HRA 14048

Glas-Keil GmbH & Co KG

Amtsgericht Frankfurt am Main · Hessen

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Frankfurt am Main

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Registerdaten

Sitz
Frankfurt am Main
Datenstand
2025-09-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-22

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Glas-Keil GmbH & Co Frankfurt am Main
  2. Th.Hartmann & Schultze Kommanditgesellschaft Frankfurt am Main

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin IN 404/08 · Glas-Keil GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Würzburg
Insolvenzgericht
Würzburg
Aktenzeichen
IN 404/08
Wirksam am
20.08.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRA 14048
IN 404/08

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Glas-Keil GmbH & Co. KG, August-Schanz-Str. 66-70, 60394 Frankfurt, vertreten durch die Komplementärin Keil Gesellschaft mit beschränkter Haftung, diese vertreten durch die Geschäftsführer Keil Peter und Ripka Helmut
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main Register-Nr.: HRA 14048
- Schuldnerin -

Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Würzburg
Ottostr. 5
97070 Würzburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 20.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 404/08 · Glas-Keil GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Würzburg
Insolvenzgericht
Würzburg
Aktenzeichen
IN 404/08
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRA 14048

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 14048 Glas-Keil GmbH & Co KG, Frankfurt am Main, (August-Schanz-Str. 6, 60394 Frankfurt am Main).Prokura erloschen: Rosenstengel, Michael, Langen, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenz…
Glas-Keil GmbH & Co KG, Frankfurt am Main, (August-Schanz-Str. 6, 60394 Frankfurt am Main).Prokura erloschen: Rosenstengel, Michael, Langen, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 404/08 · Glas-Keil GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Würzburg
Insolvenzgericht
Würzburg
Aktenzeichen
1 IN 404/08
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRA 14048

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 404/08 · Glas-Keil GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Würzburg
Insolvenzgericht
Würzburg
Aktenzeichen
1 IN 404/08
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRA 14048

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 14048 Glas-Keil GmbH & Co KG, Frankfurt am Main (August-Schanz-Str. 66-70, 60394 Frankfurt am Main). Nach Änderung der Vertretungsbefungnis, nunmehr: Einzelprokura: Rosenstengel, Michael, Langen, *XX.XX.XXXX.
Glas-Keil GmbH & Co KG, Frankfurt am Main (August-Schanz-Str. 66-70, 60394 Frankfurt am Main). Nach Änderung der Vertretungsbefungnis, nunmehr: Einzelprokura: Rosenstengel, Michael, Langen, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.