HRA 3493
Glas & Gebäudereinigung Radzanowski e.K.
aktuell 5 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Recklinghausen
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Registerdaten
- Sitz
- Recklinghausen
- Datenstand
- 2024-12-14
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Reinigungsdienste Radzanowski e.K. Recklinghausen
- Glas- und Hausreinigung Radzanowski e.K. - Ihr Meisterbetrieb Recklinghausen
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 80 IN 693/26 · Radzanowski, Manuela · Insolvenzgericht Bochum
- Insolvenzgericht
- Bochum
- Aktenzeichen
- 80 IN 693/26
- Wirksam am
- 24.10.2026
- Registerbezug
- Recklinghausen, HRA 3493
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Manuela Radzanowski geborene Lenske, geboren am XX.XX.XXXX, Alte Grenzstraße 190, 45663 Recklinghausen, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Recklinghausen unter HRA 3493 eingetragenen Firma Glas & Gebäudereinigung Radzanowski e.K.
hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht angezeigt (§ 35 Abs. 3 S. 1 InsO):
In meiner Eigenschaft als Insolvenzverwalterin zeige ich an, dass ich den Neuerwerb aus der selbständigen Tätigkeit im Bereich Glas- und Gebäudereinigung mit Insolvenzeröffnung aus der Insolvenzbeschlagnahme unter Berücksichtigung des § 35 Abs. 2 InsO frei gebe. Das Vermögen aus dieser Tätigkeit gehört somit nicht zur Insolvenzmasse. Ansprüche aus dieser Tätigkeit können nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden.
Die Schuldnerin wurde hierüber mit Schreiben vom 20.08.2026 in Kenntnis gesetzt."Das Insolvenzgericht hat die Wirksamkeit der Freigabeerklärung und die Zulässigkeit des Veröffentlichungstextes nicht geprüft!
80 IN 693/26
Amtsgericht Bochum, 24.10.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Restschuldbefreiung 80 IN 693/26 · Radzanowski, Manuela · Insolvenzgericht Bochum
- Insolvenzgericht
- Bochum
- Aktenzeichen
- 80 IN 693/26
- Wirksam am
- 19.08.2026
- Registerbezug
- Recklinghausen, HRA 3493
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Frau Manuela Radzanowski geborene Lenske, Alte Grenzstraße 190, 45663 Recklinghausen, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Recklinghausen unter HRA 3493 eingetragenen Firma Glas & Gebäudereinigung Radzanowski e.K.
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Christian Müller, Bismarckstr. 90, 44629 Herne
ist der Antrag der Schuldnerin auf Erteilung der Restschuldbefreiung zulässig. Die Schuldnerin erlangt Restschuldbefreiung, wenn sie den Obliegenheiten des § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach §§ 287 a Abs. 1, Satz 3, 4 InsO i. V. m. §§ 567 ff. ZPO gegeben. Beschwerdeberechtigt ist die Schuldnerin.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
80 IN 693/26
Amtsgericht Bochum, 18.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 80 IN 693/26 · Radzanowski, Manuela · Insolvenzgericht Bochum
- Insolvenzgericht
- Bochum
- Aktenzeichen
- 80 IN 693/26
- Wirksam am
- 19.08.2026
- Registerbezug
- Recklinghausen, HRA 3493
Über das Vermögen
der Frau Manuela Radzanowski geborene Lenske, geboren am XX.XX.XXXX, Alte Grenzstraße 190, 45663 Recklinghausen, früherer Name: Reinigungsdienste Radzanowski e.K. bzw. Glas- und Hausreinigung Radzanowski e.K. -, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Recklinghausen unter HRA 3493 eingetragenen Firma Glas & Gebäudereinigung Radzanowski e.K.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 18.08.2026, um 13:42 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 21.07.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Christiane Heithoff, Lange Wanne 57, 45665 Recklinghausen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.10.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 17.11.2026.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 29.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.27 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
80 IN 693/26
Bochum, 18.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 3493 HRA 3493: Glas- und Hausreinigung Radzanowski e.K. - Ihr Meisterbetrieb, Recklinghausen, Hochlarmarktstraße 42, 45661 Recklinghausen. Firma geändert, nunmehr: Glas & Gebäudereinigung Radzanowski e.K. Änderun…
HRA 3493 Glas- und Hausreinigung Radzanowski e.K. - Ihr Meisterbetrieb, Recklinghausen, Hochlarmarktstraße 42, 45661 Recklinghausen. Prokura erloschen: Radzanowski, Hans-Dieter, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.