HRB 50557
Global Bereederung GmbH
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Offenbach am Main
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Registerdaten
- Sitz
- Offenbach am Main
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Chronologischer Auszug
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 8 IN 247/20 · Global Bereederung GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 247/20
- Wirksam am
- 05.08.2026
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 50557
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 30.10.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 05.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 8 IN 247/20 · Global Bereederung GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 247/20
- Wirksam am
- 31.03.2021
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 50557
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Global Bereederung GmbH,
Rathenaustraße 33, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 50557),
vertr. d.: Christian Verhounig, Geisbergweg 5F, 5400 Hallein, ÖSTERREICH,
(Geschäftsführer),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main
festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV
2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Begründung:
Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dessen Tätigkeit
besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1-9 InsVV
enthaltenen Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters entsprechend,
soweit in §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die Vergütung des
vorläufigen Insolvenzverwalters soll dabei einen angemessenen Bruchteil der
Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten (§ 11 Abs. 1 S.2 InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist
entsprechend § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung seiner
vorläufigen Insolvenzverwaltung.
Bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage ist von den im Gutachten des
vorläufigen Insolvenzverwalters angegebenen Vermögenswerten auszugehen, die
auf einer nachvollziehbaren Schätzung beruhen. Danach beläuft sich der Wert des
massezugehörigen und der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterlegenen Vermögens
der Schuldnerin zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit des vorläufigen
Insolvenzverwalters auf 179.046,27 EURO.
Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter zustehende Vergütung beträgt im
Normalfall 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters. Weicht die Tätigkeit des
vorläufigen Insolvenzverwalters vom sog. Normalfall in einer so auffälligen
Art und Weise ab, kann eine Erhöhung der Grundvergütung vorgenommen werden. Im
vorliegenden Fall wurde ein Zuschlag in Höhe von 5% auf Grund der Mehrarbeit
betreffend der Arbeitnehmerangelegenheiten gewährt. Auf den Antrag wird
diesbezüglich Bezug genommen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter kann gem. §§ 11, 10, 8 III InsVV nach seiner
Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern,
der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten zwölf
Monate
15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der
Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende
Umsatzsteuer festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten
eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn
der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer
Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten
Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete
Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht
Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der
Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige
Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283
Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung
durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach
dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die
öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist
der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung
einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige
Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der
Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 30.03.2021.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 247/20 · Global Bereederung GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 247/20
- Wirksam am
- 09.11.2020
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 50557
GmbH, Rathenaustraße 33, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB
50557), vertr. d.: Christian Verhounig, GRIECHENLAND, (Geschäftsführer),hat der
Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur
Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen
Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Offenbach am Main, 09.11.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 50557 HRB 50557: Global Bereederung GmbH, Offenbach am Main, Rathenaustraße 33, 63067 Offenbach am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 8 IN 247/20 · Global Bereederung GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 247/20
- Wirksam am
- 08.10.2020
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 50557
Am 01.10.2020 um 08:00 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das
Vermögen Global Bereederung GmbH, Rathenaustraße 33, 63067 Offenbach am Main
(AG Offenbach am Main , HRB 50557), vertr. d.: Christian Verhounig,
GRIECHENLAND, (Geschäftsführer),.
Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Georg Bernsau, K&L Gates LLP,
Opernturm, Bockenheimer Landstraße 2-4, D 60306 Frankfurt am Main, Tel.: 069 /
945 196 491, Fax: 069 / 945 196 499, bestellt worden.
Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das Verfahren schriftlich angeordnet.
Anmeldefrist: 09.11.2020.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich
und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 09.11.2020.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
Zudem wird schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie eine
schriftliche Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:
- die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
- über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Absatz 3 InsO,
- abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
- die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe
gem.
§ 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus
oder
beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der
Insolvenzver-
walter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen
Tätigkeit
zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im
Insolvenzver-
fahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO).
- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin.
Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten,
und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen ändern (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
· wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
· wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse
erheblich belasten würde,
· wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht
oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur
Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),
abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw.
Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 30.11.2020 beim
Insolvenzgericht einzureichen.
Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung und gegen
Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten
wird.
Hinweis:
- Gemäß § 160 Absatz 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung als erteilt,
wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 08.10.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 247/20 · Global Bereederung GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 247/20
- Wirksam am
- 01.10.2020
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 50557
(bitte stets angeben)
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Global Bereederung GmbH, Rathenaustraße 33, 63067 Offenbach am Main (AG
Offenbach am Main, HRB 50557),
vertreten durch: Christian Verhounig, GRIECHENLAND, (Geschäftsführer),
wird heute um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO
wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Georg Bernsau, K&L Gates LLP, Opernturm, Bockenheimer
Landstraße 2-4, D 60306 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 945 196 491, Fax: 069 /
945 196 499.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges
Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem
Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin
können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die
Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die
Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer
oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 01.10.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 247/20 · Global Bereederung GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 247/20
- Wirksam am
- 31.07.2020
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 50557
Bereederung GmbH, Rathenaustraße 33, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am
Main , HRB 50557), vertr. d.: Christian Verhounig, Geschäftsführer), ist am
31.07.2020 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens
der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur
mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige
Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der
Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Aufrechnungen oder Verrechnungen mit Geldeingängen, die auf den Konten der
Antragstellerin eingehen, bzw. mit hieraus resultierenden Forderungen der
Antragstellerin, sind nicht mehr möglich. Die Drittschuldner werden
aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1
Satz 3 InsO). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Georg
Bernsau, K&L Gates LLP, Opernturm, Bockenheimer Landstraße 2-4, D 60306
Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 945 196 491, Fax: 069 / 945 196 499 bestellt
worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten
in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 31.07.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 50557 HRB 50557: Global Bereederung GmbH, Offenbach am Main, Rathenaustraße 33, 63067 Offenbach am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.10.2010 mit Änderung vom 08.04.2013. Die …
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