HRB 31836

GIT Gesellschaft industrieller Technologien mbH

Amtsgericht Potsdam · Brandenburg

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Großbeeren

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Registerdaten

Sitz
Großbeeren
Datenstand
2024-02-19
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-02-19

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Veränderungen
HRB 31836 P HRB 31836 P: GIT Gesellschaft industrieller Technologien mbH, Großbeeren, Hauptstraße 10, 14979 Großbeeren. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Grigorenko, Sergey Alexandrowitsch; Geschäftsführer: 2. Pajic, Aleks…
HRB 31836 P: GIT Gesellschaft industrieller Technologien mbH, Großbeeren, Hauptstraße 10, 14979 Großbeeren. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Grigorenko, Sergey Alexandrowitsch; Geschäftsführer: 2.
Pajic, Aleksandra, *XX.XX.XXXX, Moskau (Russische Förderation); mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Arbuzova, Irina
Veränderungen
HRB 31836 P HRB 31836 P: GIT Gesellschaft industrieller Technologien mbH, Großbeeren, Hauptstraße 10, 14979 Großbeeren. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 …
HRB 31836 P: GIT Gesellschaft industrieller Technologien mbH, Großbeeren, Hauptstraße 10, 14979 Großbeeren. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 6 IN 238/20 · GIT Gesellschaft industrieller Technologien mbH · Insolvenzgericht Potsdam
Insolvenzgericht
Potsdam
Aktenzeichen
6 IN 238/20
Wirksam am
04.08.2020
Registerbezug
Potsdam, HRB 31836
6 IN 238/20
Amtsgericht Potsdam
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der GIT Gesellschaft industrieller Technologien mbH, Hauptstraße 10,
14979 Großbeeren

Geschäftszweig: Verarbeitung
HRB 31836

wird auf den Insolvenzantrag vom 09.06.2020 wegen Zahlungsunfähigkeit und
Überschuldung heute am 31. Juli 2020, um 16:00 Uhr das Insolvenzverfahren als
Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über
Insolvenzverfahren eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:
Rechtsanwalt Jan Patrick Röcker, Kurfürstendamm 26a, 10719 Berlin
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.09.2020 unter Beachtung des
§ 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, des Insolvenzverwalters unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs.
2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht
mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Dem Insolvenzverwalter werden gemäß § 8 Abs. 3 InsO die Zustellungen
übertragen.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des
Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird und
Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am
28.10.2020, 10:00 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum,
Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, Saal 25.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- den Gläubigerausschuss
- gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100,
101 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO
bezeichneten Gegenstände, mit dem Hinweis, dass die Zustimmung zur
Vornahme von Rechtshandlungen nach § 160 InsO als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten
Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige
Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten
Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Gründe
Die internationale und örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts -
Insolvenzgerichts - Potsdam ergibt sich daraus, dass sowohl der Mittelpunkt der
hauptsächlichen Interessen (COMI) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015 über
Insolvenzverfahren als auch der Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen
Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 der InsO bzw. der allgemeine Gerichtsstand im
hiesigen Bezirk liegen.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist gem. § 34 Abs. 2, § 6 Abs. 1 Satz 1 InsO die
sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von 2
Wochen zulässig. Die Notfrist entweder beginnt 2 Tage nach der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung oder 3
Tage nachdem der Eröffnungsbeschluss durch das Insolvenzgericht zur Post
gegeben wurde, § 8 Abs. 1 Satz 3 InsO. Der jeweils frühere Zeitpunkt ist
maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist.
Die Beschwerde ist bei dem hiesigen Gericht, Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8,
14467 Potsdam schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und
jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU)
2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Potsdam, 31.07.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 238/20 · GIT Gesellschaft industrieller Technologien mbH · Insolvenzgericht Potsdam
Insolvenzgericht
Potsdam
Aktenzeichen
6 IN 238/20
Wirksam am
18.06.2020
Registerbezug
Potsdam, HRB 31836
6 IN 238/20
Amtsgericht Potsdam
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren betreffend das Vermögen
der GIT Gesellschaft industrieller Technologien mbH ; Hauptstraße 10 ; 14979
Großbeeren

wird heute, am 18. Juni 2020, um 9 Uhr, zur Sicherung der künftigen
Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Jan Patrick Röcker, Kurfürstendamm 26a, 10719 Berlin
bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2
InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht allgemeiner Vertreter des
Schuldners. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung des Schuldners dessen
Vermögen zu sichern und zu erhalten.
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner
zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und
sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Verrechnungen
zu Lasten des schuldnerischen Vermögens werden hiermit untersagt.
Den Gläubigern wird untersagt, die im Besitz des Schuldners befindlichen
beweglichen Absonderungsgegenstände ohne vorherige Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters in Besitz zu nehmen und zu verwerten. Ihnen wird auch
untersagt, an sie abgetretene Forderungen des Schuldners gegen Dritte
einzuziehen.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit
nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen
werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen des Schuldners einschließlich der Nebenräume zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Der Schuldner hat ihm Einsicht
in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie ihm auf Verlangen bis
zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Er hat ihm
alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und
zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind. Bei
Mißachtung dieser Pflicht kann das Gericht den Schuldner oder seine
organschaftlichen Vertreter zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung laden,
zwangsweise vorführen lassen oder in Haft nehmen (§ 22 Abs. 3, §§ 97, 98, 101
InsO).

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird bevollmächtigt, zum Zwecke der Sicherung
des Vermögens des Schuldners und der zukünftigen Insolvenzmasse ein
Insolvenz-Sonderkonto zu eröffnen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als
Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform des Schuldners
maßgebender Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung
des schuldnerischen Unternehmens bestehen. Er hat ferner zu prüfen, ob das
schuldnerische Vermögen die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Nr.
3, Abs. 2 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter / Sachverständige ist nicht
berechtigt, Aufträge zur Begutachtung oder Bewertung an andere Personen zu
erteilen oder zu genehmigen.
Potsdam, 18.06.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 31836 P HRB 31836 P: GIT Gesellschaft industrieller Technologien mbH, Großbeeren, Hauptstraße 10, 14979 Großbeeren. Inländische Geschäftsanschrift: Hauptstraße 10, 14979 Großbeeren; Gegenstand: Logistikdienstleistun…
HRB 31836 P: GIT Gesellschaft industrieller Technologien mbH, Großbeeren, Hauptstraße 10, 14979 Großbeeren. Inländische Geschäftsanschrift: Hauptstraße 10, 14979 Großbeeren; Gegenstand: Logistikdienstleistungen, IT-Dienstleistungen, Marketingdienstleistungen, Organisation von Events, Ausstellungen, Tagungen, Seminaren,
Tätigkeit eines Handelsvertreters, Produktion und Aufstellung von elektronischen Systemen und Geräten,
Montage und Inbetriebnahme von elektronischen Systemen und Geräten, Vermittlungsdienstleistungen bei der Organisation und Durchführung von Behandlungsreisen. Kapital: 25.000 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstand: Geschäftsführer: 1.
Grigorenko, Sergey Alexandrowitsch, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: 1.
Arbuzova, Irina, *XX.XX.XXXX, Berlin; Einzelprokura
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 03.07.2007
zuletzt geändert durch Beschluss vom 21.04.2016
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.10.2018 ist der Sitz der Gesellschaft von Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 115457 B) nach Großbeeren verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 Absatz 2 (Sitz). Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 01.08.2007

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.