HRB 207029

GIP Metallbau GmbH

Amtsgericht Braunschweig · Niedersachsen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Friedrich-Seele-Str. 1 b, 38122 Braunschweig

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Braunschweig
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
21.09.2022
Datenstand
2025-10-27
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Olaf Sippel

Braunschweig

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-10-27

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Planung, Fertigung und Montage von Fassadensystemen sowie der Handel mit Fassaden

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 274 IN 87/22 c · GIP Metallbau GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
274 IN 87/22 c
Wirksam am
28.11.2024
Registerbezug
Braunschweig, HRB 207029
274 IN 87/22 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GIP Metallbau GmbH, Friedrich-Seele-Straße 1 b, 38122 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 207029), vertr. d.: 1. Andreas Kiesel, (Geschäftsführer), 2. Olaf Sippel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

03.01.2025.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Abschluss einer Vergleichsvereinbarung gem. Angebot vom 05.04.2024 mit dem Geschäftsführer, Herrn Olaf Sippe sowie der GIP GmbH wegen insolvenzrechtlicher Anfechtungsansprüche
- der aufschiebend bedingt geschlossenen Vergleichsvereinbarung vom 11.09.2024 mit dem weiteren Geschäftsführer, herrn Andreas Kiesel.

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Braunschweig, 27.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 274 IN 87/22 c · GIP Metallbau GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
274 IN 87/22 c
Wirksam am
10.03.2023
Registerbezug
Braunschweig, HRB 207029
274 IN 87/22 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GIP Metallbau GmbH, Friedrich-Seele-Straße 1 b, 38122 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 207029), vertr. d.: 1. Andreas Kiesel, (Geschäftsführer), 2. Olaf Sippel, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Torsten Gutmann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 160 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 22.12.2022 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 1.077.112,54 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

Antragsgemäß waren folgende Zuschläge zu gewähren:
-75 % für die erhebliche Tätigkeit im Rahmen der Betriebsfortführung
Der im Vergütungsantrag dargelegten Auffassung zu 4.1.2 wird gefolgt.
-35 % für die Tätigkeit bei der Behandlung von arbeits- und sozialrechtliche Fragen nebst Insolvenzgeldvorfinanzierung
-50 % für die Tätigkeit im Rahmen der Nachfolgelösung.

Für die generelle Zuschlagsgewährung aufgrund gestiegener Aufgaben im steuerrechtlichen Bereich sah das Gericht keinen Raum.
Auch die weiteren Ausführungen im Schriftsatz vom 02.03.2023 ergaben nach Auffassung des Gerichts keine Tätigkeiten, die über den normalen Aufgabenbereich des vorläufigen Insolvenzverwalters hinausgingen. Die Tätigkeiten stellen offensichtlich den normalen Ablauf in einer vorläufigen Insolvenz dar.
Der hierfür beantragte Zuschlag von 10 % war daher zurückzuweisen.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Braunschweig, 09.03.2023

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Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 274 IN 87/22 c · GIP Metallbau GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
274 IN 87/22 c
Wirksam am
11.01.2023
Registerbezug
Braunschweig, HRB 207029
274 IN 87/22 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GIP Metallbau GmbH, Friedrich-Seele-Straße 1 b, 38122 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 207029), vertr. d.: 1. Andreas Kiesel, (Geschäftsführer), 2. Olaf Sippel, (Geschäftsführer), soll im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag
des Insolvenzverwalters erfolgen.
Der Vergütungsantrag beinhaltet Zuschläge.
Einwendungen zum Vergütungsantrag können binnen zwei Wochen erhoben werden.
Der Vergütungsantrag kann von den Beteiligten von der Geschäftstelle angefordertwerden.
Amtsgericht Braunschweig, 10.01.2023
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Veränderungen
HRB 207029 HRB 207029: GIP Metallbau GmbH, Braunschweig, Friedrich-Seele-Str. 1 b, 38122 Braunschweig. Durch Beschluss des Amtsgerichts Braunschweig (274 IN 87/22 a) vom 01.07.2022 ist über das Vermögen der Gesellschaf…
HRB 207029: GIP Metallbau GmbH, Braunschweig, Friedrich-Seele-Str. 1 b, 38122 Braunschweig. Durch Beschluss des Amtsgerichts Braunschweig (274 IN 87/22 a) vom 01.07.2022 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 274 IN 87/22 c · GIP Metallbau GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
274 IN 87/22 c
Wirksam am
05.07.2022
Registerbezug
Braunschweig, HRB 207029
274 IN 87/22 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GIP Metallbau GmbH, Friedrich-Seele-Straße 1 b, 38122 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 207029), vertr. d.: 1. Andreas Kiesel, (Geschäftsführer), 2. Olaf Sippel, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 01.07.2022 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten voraussichtlich nicht ausreicht.

Amtsgericht Braunschweig, 05.07.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 274 IN 87/22 c · GIP Metallbau GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
274 IN 87/22 c
Wirksam am
26.04.2022
Registerbezug
Braunschweig, HRB 207029
274 IN 87/22 a: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GIP Metallbau GmbH, Friedrich-Seele-Straße 11 b, 38122 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 207029), vertr. d.: 1. Andreas Kiesel, (Geschäftsführer), 2. Olaf Sippel, (Geschäftsführer), ist am 26.04.2022 um 10:13 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Torsten Gutmann, PLUTA Rechtsanwalts GmbH Braunschweig, Güldenstraße 26, D 38100 Braunschweig, Tel.: (0 531) 1805261-0, Fax: (0 531) 1805261 -9, E-Mail: braunschweig@pluta.net bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Braunschweig, 26.04.2022

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Veränderungen
HRB 207029 HRB 207029: GIP Metallbau GmbH, Braunschweig, Friedrich-Seele-Str. 1 b, 38122 Braunschweig. Bestellt als Geschäftsführer: Kiesel, Andreas, Lachendorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 207029: GIP Metallbau GmbH, Braunschweig, Friedrich-Seele-Str. 1 b, 38122 Braunschweig. Bestellt als Geschäftsführer: Kiesel, Andreas, Lachendorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 207029 HRB 207029: GIP Metallbau GmbH, Braunschweig, An der Katharinenkirche 2, 38100 Braunschweig. Neue Geschäftsanschrift: Friedrich-Seele-Str. 1 b, 38122 Braunschweig.
HRB 207029: GIP Metallbau GmbH, Braunschweig, An der Katharinenkirche 2, 38100 Braunschweig. Neue Geschäftsanschrift: Friedrich-Seele-Str. 1 b, 38122 Braunschweig.
Neueintragungen
HRB 207029 HRB 207029: GIP Metallbau GmbH, Braunschweig, An der Katharinenkirche 2, 38100 Braunschweig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.12.2017. Geschäftsanschrift: An der Katharinenk…
HRB 207029: GIP Metallbau GmbH, Braunschweig, An der Katharinenkirche 2, 38100 Braunschweig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.12.2017. Geschäftsanschrift: An der Katharinenkirche 2, 38100 Braunschweig. Gegenstand: Planung, Fertigung und Montage von Fassadensystemen sowie der Handel mit Fassaden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Sippel, Olaf, Braunschweig, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.