HRA 2347

Glas-Keil GmbH & Co KG

Amtsgericht Würzburg · Bayern

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Würzburg

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Registerdaten

Sitz
Würzburg
Datenstand
2024-11-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-11-24

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung IN 403/08 · Glas-Keil GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Würzburg
Insolvenzgericht
Würzburg
Aktenzeichen
IN 403/08
Wirksam am
21.08.2025
Registerbezug
Würzburg, HRA 2347
IN 403/08

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Glas-Keil GmbH & Co.KG, Nürnberger Str. 37, 97076 Würzburg,
vertreten durch die Geschäftsführer Keil Peter und Ripka Helmut und
die persönlich haftende Gesellschafterin Keil Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Registergericht: Amtsgericht Würzburg Registergericht Register-Nr.: HRA 2347
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Frank Hanselmann, Heinestraße 7 b, 97070 Würzburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Gesamtbetrag

in Abzug zu bringender Vorschuss

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 31.10.2023.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der unterliegenden Vermögenswert aus der vorläufigen Insolvenz in Höhe von 4.648.957,47 EUR auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 375 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 31.10.2023 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 375 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Würzburg
Ottostr. 5
97070 Würzburg
oder bei dem
Landgericht Würzburg
Ottostr. 5
97070 Würzburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Würzburg
Ottostr. 5
97070 Würzburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 13.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin IN 403/08 · Glas-Keil GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Würzburg
Insolvenzgericht
Würzburg
Aktenzeichen
IN 403/08
Wirksam am
04.06.2025
Registerbezug
Würzburg, HRA 2347
IN 403/08

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Glas-Keil GmbH & Co.KG, Nürnberger Str. 37, 97076 Würzburg,
vertreten durch die Geschäftsführer Keil Peter und Ripka Helmut und die persönlich haftende Gesellschafterin Keil Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Registergericht: Amtsgericht Würzburg Registergericht Register-Nr.: HRA 2347
- Schuldnerin -

1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
- Anhörung zur beantragten Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
- Anhörung zur beantragten Insolvenzverwaltervergütung
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 21.07.2025
- Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens, das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- Einwendungen gegen die beantragte Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
- Einwendungen gegen die beantragte Insolvenzverwaltervergütung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Würzburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Würzburg
Ottostr. 5
97070 Würzburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 03.06.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 403/08 · Glas-Keil GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Würzburg
Insolvenzgericht
Würzburg
Aktenzeichen
IN 403/08
Wirksam am
28.05.2020
Registerbezug
Würzburg, HRA 2347
1 IN 403/08. Über das Vermögen der Firma Glas-Keil GmbH & Co. KG, Nürnberger
Str. 37, 97076 Würzburg, Geschäftszweig: Großhandel mit Glas aller Art,
eingetra-gen im Handelsregister des Amtsgerichts Würzburg unter HRA 2347,
vertreten durch die Firma Keil Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ebenda,
diese vertreten durch die Geschäftsführer Peter Keil und Helmut Ripka,
wurde am 01.10.2008,
07.00 Uhr, das
Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter: Herr Rechtsanwalt Frank Hanselmann, Heinestr. 7 b, 97070
Würzburg, Tel. 0931/359800.

Die Gläubiger werden aufgefordert,
a) ihre Insolvenzforderungen (§ 38
InsO) bis 15.12.2008 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden,
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie
an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der
Gegen-stand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungs-grund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehen-den Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die
Verpflichtungen gegenüber
der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu
leis-ten, sondern an den Insolvenzverwalter (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin sowie Termin
zur Beschlussfassung der Gläubiger über:
- den Fortgang des Verfahrens auf der Grundlage eines Berichts des
Insolvenzverwalters, § 157 InsO (Berichtstermin),
- die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses, (§
68 InsO)
sowie die nachfolgend bezeichneten Angelegenheiten:
- Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters (§ 66 Abs. 3
InsO)
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§
160 InsO);
Betriebsveräußerung bzw. Veräußerung des Warenlagers im ganzen,
Freihandverkauf von Grundbesitz; die Aufnahme
eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde;
Anhängigmachung, Aufnahme, vergleichsweise Beilegung oder
Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
- Beantragung der Anordnung oder Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272 InsO)
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung
mangels Masse (§ 207 InsO)
wurde bestimmt auf Dienstag, 04.11.2008, 09.30 Uhr, der
Prüfungstermin auf Dienstag, 10.02.2009, 09.30 Uhr,

jeweils im Zimmer 14/II. Stock der Justiznebenstelle Tiepolostr. 6 in Würzburg.

Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die
Zustimmung für Anträge im Sinne des § 160 InsO als erteilt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.

Erstmals veröffentlicht am 01.10.2008
Aufgrund irriger Löschung erneut eingetragen
Würzburg, 28.05.2020 Amtsgericht

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 403/08 · Glas-Keil GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Würzburg
Insolvenzgericht
Würzburg
Aktenzeichen
IN 403/08
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Würzburg, HRA 2347

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 2347 Glas-Keil GmbH & Co KG, Würzburg, (Nürnberger Str. 37, 97076 Würzburg).Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Würzburg vom 01.10.2008 (Az. 1 IN 403/08) das Insolvenzverfahren…
Glas-Keil GmbH & Co KG, Würzburg, (Nürnberger Str. 37, 97076 Würzburg).Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Würzburg vom 01.10.2008 (Az. 1 IN 403/08) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 32, 143 HGB.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 403/08 · Glas-Keil GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Würzburg
Insolvenzgericht
Würzburg
Aktenzeichen
1 IN 403/08
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Würzburg, HRA 2347

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 403/08 · Glas-Keil GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Würzburg
Insolvenzgericht
Würzburg
Aktenzeichen
1 IN 403/08
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Würzburg, HRA 2347

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 2347 Glas-Keil GmbH & Co KG, Würzburg (Nürnberger Str. 37, 97076 Würzburg). Prokura erloschen: Fiedler, Thomas, Würzburg, *XX.XX.XXXX; Ripka, Helmut, Würzburg, *XX.XX.XXXX.
Glas-Keil GmbH & Co KG, Würzburg (Nürnberger Str. 37, 97076 Würzburg). Prokura erloschen: Fiedler, Thomas, Würzburg, *XX.XX.XXXX; Ripka, Helmut, Würzburg, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.