HRB 25065

GkWT GmbH

Amtsgericht Montabaur · Rheinland-Pfalz

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Dierdorfer Straße 560 A, 56566 Neuwied

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Neuwied
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
16.03.2026
Datenstand
2026-05-26
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2026-05-29

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Gegenstand des Unternehmens

Tätigkeiten im Bereich Gleisbau, insbesondere Instandsetzung und Erneuerung von Gleisabschnitten und alle damit verbundenen Arbeiten

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 103/18 · GkWT GmbH · Insolvenzgericht Neuwied
Insolvenzgericht
Neuwied
Aktenzeichen
21 IN 103/18
Wirksam am
09.12.2025
Registerbezug
Montabaur, HRB 25065
21 IN 103/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GkWT GmbH, Dierdorfer Straße 560 A, 56566 Neuwied (AG Montabaur, HRB 25065), vertr. d.: Cira Ruggiero, Stefanstraße 8, 56566 Neuwied, (Geschäftsführerin), ist am 05.12.2025 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Neuwied, 05.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 21 IN 103/18 · GkWT GmbH · Insolvenzgericht Neuwied
Insolvenzgericht
Neuwied
Aktenzeichen
21 IN 103/18
Wirksam am
04.04.2025
Registerbezug
Montabaur, HRB 25065
21 IN 103/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GkWT GmbH, Dierdorfer Straße 560 A, 56566 Neuwied (AG Montabaur, HRB 25065), vertr. d.: Cira Ruggiero, Stefanstraße 8, 56566 Neuwied, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neuwied zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261 - 304 790, Fax: 0261 - 911 47 29 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:

Die Summe der berücksichtigenden Forderungen beträgt 1.090.513,59 €. Vorbehaltlich weiterer Gerichts- und Verfahrenskosten ist ein Massebestand in Höhe von 128.123,47 € verfügbar.

Amtsgericht Neuwied, 04.04.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 21 IN 103/18 · GkWT GmbH · Insolvenzgericht Neuwied
Insolvenzgericht
Neuwied
Aktenzeichen
21 IN 103/18
Wirksam am
26.03.2025
Registerbezug
Montabaur, HRB 25065
21 IN 103/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GkWT GmbH, Dierdorfer Straße 560 A, 56566 Neuwied (AG Montabaur, HRB 25065), vertr. d.: Cira Ruggiero, Stefanstraße 8, 56566 Neuwied, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Es wird das mündliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).

Schlusstermin wird bestimmt auf:

Montag, 26.05.2025, 09:00 Uhr, Saal 101, 1. Stock, Amtsgericht Neuwied, Hermannstr. 39, 56564 Neuwied.

Der Termin dient der

a) Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
b) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Neuwied, 26.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 21 IN 103/18 · GkWT GmbH · Insolvenzgericht Neuwied
Insolvenzgericht
Neuwied
Aktenzeichen
21 IN 103/18
Wirksam am
02.08.2024
Registerbezug
Montabaur, HRB 25065
21 IN 103/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GkWT GmbH, Dierdorfer Straße 560 A, 56566 Neuwied (AG Montabaur, HRB 25065), vertr. d.: Cira Ruggiero, Stefanstraße 8, 56566 Neuwied, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 26.09.2024 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Neuwied, 01.08.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 25065 HRB 25065: GkWT GmbH, Neuwied, Dierdorfer Straße 560 A, 56566 Neuwied. Gemäß § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht als Geschäftsführer: Ruggiero, Cira, Neuwied, *XX.XX.XXXX.
HRB 25065: GkWT GmbH, Neuwied, Dierdorfer Straße 560 A, 56566 Neuwied. Gemäß § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht als Geschäftsführer: Ruggiero, Cira, Neuwied, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 25065 HRB 25065: GkWT GmbH, Neuwied, Dierdorfer Straße 560 A, 56566 Neuwied. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 25065: GkWT GmbH, Neuwied, Dierdorfer Straße 560 A, 56566 Neuwied. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 21 IN 103/18 · GkWT GmbH · Insolvenzgericht Neuwied
Insolvenzgericht
Neuwied
Aktenzeichen
21 IN 103/18
Wirksam am
01.10.2018
Registerbezug
Montabaur, HRB 25065
21 IN 103/18: Über das Vermögen der GkWT GmbH, Dierdorfer Straße 560 A, 56566
Neuwied (AG Montabaur, HRB 25065), vertr. d.: Cira Ruggiero, Stefanstraße 8,
56566 Neuwied, (Geschäftsführerin), ist am 01.10.2018 um 09:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser, Josef-Görres-Platz
5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261 - 304 790, Fax: 0261 - 911 47 29.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 31.10.2018 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 29.11.2018, 09:00 Uhr, Saal 101,
1. Stock, Amtsgericht Neuwied, Hermannstr. 39, 56564 Neuwied eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neuwied,
Hermannstraße 39, 56564 Neuwied einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Neuwied, 01.10.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 103/18 · GkWT GmbH · Insolvenzgericht Neuwied
Insolvenzgericht
Neuwied
Aktenzeichen
21 IN 103/18
Wirksam am
02.08.2018
Registerbezug
Montabaur, HRB 25065
21 IN 103/18: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GkWT GmbH,
Dierdorfer Straße 560 A, 56566 Neuwied (AG Montabaur, HRB 25065), vertr. d.:
Cira Ruggiero, Stefanstraße 8, 56566 Neuwied, (Geschäftsführerin), ist am
02.08.2018 um 13:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser, Josef-Görres-Platz
5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261 - 304 790, Fax: 0261 - 911 47 29 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neuwied,
Hermannstraße 39, 56564 Neuwied einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Neuwied, 02.08.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 25065 HRB 25065: GkWT GmbH, Neuwied, Dierdorfer Straße 560 A, 56566 Neuwied. Nicht mehr Geschäftsführer: Holzleitner, Walter Ludwig, Saffig, *XX.XX.XXXX.
HRB 25065: GkWT GmbH, Neuwied, Dierdorfer Straße 560 A, 56566 Neuwied. Nicht mehr Geschäftsführer: Holzleitner, Walter Ludwig, Saffig, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 25065 HRB 25065: GkWT GmbH, Neuwied, Stefanstraße 8, 56566 Neuwied. Änderung der Geschäftsanschrift: Dierdorfer Straße 560 A, 56566 Neuwied. Bestellt als Geschäftsführer: Holzleitner, Walter Ludwig, Saffig, *XX.XX…
HRB 25065: GkWT GmbH, Neuwied, Stefanstraße 8, 56566 Neuwied. Änderung der Geschäftsanschrift: Dierdorfer Straße 560 A, 56566 Neuwied. Bestellt als Geschäftsführer: Holzleitner, Walter Ludwig, Saffig, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 25065 HRB 25065: GkWT GmbH, Neuwied, Stefanstraße 8, 56566 Neuwied. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.04.2016. Geschäftsanschrift: Stefanstraße 8, 56566 Neuwied. Gegenstand: Tätigk…
HRB 25065: GkWT GmbH, Neuwied, Stefanstraße 8, 56566 Neuwied. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.04.2016. Geschäftsanschrift: Stefanstraße 8, 56566 Neuwied. Gegenstand: Tätigkeiten im Bereich Gleisbau, insbesondere Instandsetzung und Erneuerung von Gleisabschnitten und alle damit verbundenen Arbeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ruggiero, Cira, Neuwied, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.