HRB 124681

Gibson Innovations Germany GmbH

Amtsgericht Hamburg · Hamburg

aktuell 20 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hamburg

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Registerdaten

Sitz
Hamburg
Datenstand
2024-03-13
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-13

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Philips Lübeckertordamm 5 Siebte Verwaltungs-GmbH Hamburg
  2. WOOX Innovations Germany GmbH Hamburg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

20
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 67c IN 180/18 · Gibson Innovations Germany GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 180/18
Wirksam am
18.03.2026
Registerbezug
Hamburg, HRB 124681
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 180/18

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB124681 eingetragenen Gibson Innovations Germany GmbH, ehemals: Banksstraße 4, 20097 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn David Homer Berryman und Herrn Henry Edward Juszkiewicz

ist nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit (§ 211 InsO) eingestellt worden.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

67c IN 180/18
Amtsgericht Hamburg, 18.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 67c IN 180/18 · Gibson Innovations Germany GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 180/18
Wirksam am
21.10.2024
Registerbezug
Hamburg, HRB 124681
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 180/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB124681 eingetragenen Gibson Innovations Germany GmbH, Banksstraße 4, 20097 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn David Homer Berryman, 309 Plus Park Blvd., USA-TN-37217 Nashville/USA, und Herrn Henry Edward Juszkiewicz, 309 Plus Park Blvd., USA-TN 37217 Nashville/USA,

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Eversheds Sutherland (Germany) LLP, Brienner Straße 12, 80333 München

werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg unter Aufhebung des Beschlusses vom 01.10.2024 wie folgt festgesetzt:

Endbetrag

Nach Rechtskraft des Beschlusses kann der Endbetrag der vorläufig verwalteten Masse entnommen werden.

Gründe:

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 14.05.2018 bis zum 04.07.2018 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05). Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug EUR. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach EUR. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von EUR zu. Die Regelmindestvergütung nach diesem Wert beträgt EUR. Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf und damit auf den Betrag von EUR gerechtfertigt.
Die im Beschluss vom 01.10.2024 festgesetzte Erhöhung des Regelsatzes mit war rechnerisch richtig, jedoch erfolgte diese irrtümlich, da der vorläufige Insolvenzverwalter mit Antrag vom 01.08.2024 die Erhöhung des Regelsatzes auf beantragt hat. Diesem Antrag war im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit d. vorl. Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren in voller Höhe zu entsprechen.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 01.08.2024 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.

Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.

Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Portoauslagen festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 418 eingesehen werden.

67c IN 180/18
Amtsgericht Hamburg, 17.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 67c IN 180/18 · Gibson Innovations Germany GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 180/18
Wirksam am
15.10.2024
Registerbezug
Hamburg, HRB 124681
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 180/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB124681 eingetragenen Gibson Innovations Germany GmbH, ehemals: Banksstraße 4, 20097 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn David Homer Berryman und Herrn Henry Edward Juszkiewicz

soll die Schlussverteilung stattfinden.

Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 3.725.554,34 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 817.002,94 EUR.

Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten, die Vergütungen des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters,, die Altmasseverbindlichkeiten gemäß § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO sowie ggfs. weiter entstehende Masseverbinlichkeiten

67c IN 180/18
Amtsgericht Hamburg, 15.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 67c IN 180/18 · Gibson Innovations Germany GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 180/18
Wirksam am
01.10.2024
Registerbezug
Hamburg, HRB 124681
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 180/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB124681 eingetragenen Gibson Innovations Germany GmbH, Banksstraße 4, 20097 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn David Homer Berryman und Herrn Henry Edward Juszkiewicz

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg

werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:

Vergütung EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Endbetrag EUR

Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.

Gründe:

Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 05.07.2018 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).

Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse EUR.

Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 127 Gläubigern auf EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung im vorliegenden Verfahren und dem Umstand, dass der Verwalter bereits während des Eröffnungsverfahrens als vorläufiger Insolvenzverwalter mit der Sache befasst war, ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf % und damit auf den Betrag von EUR gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 01.08.2024 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Portopauschalen festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Veröffentlichungszusatz im Internet hinsichtlich der Vergütung:
Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 418 eingesehen werden.

67c IN 180/18
Amtsgericht Hamburg, 01.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 67c IN 180/18 · Gibson Innovations Germany GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 180/18
Wirksam am
18.08.2022
Registerbezug
Hamburg, HRB 124681
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 180/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB124681 eingetragenen Gibson Innovations Germany GmbH, ehemals: Banksstraße 4, 20097 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn David Homer Berryman und Herrn Henry Edward Juszkiewicz

wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 28.09.2022. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B418 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67c IN 180/18
Amtsgericht Hamburg, 17.08.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 67c IN 180/18 · Gibson Innovations Germany GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 180/18
Wirksam am
11.01.2022
Registerbezug
Hamburg, HRB 124681
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 180/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB124681 eingetragenen Gibson Innovations Germany GmbH, ehemals: Banksstraße 4, 20097 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn David Homer Berryman, 309 Plus Park Blvd., USA-TN-37217 Nashville/USA und Herrn Henry Edward Juszkiewicz, 309 Plus Park Blvd., USA-TN 37217 Nashville/USA

wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 18.02.2022. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 418 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

67c IN 180/18
Amtsgericht Hamburg, 07.01.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 124681 HRB 124681: Gibson Innovations Germany GmbH, Hamburg, Banksstraße 4, 20097 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Danjou, Gerard Louis Jean, 4851 TB Ulvenhout/Niederlande / Niederlande, *XX.XX.XXXX. Bestell…
HRB 124681: Gibson Innovations Germany GmbH, Hamburg, Banksstraße 4, 20097 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Danjou, Gerard Louis Jean, 4851 TB Ulvenhout/Niederlande / Niederlande, *XX.XX.XXXX. Bestellt Geschäftsführer: Berryman, David Homer, Old Hickory / TN / Vereinigte Staaten, *XX.XX.XXXX; Juszkiewicz, Henry Edward, Nashville / TN / Vereinigte Staaten, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 124681 HRB 124681: Gibson Innovations Germany GmbH, Hamburg, Banksstraße 4, 20097 Hamburg. Prokura erloschen Malmen, Chris Alexander, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Wietstock, Matthias Bernd, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Durch Bes…
HRB 124681: Gibson Innovations Germany GmbH, Hamburg, Banksstraße 4, 20097 Hamburg. Prokura erloschen Malmen, Chris Alexander, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Wietstock, Matthias Bernd, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67c IN 180/18) vom 05.07.2018 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer ist eingeschränkt. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Veränderungen
HRB 124681 HRB 124681: Gibson Innovations Germany GmbH, Hamburg, Banksstraße 4, 20097 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67c IN 180/18) vom 14.05.2018 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 124681: Gibson Innovations Germany GmbH, Hamburg, Banksstraße 4, 20097 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67c IN 180/18) vom 14.05.2018 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Veränderungen
HRB 124681 HRB 124681: Gibson Innovations Germany GmbH, Hamburg, Banksstraße 4, 20097 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 15.02.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen.
HRB 124681: Gibson Innovations Germany GmbH, Hamburg, Banksstraße 4, 20097 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 15.02.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen.
Veränderungen
HRB 124681 HRB 124681: Gibson Innovations Germany GmbH, Hamburg, Banksstraße 4, 20097 Hamburg. Vorname auf Antrag berichtigt, nun Geschäftsführer: Danjou, Gerard Louis Jean, 4851 TB Ulvenhout/Niederlande / Niederlande,…
HRB 124681: Gibson Innovations Germany GmbH, Hamburg, Banksstraße 4, 20097 Hamburg. Vorname auf Antrag berichtigt, nun Geschäftsführer: Danjou, Gerard Louis Jean, 4851 TB Ulvenhout/Niederlande / Niederlande, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen Friebe, Ralf Andre, Reeßum, *XX.XX.XXXX; Lang-Herfurth, André Edgar, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Pöppe, Holger, Hannover, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 124681 HRB 124681: Gibson Innovations Germany GmbH, Hamburg, Banksstraße 4, 20097 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Hill, Jason Martin, Nashville, Tennessee 37205 / Vereinigte Staaten, *XX.XX.XXXX; Malmen, Ch…
HRB 124681: Gibson Innovations Germany GmbH, Hamburg, Banksstraße 4, 20097 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Hill, Jason Martin, Nashville, Tennessee 37205 / Vereinigte Staaten, *XX.XX.XXXX; Malmen, Chris Alexander, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Wietstock, Matthias Bernd, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt Geschäftsführer: Danjou, Gerad Louis Jean, 4851 TB Ulvenhout/Niederlande / Niederlande, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Malmen, Chris Alexander, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Wietstock, Matthias Bernd, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 124681 HRB 124681:WOOX Innovations Germany GmbH, Hamburg, Banksstraße 4, 20097 Hamburg.Die Gesellschafterversammlung vom 27.02.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziff. (1) und mit ihr die Ände…
HRB 124681:WOOX Innovations Germany GmbH, Hamburg, Banksstraße 4, 20097 Hamburg.Die Gesellschafterversammlung vom 27.02.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziff. (1) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Gibson Innovations Germany GmbH.
Veränderungen
HRB 124681 HRB 124681:WOOX Innovations Germany GmbH, Hamburg, Lübeckertordamm 5, 20099 Hamburg.Die Gesellschafterversammlung vom 27.02.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. (3) (Geschäftsjahr) be…
HRB 124681:WOOX Innovations Germany GmbH, Hamburg, Lübeckertordamm 5, 20099 Hamburg.Die Gesellschafterversammlung vom 27.02.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. (3) (Geschäftsjahr) beschlossen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Banksstraße 4, 20097 Hamburg.
Veränderungen
HRB 124681 HRB 124681:WOOX Innovations Germany GmbH, Hamburg, Lübeckertordamm 5, 20099 Hamburg.Bestellt Geschäftsführer: Hill, Jason Martin, Nashville, Tennessee 37205 / Vereinigte Staaten, *XX.XX.XXXX, vertretungsbere…
HRB 124681:WOOX Innovations Germany GmbH, Hamburg, Lübeckertordamm 5, 20099 Hamburg.Bestellt Geschäftsführer: Hill, Jason Martin, Nashville, Tennessee 37205 / Vereinigte Staaten, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 124681 WOOX Innovations Germany GmbH, Hamburg, Lübeckertordamm 5, 20099 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Malmen, Chris Alexander, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Wietstock, Matthias Bernd, Hamburg, *XX.XX.XXXX, jeweils ver…
WOOX Innovations Germany GmbH, Hamburg, Lübeckertordamm 5, 20099 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Malmen, Chris Alexander, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Wietstock, Matthias Bernd, Hamburg, *XX.XX.XXXX, jeweils vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden Geschäftsführer: Baumann, Klaus, Neustadt a.d.Aisch, *XX.XX.XXXX; Roep, Michael, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen Dr. Knüppel, Andreas, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Friebe, Ralf Andre, Reeßum, *XX.XX.XXXX; Lang-Herfurth, André Edgar, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Pöppe, Holger, Hannover, *XX.XX.XXXX.
Berichtigungen
HRB 124681 WOOX Innovations Germany GmbH, Hamburg, Lübeckertordamm 5, 20099 Hamburg. Die Gesellschafterversammlungen vom 18.06.2013 und 25.06.2013 haben die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Abs. (1) (Fir…
WOOX Innovations Germany GmbH, Hamburg, Lübeckertordamm 5, 20099 Hamburg. Die Gesellschafterversammlungen vom 18.06.2013 und 25.06.2013 haben die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Abs. (1) (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 und 8 beschlossen.
Veränderungen
HRB 124681 Philips Lübeckertordamm 5 Siebte Verwaltungs-GmbH, Hamburg, Lübeckertordamm 5, 20099 Hamburg. Die Gesellschafterversammlungen vom 18.06.2013 und 25.06.2013 haben die Änderung des Gesellschaftsvertrages in de…
Philips Lübeckertordamm 5 Siebte Verwaltungs-GmbH, Hamburg, Lübeckertordamm 5, 20099 Hamburg. Die Gesellschafterversammlungen vom 18.06.2013 und 25.06.2013 haben die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Abs. (1) (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 und 8 beschlossen. Neue Firma: WOOX Innovations Germany GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Herstellung, Vertrieb und Vermietung, Montage und Wartung von elektronischen Erzeugnissen der Unterhaltungselektronik, einschließlich Software, insbesondere unter der Bezeichnung "Philips" und "WOOX Innovations" sowie die Ausführung von Dienstleistungen und Geschäften jeder Art, die mit dem Gegenstand des Unternehmens in Zusammenhang stehen.
Berichtigungen
HRB 124681 Philips Lübeckertordamm 5 Siebte Verwaltungs-GmbH, Hamburg, Lübeckertordamm 5, 20099 Hamburg. Geschäftsführer: Baumann, Klaus, Neustadt a.d.Aisch, *XX.XX.XXXX; Roep, Michael, Hamburg, *XX.XX.XXXX, jeweils ve…
Philips Lübeckertordamm 5 Siebte Verwaltungs-GmbH, Hamburg, Lübeckertordamm 5, 20099 Hamburg. Geschäftsführer: Baumann, Klaus, Neustadt a.d.Aisch, *XX.XX.XXXX; Roep, Michael, Hamburg, *XX.XX.XXXX, jeweils vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 124681 Philips Lübeckertordamm 5 Siebte Verwaltungs-GmbH, Hamburg, Lübeckertordamm 5, 20099 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.08.2012. Geschäftsanschrift: Lübeckertordamm 5…
Philips Lübeckertordamm 5 Siebte Verwaltungs-GmbH, Hamburg, Lübeckertordamm 5, 20099 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.08.2012. Geschäftsanschrift: Lübeckertordamm 5, 20099 Hamburg. Gegenstand: die Verwaltung eigenen Vermögens, im eigenen Namen auf eigene Rechnung, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Baumann, Klaus, Neustadt a.d.Aisch, *XX.XX.XXXX; Roep, Michael, Hamburg, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Knüppel, Andreas, Hamburg, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.