HRB 11535

ghost game design GmbH

Amtsgericht Bad Oeynhausen · Nordrhein-Westfalen

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Merkur-Allee 11, 32339 Espelkamp

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Espelkamp
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
10.07.2025
Datenstand
2025-10-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Christian Gauselmann

Lübbecke

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

Weitere Unternehmen an dieser Anschrift

Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-09

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. ghost game design Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Lübbecke
  2. ghost game design Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Espelkamp

Gegenstand des Unternehmens

Entwicklung und Vertrieb von Automaten und Automatenspielen mit und ohne Geldgewinnmöglichkeit einschließlich der dazugehörigen Software sowie Errichtung und Betrieb von Automaten- und Spielhallen, die der Unterhaltung dienen, insbesondere von Spielstätten im Sinne des § 33 i GewO.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 43 IN 299/25 · ghost game design GmbH · Insolvenzgericht Bielefeld
Insolvenzgericht
Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 299/25
Wirksam am
29.09.2026
Registerbezug
Bad Oeynhausen, HRB 11535
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 299/25

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 11535 eingetragenen ghost game design GmbH, Merkur-Allee 11, 32339 Espelkamp, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Gauselmann, Felix-Dahn-Weg 9, 32312 Lübbecke

Verwalter: Herr Rechtsanwalt Christoph von Billerbeck, ECOVIS Insolvenz und Sanierungs AG, Werner-Bock-Str. 38, 33602 Bielefeld,

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Christoph von Billerbeck, Werner-Bock-Straße 38, 33602 Bielefeld

wird zum 01.10.2026 aufgehoben, nachdem die Bestätigung des Insolvenzplans vom 03.02.2026 rechtskräftig geworden ist (§ 258 Abs. 1 InsO).

43 IN 299/25
Amtsgericht Bielefeld, 29.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 43 IN 299/25 · ghost game design GmbH · Insolvenzgericht Bielefeld
Insolvenzgericht
Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 299/25
Wirksam am
01.06.2026
Registerbezug
Bad Oeynhausen, HRB 11535
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 299/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 11535 eingetragenen ghost game design GmbH, Merkur-Allee 11, 32339 Espelkamp, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Gauselmann, Felix-Dahn-Weg 9, 32312 Lübbecke

Verwalter: Herr Rechtsanwalt Christoph von Billerbeck, ECOVIS Insolvenz und Sanierungs AG, Werner-Bock-Str. 38, 33602 Bielefeld,

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Christoph von Billerbeck, Werner-Bock-Straße 38, 33602 Bielefeld

werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:

Vergütung 55.062,42 EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen 2 800,00 EUR
Zwischensumme 57.862,42 EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von 57.862,42 EUR 10.993,86 EUR
Endbetrag 68.856,28 EUR

Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.

Gründe:

Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 01.07.2025 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).

Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 309.190,55 EUR.

Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach 41.039,29 EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 17.04.2026 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bielefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

43 IN 299/25
Amtsgericht Bielefeld, 27.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 43 IN 299/25 · ghost game design GmbH · Insolvenzgericht Bielefeld
Insolvenzgericht
Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 299/25
Wirksam am
28.05.2026
Registerbezug
Bad Oeynhausen, HRB 11535
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 299/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 11535 eingetragenen ghost game design GmbH, Merkur-Allee 11, 32339 Espelkamp, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Gauselmann, Felix-Dahn-Weg 9, 32312 Lübbecke

Verwalter: Herr Rechtsanwalt Christoph von Billerbeck, ECOVIS Insolvenz und Sanierungs AG, Werner-Bock-Str. 38, 33602 Bielefeld,

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Christoph von Billerbeck, Werner-Bock-Straße 38, 33602 Bielefeld

werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:

Vergütung 55.062,42 EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen 2 800,00 EUR
Zwischensumme 57.862,42 EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von 57.862,42 EUR 10.993,86 EUR
Endbetrag 68.856,28 EUR

Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.

Gründe:

Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 01.07.2025 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).

Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 309.190,55 EUR.

Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach 41.039,29 EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 17.04.2026 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bielefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

43 IN 299/25
Amtsgericht Bielefeld, 27.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 43 IN 299/25 · ghost game design GmbH · Insolvenzgericht Bielefeld
Insolvenzgericht
Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 299/25
Wirksam am
17.03.2026
Registerbezug
Bad Oeynhausen, HRB 11535
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 299/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 11535 eingetragenen ghost game design GmbH, Merkur-Allee 11, 32339 Espelkamp, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Gauselmann, Felix-Dahn-Weg 9, 32312 Lübbecke

Verwalter: Herr Rechtsanwalt Christoph von Billerbeck, ECOVIS Insolvenz und Sanierungs AG, Werner-Bock-Str. 38, 33602 Bielefeld,

werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christoph von Billerbeck, Detmolder Straße 61, 33604 Bielefeld wie folgt festgesetzt:

Vergütung ... EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen ... EUR
Zwischensumme ... EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von ... EUR ... EUR
Endbetrag ... EUR

Nach Rechtskraft des Beschlusses kann der Endbetrag der vorläufig verwalteten Masse entnommen werden.

Gründe:

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 29.04.2025 bis zum 01.07.2025 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 63 InsO).

Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 239.119,90 EUR. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach ... EUR. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von 8 946,00 EUR zu.
Allerdings ist der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters durch die Festsetzung einer angemessenen Vergütung Rechnung zu tragen. Dies ist insbesondere durch die Bemessung der Zu- und Abschläge zu gewährleisten. Die in dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 26.11.2025 aufgeführten Zuschläge sind nicht für sich allein, sondern übergreifend zu betrachten. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat das Unternehmen während des gesamten Zeitraums der vorläufigen Insolvenzverwaltung fortgeführt und sich gleichzeitig intensiv um die Sanierung bemüht.
Im Wege der Gesamtbetrachtung und unter Berücksichtigung eines Korrekturbetrages in Höhe von 2.088,77 EUR, der aufgrund des erwirtschafteten Überschusses während der Betriebsfortführung errechnet wurde (Rechtsprechung des BGH lt Beschluss vom 24.01.2008 Az: IX ZB 120/07), ist ein Zuschlag von 74 % daher angemessen.
Auf den Vergütungsantrag vom 26.11.2025 sowie die bislang erstatten Tätigkeitsberichte wird insoweit Bezug genommen.
Der Regelsatz der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters erhöht sich mithin auf 99 %.

Mithin ist ein Betrag in Höhe von 35.426,15 EUR als Vergütung festzusetzen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.

Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.

Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bielefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

43 IN 299/25
Amtsgericht Bielefeld, 16.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 43 IN 299/25 · ghost game design GmbH · Insolvenzgericht Bielefeld
Insolvenzgericht
Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 299/25
Wirksam am
17.02.2026
Registerbezug
Bad Oeynhausen, HRB 11535
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 299/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 11535 eingetragenen ghost game design GmbH, Merkur-Allee 11, 32339 Espelkamp, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Gauselmann, Felix-Dahn-Weg 9, 32312 Lübbecke

Verwalter: Herr Rechtsanwalt Christoph von Billerbeck, ECOVIS Insolvenz und Sanierungs AG, Werner-Bock-Str. 38, 33602 Bielefeld,

wird Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 03.02.2026 sowie zur Erörterung des Stimmrechts der Gläubiger und zur Abstimmung über den Insolvenzplan und ggf. zur gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans bestimmt auf
Freitag, 06.03.2026, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, 0. Etage, Sitzungssaal 21.
Der Insolvenzplan incl. der bei Gericht eingegangenen Stellungnahmen zum Insolvenzplan liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.123 aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorlegende des Insolvenzplans berechtigt ist, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch im Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).
Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.

43 IN 299/25
Amtsgericht Bielefeld, 17.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 43 IN 299/25 · ghost game design GmbH · Insolvenzgericht Bielefeld
Insolvenzgericht
Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 299/25
Wirksam am
03.07.2025
Registerbezug
Bad Oeynhausen, HRB 11535
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 299/25

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 11535 eingetragenen ghost game design GmbH, Merkur-Allee 11, 32339 Espelkamp, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Gauselmann, Felix-Dahn-Weg 9, 32312 Lübbecke

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.07.2025, um 09:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 29.03.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Christoph von Billerbeck, Detmolder Straße 61, 33604 Bielefeld.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 14.08.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 25.09.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, 0. Etage, Sitzungssaal 19.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 28.08.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.123 niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

43 IN 299/25
Bielefeld, 01.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 43 IN 299/25 · ghost game design GmbH · Insolvenzgericht Bielefeld
Insolvenzgericht
Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 299/25
Wirksam am
30.04.2025
Registerbezug
Bad Oeynhausen, HRB 11535
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 299/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 11535 eingetragenen ghost game design GmbH, Merkur-Allee 11, 32339 Espelkamp, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Gauselmann, Felix-Dahn-Weg 9, 32312 Lübbecke

ist am 29.04.2025, um 11:17 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christoph von Billerbeck, Detmolder Straße 61, 33604 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

43 IN 299/25
Amtsgericht Bielefeld, 29.04.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 11535 ghost game design GmbH, Espelkamp, Wilhelm-Kern-Platz 5, 32339 Espelkamp. Änderung zur Geschäftsanschrift: Merkur-Allee 11, 32339 Espelkamp.
ghost game design GmbH, Espelkamp, Wilhelm-Kern-Platz 5, 32339 Espelkamp. Änderung zur Geschäftsanschrift: Merkur-Allee 11, 32339 Espelkamp.
Veränderungen
HRB 11535 ghost game design GmbH, Espelkamp, Wilhelm-Kern-Platz 5, 32339 Espelkamp. Einzelprokura: Liebrecht, Mike, Espelkamp, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Barner, Friedrich, Lübbecke, *XX.XX.XXXX.
ghost game design GmbH, Espelkamp, Wilhelm-Kern-Platz 5, 32339 Espelkamp. Einzelprokura: Liebrecht, Mike, Espelkamp, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Barner, Friedrich, Lübbecke, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 11535 ghost game design Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Espelkamp, Wilhelm-Kern-Platz 5, 32339 Espelkamp. Die Gesellschafterversammlung vom 01.12.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in …
ghost game design Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Espelkamp, Wilhelm-Kern-Platz 5, 32339 Espelkamp. Die Gesellschafterversammlung vom 01.12.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz), § 2 (Gegenstand), § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteil), § 6 (Vertretung) und mit ihr die Änderung der Firma, des Gegenstandes, des Stammkapitals, der Vertretungsregelung sowie die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: ghost game design GmbH. Entwicklung und Vertrieb von Automaten und Automatenspielen mit und ohne Geldgewinnmöglichkeit einschließlich der dazugehörigen Software sowie Errichtung und Betrieb von Automaten- und Spielhallen, die der Unterhaltung dienen, insbesondere von Spielstätten im Sinne des § 33 i GewO. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Barner, Friedrich, Lübbecke, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 11535 ghost game design Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Lübbecke, Breslauer Straße 5, 32312 Lübbecke.Die Gesellschafterversammlung vom 10.09.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffe…
ghost game design Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Lübbecke, Breslauer Straße 5, 32312 Lübbecke.Die Gesellschafterversammlung vom 10.09.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Lübbecke nach Espelkamp beschlossen. Geschäftsanschrift: Wilhelm-Kern-Platz 5, 32339 Espelkamp.
Neueintragungen
HRB 11535 ghost game design Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Lübbecke, Breslauer Straße 5, 32312 Lübbecke.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.07.2009. Geschäftsanschrift: Br…
ghost game design Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Lübbecke, Breslauer Straße 5, 32312 Lübbecke.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.07.2009. Geschäftsanschrift: Breslauer Straße 5, 32312 Lübbecke. Gegenstand: Entwicklung und Vertrieb von Automaten und Automatenspielen mit und ohne Geldgewinnmöglicheit einschließlich der dazugehörigen Software. Stammkapital: 5.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Dieser ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Gauselmann, Christian, Lübbecke, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.