HRB 63572

GFP Gesellschaft für Prüftechnik mbH

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Andechs

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Registerdaten

Sitz
Andechs
Datenstand
2025-01-03
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-03

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. GFP Gesellschaft für Prüftechnik mbH München

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Abweisung mangels Masse IN 87/26 · GFP Gesellschaft für Prüftechnik mbH · Insolvenzgericht Weilheim i. OB
Insolvenzgericht
Weilheim i. OB
Aktenzeichen
IN 87/26
Wirksam am
17.08.2026
Registerbezug
München, HRB 63572
IN 87/26

In dem Verfahren über den Antrag d.

GFP Gesellschaft für Prüftechnik mbH, Am Ulrichsbichl 5, 82346 Andechs, vertreten durch den Geschäftsführer Weber Rudolf
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 63572
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Jaeger, Breig & Kollegen, Frauenlobstraße 2, 80337 München, Gz.: 26/29/GFP Gesellschaft für Prüftechnik mbH
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Weilheim i.OB
Alpenstr. 16
82362 Weilheim i.OB

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 14.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 63572 GFP Gesellschaft für Prüftechnik mbH, Andechs, Landkreis Starnberg, Am Ulrichsbichl 5, 82346 Andechs. Prokura erloschen: Strack, Jutta, geb. Seipolt, München.
GFP Gesellschaft für Prüftechnik mbH, Andechs, Landkreis Starnberg, Am Ulrichsbichl 5, 82346 Andechs. Prokura erloschen: Strack, Jutta, geb. Seipolt, München.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 214/13 · GFP Gesellschaft für Prüftechnik mbH · Insolvenzgericht Weilheim i.OB
Insolvenzgericht
Weilheim i.OB
Aktenzeichen
IN 214/13
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
München, HRB 63572

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 214/13 · GFP Gesellschaft für Prüftechnik mbH · Insolvenzgericht Weilheim
Insolvenzgericht
Weilheim
Aktenzeichen
IN 214/13
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
München, HRB 63572

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 214/13 · GFP Gesellschaft für Prüftechnik mbH · Insolvenzgericht Weilheim
Insolvenzgericht
Weilheim
Aktenzeichen
IN 214/13
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
München, HRB 63572

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 63572 GFP Gesellschaft für Prüftechnik mbH, München (Am Ulrichsbichl 5, 82346 Andechs). Die Gesellschafterversammlung vom 18.05.2006 hat die Änderung der §§ 1 (Sitz) und 11 (Bekanntmachungen) des Gesellschaftsvert…
GFP Gesellschaft für Prüftechnik mbH, München (Am Ulrichsbichl 5, 82346 Andechs). Die Gesellschafterversammlung vom 18.05.2006 hat die Änderung der §§ 1 (Sitz) und 11 (Bekanntmachungen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Andechs, Landkreis Starnberg. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist nunmehr der elektronische Bundesanzeiger.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.