HRB 10670
GIESA Gesellschaft für industrielle Elektronik und Sonderantriebe mbH
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Wilsdruff
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Registerdaten
- Sitz
- Wilsdruff
- Datenstand
- 2025-01-02
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Schlusstermin 564 IN 54/19 · GIESA Gesellschaft für industrielle Elektronik und Sonderantriebe mbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 564 IN 54/19
- Wirksam am
- 21.08.2026
- Registerbezug
- Dresden, HRB 10670
Aktenzeichen: 564 IN 54/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GIESA Gesellschaft für industrielle Elektronik und Sonderantriebe mbH, Heinrich-Heine-Straße 16, 01723 Wilsdruff, Amtsgericht Dresden , HRB 10670
vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Dittrich
ergeht am 19.08.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Der Vornahme der Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter wird gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt.
2. Im Rahmen des schriftlichen Schlusstermins erhalten die Beteiligten Gelegenheit, bis zum
07.10.2026
zu folgenden Punkten schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen:
|Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen
|Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
.
Bei der Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen im Rang des §§ 38 und 39 InsO in Höhe von insgesamt 89.470,55 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von ca. 89.470,55 EUR zur Verfügung.
Der Schlussbericht, die Schlussrechnung und das Verteilungsverzeichnis können von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 564 IN 54/19 · GIESA Gesellschaft für industrielle Elektronik und Sonderantriebe mbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 564 IN 54/19
- Wirksam am
- 05.02.2026
- Registerbezug
- Dresden, HRB 10670
Aktenzeichen: 564 IN 54/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GIESA Gesellschaft für industrielle Elektronik und Sonderantriebe mbH, Heinrich-Heine-Straße 16, 01723 Wilsdruff, Amtsgericht Dresden , HRB 10670
vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Dittrich
ergeht am 04.02.2026 nachfolgende Entscheidung:
Dem Insolvenzverwalter wird für die Tätigkeit folgende Vergütung festgesetzt.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, die festgesetzte Vergütung aus der Masse zu entnehmen.
Gründe:
Das Verfahren wurde am 21.03.2019 eröffnet.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 28.04.2025 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt 191.765,05 EUR.
Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV .
Der Insolvenzverwalter beantragt einen Zuschlag in Höhe von 40 Prozent. Bezüglich der Begründung wird auf den Antrag vom 28.04.2025 verwiesen.
Nach § 3 InsVV ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der verwalterlichen Geschäftsführung dies erfordern. Dieser Fall ist vorliegend aufgrund des nachgewiesenen erheblichen Mehraufwandes bei der Durcharbeitung der Prozessrechtsverhältnisse zur Prüfung von Haftungsforderungen gegeben.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Weiterhin wurde für die übertragenen Zustellungen ein Auslagenersatz in Höhe von 2,80 EUR pro Zustellung gemäß Beschluss des BGH vom 21.03.2013, Az: IX ZB 209/10 gewährt.
Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 564 IN 54/19 · GIESA Gesellschaft für industrielle Elektronik und Sonderantriebe mbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 564 IN 54/19
- Wirksam am
- 23.05.2019
- Registerbezug
- Dresden, HRB 10670
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GIESA Gesellschaft für
industrielle Elektronik und Sonderantriebe mbH, Heinrich-Heine-Straße 16, 01723
Wilsdruff, Amtsgericht Dresden , HRB 10670
vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Dittrich
wird Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 11.06.2019
10:00 Uhr
Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Auf der Tagesordnung steht:
Zustimmung zum Freihandverkauf des bebauten Grundstücks in Wilsdruff, Heinrich-
Heine- Str. 16 c zum Preis von ? 176.800,00.
Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung
als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
564 IN 54/19 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 23.05.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 564 IN 54/19 · GIESA Gesellschaft für industrielle Elektronik und Sonderantriebe mbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 564 IN 54/19
- Wirksam am
- 16.05.2019
- Registerbezug
- Dresden, HRB 10670
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GIESA Gesellschaft für
industrielle Elektronik und Sonderantriebe mbH, Heinrich-Heine-Straße 16, 01723
Wilsdruff, Amtsgericht Dresden , HRB 10670
vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Dittrich
wird der Beschluss des Amtsgerichts Dresden -Insolvenzgericht- vom 21.03.2019
im
Rubrum
dahingehend berichtigt als der Name der Schuldnerin lautet:
GIESA Gesellschaft für industrielle Elektronik und Sonderantriebe mbH
564 IN 54/19 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 16.05.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 10670 HRB 10670: GIESA Gesellschaft für industrielle Elektronik und Sonderantriebe mbH, Wilsdruff, Heinrich-Heine-Str. 16, 01723 Wilsdruff. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 21.03.2019, AZ: 532 IN 54/19…
Forderungsprüfung 564 IN 54/19 · GIESA Gesellschaft für industrielle Elektronik und Sonderantriebe mbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 564 IN 54/19
- Wirksam am
- 22.03.2019
- Registerbezug
- Dresden, HRB 10670
532/564 IN 54/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GIESA Gesellschaft für
Industrielle Elektronik und Sonderantriebe mbH, Heinrich-Heine-Straße 16, 01723
Wilsdruff, Amtsgericht Dresden , HRB 10670
vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Dittrich
- wurde am 21.03.2019 um 16:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Ulrich Kraft, Gertrud-Caspari-Straße 13, 01109 DresdenTelefax:
0351 88924419 Telefon geschäftlich: 0351 8892440 Email geschäftlich:
dresden@ra-kt.de
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
03.05.2019 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Wahl eines Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines neuen
Gläubigerausschusses, den Fortgang des Verfahrens (§ 157 S. 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149
Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind
durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum
13.06.2019 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich
einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die
Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des
schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
532 IN 54/19 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 22.03.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 10670 GIESA Gesellschaft für industrielle Elektronik und Sonderantriebe mbH, Wilsdruff, Heinrich-Heine-Str. 16, 01723 Wilsdruff. Geschäftsanschrift: Heinrich-Heine-Str. 16, 01723 Wilsdruff. Von Amts wegen eingetra…
HRB 10670 GIESA Gesellschaft für industrielle Elektronik und Sonderantriebe mbH, Wilsdruff (Heinrich-Heine-Str. 16, 01723 Wilsdruff). Bestellt: Geschäftsführer:Händler, Torsten, Dresden, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungs…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.