HRB 90924

GFW Fahrlehrerfachschule Köln GmbH

Amtsgericht Köln · Nordrhein-Westfalen

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Köln

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Registerdaten

Sitz
Köln
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-03-07

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. GFW Verkehrsakademie Köln GmbH Köln

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70d IN 248/25 · GFW Fahrlehrerfachschule Köln GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70d IN 248/25
Wirksam am
23.09.2025
Registerbezug
Köln, HRB 90924
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 248/25

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 90924 eingetragenen GFW Fahrlehrerfachschule Köln GmbH, Eupener Str. 148, 50933 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thomas Eichler, Eupener Str. 148, 50933 Köln und Herrn Ralf Landauer, Eupener Str. 148, 50933 Köln

Geschäftszweig: die Verkehrsschulung, insbesondere die Aus- und Fortbildung von Fahrlehrern und sonstigen Personen, die im Bereich des Straßenverkehrs tätig sind, die Förderung der Verkehrssicherheit,

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 19.09.2025, um 09:01 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 22.07.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags eines/einer Gläubigers/in.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt RA/WP Dr. Christian Frystatzki, Neuenhöfer Allee 125, 50935 Köln, Telefon: 0221 943671 0, Fax: 0221 943671 609.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.11.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 18.12.2025.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 28.11.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1219 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

70d IN 248/25
Köln, 19.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 90924 HRB 90924: GFW Fahrlehrerfachschule Köln GmbH, Köln, Eupener Straße 150, 50933 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Eupener Straße 148, 50933 Köln.
HRB 90924: GFW Fahrlehrerfachschule Köln GmbH, Köln, Eupener Straße 150, 50933 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Eupener Straße 148, 50933 Köln.
Veränderungen
HRB 90924 HRB 90924: GFW Verkehrsakademie Köln GmbH, Köln, Eupener Straße 150, 50933 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 12.01.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma, Sitz und Gesch…
HRB 90924: GFW Verkehrsakademie Köln GmbH, Köln, Eupener Straße 150, 50933 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 12.01.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: GFW Fahrlehrerfachschule Köln GmbH.
Veränderungen
HRB 90924 HRB 90924: GFW Verkehrsakademie Köln GmbH, Köln, Eupener Straße 150, 50933 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Karg, Eberhard, Köln, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Landauer, Ralf, Isen, *XX.XX.XXXX…
HRB 90924: GFW Verkehrsakademie Köln GmbH, Köln, Eupener Straße 150, 50933 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Karg, Eberhard, Köln, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Landauer, Ralf, Isen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 90924 HRB 90924: GFW Verkehrsakademie Köln GmbH, Köln, Eupener Straße 150, 50933 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.03.2017. Geschäftsanschrift: Eupener Straße 150, 50933 Köln…
HRB 90924: GFW Verkehrsakademie Köln GmbH, Köln, Eupener Straße 150, 50933 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.03.2017. Geschäftsanschrift: Eupener Straße 150, 50933 Köln. Gegenstand: die Verkehrsschulung, insbesondere die Aus- und Fortbildung von Fahrlehrern und sonstigen Personen, die im Bereich des Straßenverkehrs tätig sind, die Förderung der Verkehrssicherheit, sowie die Vermietung von Fahrzeugen zu diesen Zwecken. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Eichler, Thomas, Köln, *XX.XX.XXXX; Karg, Eberhard, Köln, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.