrieb sichergestellt werden. Diese wurden auf das Schuldnerkonto, das für die Zahlungseingänge im vorläufigen Verfahren aufrechterhalten wurde, eingezahlt. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat hierzu die Bank kontaktiert und die notwendigen Absprachen getroffen. Weitergehende Maßnahmen wurden nicht getroffen. Die Betriebsfortführung dauerte insgesamt zwei Monate. Ein Zuschlag von 5 % ist für einen solchen Zeitraum angemessen (vgl. Graeber/Graeber InsVV, 3. Aufl. 2019, § 11 Rn. 102). Unter Berücksichtigung der Dauer und des Aufwandes wird deshalb für die Betriebsfortführung ein Zuschlag in Höhe von 5 % berücksichtigt.

Sanierungsbemühungen können einen Zuschlag rechtfertigen. Laut Angabe des vorläufigen Insolvenzverwalters war dieser bemüht das Unternehmen zu erhalten. Da der Geschäftsführer aber nicht mehr zur Verfügung stehen wollte, eine übertragende Sanierung ausgeschlossen war, sich lediglich ein Interessent gemeldet hatte und die Betriebsstätte bereits durch die Vermieterin fristlos gekündigt war, bot sich keinerlei Perspektive zur Sanierung. Die Bemühungen des vorläufigen Insolvenzverwalters sind deshalb mit einem Zuschlag von 5 % zu honorieren.

Weitere den Regelfall übersteigende Bemühungen des vorläufigen Verwalters sind nicht vorgetragen oder ersichtlich, so dass auch unter Würdigung der Gesamtumstände lediglich ein Zuschlag in Höhe von insgesamt 10 %, also €, festzusetzen war.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Braunschweig, 21.12.2023

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Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 275 IN 186/23 b · Global Casino GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
275 IN 186/23 b
Wirksam am
29.11.2023
Registerbezug
Braunschweig, HRB 202923
275 IN 186/23 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Global Casino GmbH, Bodelschwinghstraße 16, 38159 Vechelde (AG Braunschweig, HRB 202923), vertr. d.: Mike Hansch (Geschäftsführer), soll im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag
des Insolvenzverwalters erfolgen.
Der Vergütungsantrag beinhaltet Zuschläge.
Einwendungen zum Vergütungsantrag können binnen zwei Wochen erhoben werden.
Der Vergütungsantrag kann von den Beteiligten von der Geschäftstelle angefordertwerden.
Amtsgericht Braunschweig, 27.11.2023
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Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 275 IN 186/23 b · Global Casino GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
275 IN 186/23 b
Wirksam am
02.10.2023
Registerbezug
Braunschweig, HRB 202923
275 IN 186/23 b: Über das Vermögen der Global Casino GmbH, Bodelschwinghstraße 16, 38159 Vechelde (AG Braunschweig, HRB 202923), vertr. d.: Mike Hansch, Bodelschwinghstraße 16, 38159 Vechelde, (Geschäftsführer), ist am 01.10.2023 um 13:03 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Tobias Hartwig, MBA, Museumstraße 5, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531-6128720-0, Fax: 0531-6128720-100, E-Mail: THartwig@schultze-braun.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 29.11.2023 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 29.12.2023.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

" Anträge über:

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (29.11.2023) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (29.12.2023), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Braunschweig, 02.10.2023

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Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 275 IN 186/23 b · Global Casino GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
275 IN 186/23 b
Wirksam am
08.08.2023
Registerbezug
Braunschweig, HRB 202923
275 IN 186/23 b: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Global Casino GmbH, Bodelschwinghstraße 16, 38159 Vechelde (AG Braunschweig, HRB 202923), vertr. d.: Mike Hansch, Bodelschwinghstraße 16, 38159 Vechelde, (Geschäftsführer), ist am 08.08.2023 um 09:07 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Tobias Hartwig, MBA, Museumstraße 5, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531-6128720-0, Fax: 0531-6128720-100, E-Mail: THartwig@schultze-braun.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Braunschweig, 08.08.2023

Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter
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Veränderungen
HRB 202923 HRB 202923: Global Casino GmbH, Vechelde, Bodelschwinghstraße 16, 38159 Vechelde. Nicht mehr Geschäftsführer: Hansch, Elke, Wunstorf, *XX.XX.XXXX.
HRB 202923: Global Casino GmbH, Vechelde, Bodelschwinghstraße 16, 38159 Vechelde. Nicht mehr Geschäftsführer: Hansch, Elke, Wunstorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 202923 HRB 202923:Global Casino GmbH, Vechelde, Bodelschwinghstraße 16, 38159 Vechelde.Der mit der Bluestar Invest GmbH mit Sitz in Vechelde (Amtsgericht Braunschweig, HRB 202971) am 04.12.2012 abgeschlossene Beher…
HRB 202923:Global Casino GmbH, Vechelde, Bodelschwinghstraße 16, 38159 Vechelde.Der mit der Bluestar Invest GmbH mit Sitz in Vechelde (Amtsgericht Braunschweig, HRB 202971) am 04.12.2012 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 02.08.2013 geändert. Die Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger haben der Änderung jeweils am 02.08.2013 zugestimmt.
Veränderungen
HRB 202923 Global Casino GmbH, Vechelde, Bodelschwinghstraße 16, 38159 Vechelde. Bestellt als Geschäftsführer: Hansch, Mike, Bad Münder, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellsch…
Global Casino GmbH, Vechelde, Bodelschwinghstraße 16, 38159 Vechelde. Bestellt als Geschäftsführer: Hansch, Mike, Bad Münder, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 202923 Global Casino GmbH, Vechelde, Bodelschwinghstraße 16, 38159 Vechelde. Mit der Bluestar Invest GmbH, Vechelde (Amtsgericht Braunschweig, HRB 202971) als herrschendem Unternehmen ist am 04.12.2012 ein Beherrsc…
Global Casino GmbH, Vechelde, Bodelschwinghstraße 16, 38159 Vechelde. Mit der Bluestar Invest GmbH, Vechelde (Amtsgericht Braunschweig, HRB 202971) als herrschendem Unternehmen ist am 04.12.2012 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2012 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
Veränderungen
HRB 202923 Global Casino GmbH, Vechelde, Bodelschwinghstraße 16, 38159 Vechelde. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.09.2008 mit Änderung vom 04.02.2009. Die Gesellschafterversammlung vom…
Global Casino GmbH, Vechelde, Bodelschwinghstraße 16, 38159 Vechelde. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.09.2008 mit Änderung vom 04.02.2009. Die Gesellschafterversammlung vom 08.02.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Langenhagen (bisher AG Hannover HRB 203989) nach Vechelde beschlossen. Geschäftsanschrift: Bodelschwinghstraße 16, 38159 Vechelde. Gegenstand: Das Betreiben von Spielhallen, Entertainmentcentern und das Aufstellen von Automaten mit und ohne Gewinnmöglichkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hansch, Elke, Wunstorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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