HRB 94491

gfz personal GmbH

Amtsgericht Köln · Nordrhein-Westfalen

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Köln

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Registerdaten

Sitz
Köln
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

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Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. Vorrata ZYTEK Personal GmbH Köln

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 254 IN 5/19 · gfz personal GmbH · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
254 IN 5/19
Wirksam am
30.06.2026
Registerbezug
Köln, HRB 94491
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 5/19

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter 94491 eingetragenen gfz personal GmbH, Am Förderturm 3, 44575 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Adler, Erfurter Str. 101, 44577 Castrop-Rauxel

wird nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

254 IN 5/19
Amtsgericht Dortmund, 26.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 254 IN 5/19 · gfz personal GmbH · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
254 IN 5/19
Wirksam am
26.09.2025
Registerbezug
Köln, HRB 94491
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 5/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Köln unter 94491 eingetragenen
gfz personal GmbH, Am Förderturm 3, 44575 Castrop-Rauxel,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Adler,
Dammstraße 13, 44575 Castrop-Rauxel

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 221.377,02 EUR zugrunde gelegt. Die Vergütung hat das Gericht auf der Grundlage eines Regelsatz ermittelt. Dieser Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 10, 2 Abs. 1 InsVV) und wurde im vorliegenden Verfahren auf den 1,5-fachen Regelsatzes festgesetzt. Im vorliegenden Verfahren ist die seitens des Insolvenzverwalters geltend gemachte Erhöhung des Regelsatzes als erstattungsfähig anzusehen, da der Umfang der Tätigkeit für die Erstellung der Insolvenzgeldbescheinigungen, als auch die Errechnung/Auszahlung der Differenzlohnansprüche nebst der Erledigung der Arbeitnehmerangelegenheiten weit über das normale Maß eines Insolvenzverfahrens hinaus geht.

Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 22.05.2025.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die dem Insolvenzverwalter die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Dortmund statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.315 eingesehen werden.

254 IN 5/19
Amtsgericht Dortmund, 25.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 254 IN 5/19 · gfz personal GmbH · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
254 IN 5/19
Wirksam am
31.01.2024
Registerbezug
Köln, HRB 94491
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 5/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Köln unter 94491 eingetragenen
gfz personal GmbH, Am Förderturm 3, 44575 Castrop-Rauxel,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Adler,
Dammstraße 13, 44575 Castrop-Rauxel

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen (hier: Rang 0 Nr. 69 - 71) werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 13.03.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.315 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

254 IN 5/19
Amtsgericht Dortmund, 30.01.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 254 IN 5/19 · gfz personal GmbH · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
254 IN 5/19
Wirksam am
26.04.2023
Registerbezug
Köln, HRB 94491
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 5/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Köln unter 94491 eingetragenen gfz personal GmbH, Am Förderturm 3, 44575 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Adler, Dammstr. 13, 44575 Castrop-Rauxel

werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Achim Thomas Thiele, Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund wie folgt festgesetzt:

Vergütung -,-- EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen -,-- EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von -,-- EUR .-,-- EUR
Endbetrag -,-- EUR

Gründe:

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 23.01.2019 bis zum 01.04.2019 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 219.923,65 EUR. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach -,-- EUR. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung ein 0,25-facher Satz in Höhe von -,-- EUR zu. Die Regelmindestvergütung nach diesem Wert beträgt -,-- EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung des 0,7-fachen Regelsatzes und damit auf den Betrag von -,--EUR gerechtfertigt.
Das Geschäftsbetrieb wurde zunächst durch den vorläufigen Insolvenzverwalter in Abstimmung mit dem Geschäftsführer zunächst vollumfänglich fortgeführt. Die Mitarbeiter wurden über die geplante weitere Vorgehensweise im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens und die Fortführung des Geschäftsbetriebes an den einzelnen Standorten des Betriebes informiert. Seitens des vorläufigen Insolvenzverwalters wurde die Vorfinanzierung der Insolvenzgeldansprüche für die 112 Mitarbeiter veranlasst. Der seitens des vorläufigen Insolvenzverwalters insoweit geltend gemachte Zuschlag von 0,35 des Regelsatzes ist als erstattungsfähig anzusehen.
Ferner hat der vorläufige Insolvenzverwalter intensive Bemühungen unternommen um den Geschäftsbetrieb dauerhaft aufrecht zu erhalten. Im Rahmen eines M&A Prozesses wurden mögliche Interessenten ermittelt; die übertragende Sanierung scheiterte letztendlich nach diversen Verhandlungen an der ungünstigen Kostenstruktur des Unternehmens der Schuldnerin und die durch den Interessenten im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung tätigen Mitarbeiter in seinem Betrieb einzustellen scheiterte an der Resonanz der Arbeitnehmer. Die insoweit seitens des vorläufigen Insolvenzverwalters entfalteten Tätigkeiten (Zusammenstellung von Unterlagen und Daten; Führung von Verhandlungen, pp.) rechtfertigen die insoweit mit 0,1 des Regelsatzes geltend gemachten Erhöhung der vorläufigen Insolvenzverwaltervergütung.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 23.02.2019 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.

Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch -,-- EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Dortmund statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.315 eingesehen werden.

254 IN 5/19
Amtsgericht Dortmund, 25.04.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 254 IN 5/19 · gfz personal GmbH · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
254 IN 5/19
Wirksam am
13.02.2020
Registerbezug
Köln, HRB 94491
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 5/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Köln unter 94491 eingetragenen gfz personal
GmbH, Am Förderturm 3, 44575 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Jürgen Adler, Dammstr. 13, 44575 Castrop-Rauxel

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen 0/55-68
werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 17.04.2020. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund,
Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.315 niedergelegt.

254 IN 5/19
Amtsgericht Dortmund, 12.02.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 254 IN 5/19 · gfz personal GmbH · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
254 IN 5/19
Wirksam am
09.04.2019
Registerbezug
Köln, HRB 94491
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 5/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Köln unter 94491 eingetragenen gfz personal
GmbH, Am Förderturm 3, 44575 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Jürgen Adler, Dammstr. 13, 44575 Castrop-Rauxel

ist am 03.04.2019 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen,
dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

254 IN 5/19
Amtsgericht Dortmund, 08.04.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 94491 HRB 94491: gfz personal GmbH, Köln, Am Förderturm 3, 44575 Castrop-Rauxel. Durch Beschluss des Amtsgerichts Amtsgericht Dortmund (254 IN 5/19) vom 01.04.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolv…
HRB 94491: gfz personal GmbH, Köln, Am Förderturm 3, 44575 Castrop-Rauxel. Durch Beschluss des Amtsgerichts Amtsgericht Dortmund (254 IN 5/19) vom 01.04.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 254 IN 5/19 · gfz personal GmbH · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
254 IN 5/19
Wirksam am
01.04.2019
Registerbezug
Köln, HRB 94491
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 5/19

Über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Köln unter 94491 eingetragenen gfz personal
GmbH, Am Förderturm 3, 44575 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Jürgen Adler, Dammstr. 13, 44575 Castrop-Rauxel
Geschäftszweig: die Überlassung von Personal auf Zeit an Dritte gegen Entgelt
im gesetzlich zulässigen Rahmen.

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.04.2019, um 09:00
Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 21.01.2019 bei Gericht eingegangenen
Antrags der Schuldnerin.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Achim Thomas Thiele,
Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.05.2019 unter Beachtung des
§ 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht
mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des
Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird
(Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
(Prüfungstermin) ist am

Mittwoch, 26.06.2019, 09:30 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, 2.
Etage, Sitzungssaal 3.201.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

* die Person des Insolvenzverwalters,

* die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68
InsO),
* die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3
InsO),
* die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld,
Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),

* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):

die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,

die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,

die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits
mit erheblichem Streitwert,
* die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162, 163 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil
(Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens
ab dem 29.05.2019 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr.
3.315 niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu
bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner)
sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen
Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem
Amtsgericht Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher
Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde
kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes
erklärt werden.

Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht
Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch
die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der
frühere Zeitpunkt.

Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses
sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss
eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere
Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

254 IN 5/19

Amtsgericht Dortmund, 01.04.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 254 IN 5/19 · gfz personal GmbH · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
254 IN 5/19
Wirksam am
23.01.2019
Registerbezug
Köln, HRB 94491
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 5/19

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Köln unter 94491 eingetragenen gfz personal
GmbH, Am Förderturm 3, 44575 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Jürgen Adler, Dammstr. 13, 44575 Castrop-Rauxel
Geschäftszweig: die Überlassung von Personal auf Zeit an Dritte gegen Entgelt
im gesetzlich zulässigen Rahmen.

ist am 23.01.2019, um 09:18 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Achim Thomas Thiele,
Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

254 IN 5/19
Amtsgericht Dortmund, 23.01.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 94491 HRB 94491: Vorrata ZYTEK Personal GmbH, Köln, Weidkamp 180, 45356 Essen. Die Gesellschafterversammlung vom 29.06.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs.1 und mit ihr die Änderung der Fi…
HRB 94491: Vorrata ZYTEK Personal GmbH, Köln, Weidkamp 180, 45356 Essen. Die Gesellschafterversammlung vom 29.06.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs.1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Ferner wurde eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Sodann wurde eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital), § 5 (Geschäftsjahr und Bekanntmachungen) beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurd um § 6 (Gründungskosten) erweitert. Der bisherige § 6 (Schlussbestimmungen) wurde jetzt § 7. Neue Firma: gfz personal GmbH. Änderung zur Geschäftsanschrift: Am Förderturm 3, 44575 Castrop-Rauxel. Neuer Unternehmensgegenstand: die Überlassung von Personal auf Zeit an Dritte gegen Entgelt im gesetzlich zulässigen Rahmen. Die Durchführung aller in diesem Zusammenhang anfallenden Dienstleistungen und ferner die Arbeitnehmervermittlung und Personalberatung. Outsourcing im gewerblichen, kaufmännischen und EDV-Bereich. Beteiligung und Übernahme von anderen in- und ausländischen Unternehmen gleich welcher Art, einschließlich der Übernahme von Geschäftsführung, Vertretung und Verwaltung von Unternehmen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hanft, Claudia, Berlin, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Adler, Jürgen, Castrop-Rauxel, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 94491 HRB 94491: Vorrata ZYTEK Personal GmbH, Köln, Weidkamp 180, 45356 Essen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.05.2018. Geschäftsanschrift: Weidkamp 180, 45356 Essen. Gegenstand:…
HRB 94491: Vorrata ZYTEK Personal GmbH, Köln, Weidkamp 180, 45356 Essen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.05.2018. Geschäftsanschrift: Weidkamp 180, 45356 Essen. Gegenstand: die Verwaltung eigenen Vermögens, die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung sowie die Personalvermittlung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hanft, Claudia, Berlin, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.