HRB 330662
GKG Abwicklungsgesellschaft mbH
aktuell 16 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Althengstett
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Registerdaten
- Sitz
- Althengstett
- Datenstand
- 2024-03-29
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- Gerhard Kurz elektrotechnischer Gerätebau Gesellschaft mit beschränkter Haftung Althengstett
- Gerhard Kurz elektrotechnischer Gerätebau GmbH Althengstett
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 23 IN 121/16 · GKG Abwicklungsgesellschaft mbH (früher: Gerhard Kurz elektrotechnischer Gerätebau GmbH) · Insolvenzgericht Tübingen
- Insolvenzgericht
- Tübingen
- Aktenzeichen
- 23 IN 121/16
- Wirksam am
- 13.10.2025
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 330662
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GKG Abwicklungsgesellschaft mbH (früher: Gerhard Kurz elektrotechnischer Gerätebau GmbH), Industriestraße 20, 75382 Althengstett, vertreten durch den Geschäftsführer Bernd Grupp
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 330662
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Martin Mucha, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 27.03.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 2.701.630,08 EUR auszugehen.
Gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV wurde ein Betrag in Höhe von 72.021,93 EUR berücksichtigt, um den sich die Insolvenzmasse als Grundlage der Vergütungsberechnung erhöht.
Aufgrund der Erhöhung der Berechnungsgrundlage gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV erhält der Insolvenzverwalter eine Zusatzvergütung in Höhe von BETRAG EUR.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 70 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 27.03.2024 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 70 % gerechtfertigt.
Der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin wurde über die Insolvenzeröffnung hinaus fortgeführt, teilweise bis zu vier Monate. Hierbei fungierte der Insolvenzverwalter als Arbeitgeber und bearbeitete abschließend die Insolvenzgeldvorfinanzierung. Ebenso rechtfertigen die besonderen Bemühungen um eine übertragende Sanierung sowie die erfolgreiche Veräußerung des Geschäftsbetriebes weitere Zuschläge. In der Gesamtschau -auch unter Berücksichtigung, dass der Insolvenzverwalter bereits als vorläufiger Verwalter tätig war- sind Zuschläge von 70 % angemessen und berechtigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Tübingen
Doblerstraße 14
72074 Tübingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Tübingen
Doblerstraße 14
72074 Tübingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 04.09.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 23 IN 121/16 · GKG Abwicklungsgesellschaft mbH (früher: Gerhard Kurz elektrotechnischer Gerätebau GmbH) · Insolvenzgericht Tübingen
- Insolvenzgericht
- Tübingen
- Aktenzeichen
- 23 IN 121/16
- Wirksam am
- 31.03.2025
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 330662
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GKG Abwicklungsgesellschaft mbH (früher: Gerhard Kurz elektrotechnischer Gerätebau GmbH), Industriestraße 20, 75382 Althengstett, vertreten durch den Geschäftsführer Bernd Grupp
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 330662
- Schuldnerin -
Beschluss:
1. In dem am 01.07.2016 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 08.05.2025 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Martin Mucha
Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 96689-0
Telefax: 0711 96689-39
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner erhalten Gelegenheit bis 05.06.2025, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 17.05.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 27.03.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 23 IN 121/16 · GKG Abwicklungsgesellschaft mbH (früher: Gerhard Kurz elektrotechnischer Gerätebau GmbH) · Insolvenzgericht Tübingen
- Insolvenzgericht
- Tübingen
- Aktenzeichen
- 23 IN 121/16
- Wirksam am
- 23.08.2023
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 330662
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GKG Abwicklungsgesellschaft mbH (früher: Gerhard Kurz elektrotechnischer Gerätebau GmbH), Industriestraße 20, 75382 Althengstett, vertreten durch den Geschäftsführer Bernd Grupp
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 330662
- Schuldnerin -
|findet mit Zustimmung des Gerichts eine Abschlagsverteilung statt. Verfügbar sind 2.012.943,87 Euro Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 1.670.787,65 Euro.
Das Verteilungsverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 15.08.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 23 IN 121/16 · GKG Abwicklungsgesellschaft mbH (früher: Gerhard Kurz elektrotechnischer Gerätebau GmbH) · Insolvenzgericht Tübingen
- Insolvenzgericht
- Tübingen
- Aktenzeichen
- 23 IN 121/16
- Wirksam am
- 27.10.2020
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 330662
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GKG Abwicklungsgesellschaft mbH (früher: Gerhard Kurz elektrotechnischer
Gerätebau GmbH), Industriestraße 20, 75382 Althengstett, vertreten durch den
Geschäftsführer Bernd Grupp, Leinwiesenstraße 19, 73072 Donzdorf
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 330662
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des vorläufigen
Gläubigerausschusses Euler Hermes Deutschland AG, Friedensallee 254, 22763
Hamburg, benannter Vertreter Thomas Harbrecht, wurden festgesetzt. Der
vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch
Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer,
erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses vom
18.06.2019.
Der Stundensatz des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses für seine
Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 18,75 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG
EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der zum Zeitpunkt der
Beendigung der Tätigkeit alsvorläufiges Gläubigerausschussmitglied gültigen
Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses entstandenen Kosten für
Auslagen in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der zum Zeitpunkt der Beendigung der
Tätigkeit alsvorläufiges Gläubigerausschussmitglied Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Tübingen
Doblerstraße 14
72074 Tübingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Tübingen
Doblerstraße 14
72074 Tübingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 22.10.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 23 IN 121/16 · GKG Abwicklungsgesellschaft mbH (früher: Gerhard Kurz elektrotechnischer Gerätebau GmbH) · Insolvenzgericht Tübingen
- Insolvenzgericht
- Tübingen
- Aktenzeichen
- 23 IN 121/16
- Wirksam am
- 02.09.2020
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 330662
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GKG Abwicklungsgesellschaft mbH (früher: Gerhard Kurz elektrotechnischer
Gerätebau GmbH), Industriestraße 20, 75382 Althengstett, vertreten durch den
Geschäftsführer Bernd Grupp, Leinwiesenstraße 19, 73072 Donzdorf
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 330662
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 01.09.2020 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 124 bis 154 sowie 156 bis
162 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.10.2020, 09.30 Uhr den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben
werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben
angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben
werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem
eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen
werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und
Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 01.09.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 23 IN 121/16 · GKG Abwicklungsgesellschaft mbH (früher: Gerhard Kurz elektrotechnischer Gerätebau GmbH) · Insolvenzgericht Tübingen
- Insolvenzgericht
- Tübingen
- Aktenzeichen
- 23 IN 121/16
- Wirksam am
- 18.04.2017
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 330662
-
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GKG Abwicklungsgesellschaft mbH (früher: Gerhard Kurz elektrotechnischer
Gerätebau GsmbH), Industriestraße 20, 75382 Althengstett, vertreten durch den
Geschäftsführer Bernd Grupp, Leinwiesenstraße 19, 73072 Donzdorf
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 330662
- Schuldnerin -
-
Die Vergütung und die Auslagen des Mitglieds des vorläufigen
Gläubigerausschusses wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die
Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Tübingen
Doblerstraße 14
72074 Tübingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
-
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 13.04.2017
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 330662 HRB 330662: Gerhard Kurz elektrotechnischer Gerätebau GmbH, Althengstett, Industriestr. 20, 75382 Althengstett. Firma geändert; nun: GKG Abwicklungsgesellschaft mbH.
HRB 330662 HRB 330662: Gerhard Kurz elektrotechnischer Gerätebau GmbH, Althengstett, Industriestr. 20, 75382 Althengstett. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Tüb…
Forderungsprüfung 23 IN 121/16 · GKG Abwicklungsgesellschaft mbH (früher: Gerhard Kurz elektrotechnischer Gerätebau GmbH) · Insolvenzgericht Tübingen
- Insolvenzgericht
- Tübingen
- Aktenzeichen
- 23 IN 121/16
- Wirksam am
- 01.07.2016
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 330662
-
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gerhard Kurz elektrotechnischer Gerätebau GmbH, Industriestraße 20, 75382
Althengstett, vertreten durch den Geschäftsführer Bernd Grupp, Leinwiesenstraße
19,
73072 Donzdorf
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 330662
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Entwicklung, Herstellung sowie Handel von Zubehör und Bauteilen
für
Haushaltsgeräte, insbesondere Steuerungen und Schalter für die
Staubsaugerindustrie
-
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.07.2016 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Martin Mucha
Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 96689-0
Telefax: 0711 96689-39
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 11.08.2016 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
23.08.2016 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts
niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die
Beibehaltung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage
von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160
(Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters),
162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter
Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan)
und
271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird
anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Donnerstag, 15.09.2016
10:00 Uhr
Sitzungssaal E 1.01, EG, Schulberg 14, Amtsgericht Tübingen
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
gem.
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Donnerstag, 15.09.2016
10:00 Uhr
Sitzungssaal E 1.01, EG, Schulberg 14, Amtsgericht Tübingen
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den
daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28
Abs. 3 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern
Landesbank Baden-Württemberg
Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart
benannter Vertreter: Christian Wittwer
Bundesagentur für Arbeit, vertr.d.d. Agentur für Arbeit Karlsruhe -Rastatt
Brauerstraße 10, 76135 Karlsruhe
benannter Vertreter: Manfred Studer
Euler Hermes Deutschland AG, Niederlassung der Euler Hermes SA
Friedensallee 254, 22763 Hamburg
benannter Vertreter: Thomas Harbrecht
9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese
erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Tübingen
Doblerstraße 14
72074 Tübingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die
öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten,
auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3
InsO.
Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere
Tage
verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst
eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche
Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes
Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn das
Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche
Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
-
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 01.07.2016
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 330662 HRB 330662: Gerhard Kurz elektrotechnischer Gerätebau GmbH, Althengstett, Industriestr. 20, 75382 Althengstett. Nicht mehr Geschäftsführer: Kurz, Milijana, Bad Liebenzell, *XX.XX.XXXX; Kurz, Gerhard, Kaufman…
Insolvenzbekanntmachung 23 IN 121/16 · GKG Abwicklungsgesellschaft mbH (früher: Gerhard Kurz elektrotechnischer Gerätebau GmbH) · Insolvenzgericht Tübingen
- Insolvenzgericht
- Tübingen
- Aktenzeichen
- 23 IN 121/16
- Wirksam am
- 15.04.2016
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 330662
-
In dem Verfahren über den Antrag d.
Gerhard Kurz elektrotechnischer Gerätebau GmbH, Industriestraße 20, 75382
Althengstett, vertreten durch die Geschäftsführer Gerhard Kurz, Friedenstraße
34,
75378 Bad Liebenzell und Milijana Kurz, Friedenstraße 34, 75378 Bad Liebenzell
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 330662
- Schuldnerin -
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
-
Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der
Schuldnerin bis
zur Entscheidung über den Antrag wird am 15.04.2016 um 12:00 Uhr angeordnet (§§
21,
22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden
untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen
werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Martin Mucha
Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 96689-0, Fax: 0711 96689-39
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind
nur
noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2
Nr. 2
InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der
Schuldnerin.
Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern
und
zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter
hat zu
prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird
(§ 22
Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der
Schuldnerin
ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und der
Außenstände der
Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen
Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende
Gelder entgegenzunehmen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen
Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu
zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung
nur noch
an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23
Abs.
1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten
und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die
Bücher
und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur
Entscheidung
über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu
erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der
schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als
Sachverständiger zu
prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgeblicher Eröffnungsgrund
vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen
Unternehmens
bestehen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Tübingen
Doblerstraße 14
72074 Tübingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die
öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten,
auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3
InsO.
Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere
Tage
verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst
eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche
Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes
Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn das
Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche
Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
-
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 15.04.2016
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 330662 HRB 330662: Gerhard Kurz elektrotechnischer Gerätebau GmbH, Althengstett, Industriestr. 20, 75382 Althengstett. Nicht mehr Geschäftsführer: Komann, Mario, Schalkau, *XX.XX.XXXX.
HRB 330662 HRB 330662: Gerhard Kurz elektrotechnischer Gerätebau GmbH, Althengstett, Industriestr. 20, 75382 Althengstett. Prokura erloschen: Hennes, Alexandra, geb. Pfrommer, Althengstett, *XX.XX.XXXX.
HRB 330662 Gerhard Kurz elektrotechnischer Gerätebau GmbH, Althengstett, Industriestr. 20, 75382 Althengstett. Bestellt als Geschäftsführer: Kurz, Milijana, Bad Liebenzell, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit …
HRB 330662 Gerhard Kurz elektrotechnischer Gerätebau GmbH, Althengstett, Industriestr. 20, 75382 Althengstett. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Hennes, Alexandra, geb. Pfrommer, Althengstett, *XX.XX.X…
HRB 330662 Gerhard Kurz elektrotechnischer Gerätebau GmbH, Althengstett, Industriestr. 20, 75382 Althengstett.Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Industriestr. 20, 75382 Althengstett. Proku…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.