HRB 7318
Gienanth Zaigler MBA GmbH
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Gummistraße 28, 95326 KulmbachGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Kulmbach
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 09.02.2024
- Datenstand
- 2025-09-28
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Torsten Stein
Fronhausen
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
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3 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-09-28 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
1. Gesellschaftszweck des Unternehmens ist der Maschinenbau, insbesondere auch die nachträgliche Bearbeitung von Maschinenteilen. 2. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen oder die Entwicklung des Unternehmens fördern und durch das Gesetz gestattet sind.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 1 IN 191/23 · Gienanth Zaigler MBA GmbH · Insolvenzgericht Kaiserslautern
- Insolvenzgericht
- Kaiserslautern
- Aktenzeichen
- 1 IN 191/23
- Wirksam am
- 01.06.2026
- Registerbezug
- Bayreuth, HRB 7318
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 03.08.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 01.06.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 191/23 · Gienanth Zaigler MBA GmbH · Insolvenzgericht Kaiserslautern
- Insolvenzgericht
- Kaiserslautern
- Aktenzeichen
- 1 IN 191/23
- Wirksam am
- 25.07.2025
- Registerbezug
- Bayreuth, HRB 7318
Auf Antrag des Sachwalters vom 24.07.2025 (Posteingang) wird dieser ermächtigt zur Einrichtung eines Insolvenzsonderkontos, welches den Vorgaben des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18) entspricht.
Amtsgericht Kaiserslautern, 25.07.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 191/23 · Gienanth Zaigler MBA GmbH · Insolvenzgericht Kaiserslautern
- Insolvenzgericht
- Kaiserslautern
- Aktenzeichen
- 1 IN 191/23
- Wirksam am
- 10.07.2024
- Registerbezug
- Bayreuth, HRB 7318
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Donnerstag, 15.08.2024, 13:30 Uhr, Saal 15, Justizzentrum, Bahnhofstraße 24, 67655 Kaiserslautern.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Sachwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Entscheidung hinsichtlich einer Zustimmung zu dem Kaufvertrag über Vermögensgegenstände vom 27.06.2024 (UVZ-Nr. 1010/24 Notar Dr. Henryk Haibt)
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 09.07.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 1 IN 191/23 · Gienanth Zaigler MBA GmbH · Insolvenzgericht Kaiserslautern
- Insolvenzgericht
- Kaiserslautern
- Aktenzeichen
- 1 IN 191/23
- Wirksam am
- 19.06.2024
- Registerbezug
- Bayreuth, HRB 7318
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 01.08.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 12.06.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 1 IN 191/23 · Gienanth Zaigler MBA GmbH · Insolvenzgericht Kaiserslautern
- Insolvenzgericht
- Kaiserslautern
- Aktenzeichen
- 1 IN 191/23
- Wirksam am
- 01.02.2024
- Registerbezug
- Bayreuth, HRB 7318
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Jan Plathner, Rechtsanwälte Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069370022-0, Fax: 069370022-111.
Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 15.03.2024 anzumelden;
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 15.04.2024, 12:00 Uhr, Saal 15, Justizzentrum, Bahnhofstraße 24, 67655 Kaiserslautern eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 01.02.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 191/23 · Gienanth Zaigler MBA GmbH · Insolvenzgericht Kaiserslautern
- Insolvenzgericht
- Kaiserslautern
- Aktenzeichen
- 1 IN 191/23
- Wirksam am
- 31.01.2024
- Registerbezug
- Bayreuth, HRB 7318
wird gemäß § 270c Abs. 4 S. 1 InsO in Ergänzung die Schuldnerin zum Zwecke der Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes ermächtigt gegenüber der Kreissparkasse Biberach (als Darlehensgeberin) und der Sparkasse Rhein- Nahe (als Sicherheitentreuhänder) bestehende Verpflichtungen aus der Gewährung eines so genannten unechten Massekredits im eröffneten Verfahren in Rang von Masseverbindlichkeiten zu begleichen und zur Besicherung des Massekredit die Sicherheiten, die aus dem unechten Massekredit hervorgehen (Sicherungsabtretung, Kontopfändung), aus dem Vermögen der Schuldnerin zu bestellen.
Amtsgericht Kaiserslautern, 30.01.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 191/23 · Gienanth Zaigler MBA GmbH · Insolvenzgericht Kaiserslautern
- Insolvenzgericht
- Kaiserslautern
- Aktenzeichen
- 1 IN 191/23
- Wirksam am
- 30.01.2024
- Registerbezug
- Bayreuth, HRB 7318
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 29.01.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 191/23 · Gienanth Zaigler MBA GmbH · Insolvenzgericht Kaiserslautern
- Insolvenzgericht
- Kaiserslautern
- Aktenzeichen
- 1 IN 191/23
- Wirksam am
- 29.11.2023
- Registerbezug
- Bayreuth, HRB 7318
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Dr. Jan Plathner, Rechtsanwälte Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 29.11.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 7318 HRB 7318: Gienanth Zaigler MBA GmbH, Kulmbach, Gummistraße 28, 95326 Kulmbach. Die Haftung der Gesellschaft für die in dem Betrieb der Zaigler Maschinenbau GmbH mit dem Sitz in Kulmbach (Amtsgericht Bayreuth…
HRB 7318 HRB 7318: Gienanth Zaigler MBA GmbH, Kulmbach, Gummistraße 28, 95326 Kulmbach. Die Gesellschaft hat am 30.11.2020 mit der Gienanth Group GmbH mit dem Sitz in Eisenberg (Amtsgericht Kaiserslautern HRB 31845) …
HRB 7318 HRB 7318: Gienanth Zaigler MBA GmbH, Kulmbach, Gummistraße 28, 95326 Kulmbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Satzung vom 5.8.2019. Die Gesellschafterversammlung vom 16.11.2020 hat die Änderung des §…
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