HRB 6900

GfiD GmbH

Amtsgericht Wetzlar · Hessen

aktuell 14 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Wetzlar

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Registerdaten

Sitz
Wetzlar
Datenstand
2024-04-08
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-08

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. GfiD GmbH Schöffengrund

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

14
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 95/21 · GfiD GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 95/21
Wirksam am
07.08.2023
Registerbezug
Wetzlar, HRB 6900
3 IN 95/21: In dem Insolvenzverfahren GfiD GmbH, Schanzenfeldstraße 12, 35578 Wetzlar (AG Wetzlar, HRB 6900), vertr. d.: Heike Taub-Denk, Gambacher Weg 9, 35510 Butzbach, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist bis zum 04.08.2023 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. I S. 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf 11.12.2023 bestimmt.

Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 11.12.2023 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.

Die Insolvenztabelle und die nachträglichen Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums der zwischen der nachträglichen Anmeldfrist 04.08.2023 und dem vorstehenden Stichtag 11.12.2023 liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Amtsgericht Wetzlar, 04.08.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 95/21 · GfiD GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 95/21
Wirksam am
09.02.2023
Registerbezug
Wetzlar, HRB 6900
3 IN 95/21: In dem Insolvenzverfahren GfiD GmbH, Schanzenfeldstraße 12, 35578 Wetzlar (AG Wetzlar, HRB 6900), vertr. d.: Heike Taub-Denk, Gambacher Weg 9, 35510 Butzbach, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist bis zum 06.03.2023 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. I S. 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf 17.04.2023 bestimmt.

Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 17.04.2023 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.

Die Insolvenztabelle und die nachträglichen Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums der zwischen der nachträglichen Anmeldfrist 06.03.2023 und dem vorstehenden Stichtag 17.04.2023 liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Amtsgericht Wetzlar, 08.02.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 95/21 · GfiD GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 95/21
Wirksam am
08.12.2022
Registerbezug
Wetzlar, HRB 6900
3 IN 95/21: In dem Insolvenzverfahren GfiD GmbH, Schanzenfeldstraße 12, 35578 Wetzlar (AG Wetzlar, HRB 6900), vertr. d.: Heike Taub-Denk, Gambacher Weg 9, 35510 Butzbach, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist bis zum 02.01.2023 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. I S. 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf 23.01.2023 bestimmt.

Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 23.01.2023 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.

Die Insolvenztabelle und die nachträglichen Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums der zwischen der nachträglichen Anmeldfrist 02.01.2023 und dem vorstehenden Stichtag 23.01.2023 liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Amtsgericht Wetzlar, 07.12.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 3 IN 95/21 · GfiD GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 95/21
Wirksam am
24.08.2022
Registerbezug
Wetzlar, HRB 6900
Geschäfts-Nr.: 3 IN 95/21. In dem Insolvenzverfahren GfiD GmbH, Schanzenfeldstraße 12, 35578 Wetzlar (AG Wetzlar, HRB 6900), vertr. d.: Heike Taub-Denk, Gambacher Weg 9, 35510 Butzbach, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts wie folgt festgesetzt worden.

1. XXX Euro Nettovergütung nach § 11 InsVV
2. XXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
3. XXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %.
5. XXX Euro Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Nibelungenplatz 3, 60318 Frankfurt am Main, Tel.: 0641/98292-18, Fax: 0641/98292-16, E-Mail: giessen@mtjz.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e:

Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 01.12.2021 angeordnet. Nach § 63 Abs. 3 InsO wird die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters besonders vergütet. Ihm steht daher eine Vergütung zu. Dabei soll die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.

Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwaltersbemisst sich nach dem Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt. Nach § 11 Abs. 1 InsVV sind danach Vermögensgegenstände im Besitz des Schuldners, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus - und Absonderungsrechte bestehen, dann zu berücksichtigen, wenn sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichen Umfang mit ihnen befasst.

Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Berechnungsmasse in Höhe von 637.369,98 Euro ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Verwalter in Höhe von XXX Euro. Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil in Höhe von 25 % zu.

Zur weiteren Begründung wird auf die zutreffenden Ausführungen des vorläufigen Insolvenzverwalters Bezug genommen.

Die Schuldnerin wurde zu dem Antrag gehört und gab keine Stellungnahme dazu ab.

Die Auslagen und die Mehrwertsteuer waren antragsgemäß festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, 23.08.2022.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 95/21 · GfiD GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 95/21
Wirksam am
06.04.2022
Registerbezug
Wetzlar, HRB 6900
3 IN 95/21: In dem Insolvenzverfahren GfiD GmbH, Schanzenfeldstraße 12, 35578 Wetzlar (AG Wetzlar, HRB 6900), vertr. d.: Heike Taub-Denk, Gambacher Weg 9, 35510 Butzbach, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist bis zum 18.10.2022 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. I S. 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf 29.11.2022 bestimmt.

Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 29.11.2022 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.

Die Insolvenztabelle und die nachträglichen Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums der zwischen der nachträglichen Anmeldfrist 18.10.2022 und dem vorstehenden Stichtag 29.11.2022 liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Amtsgericht Wetzlar, 05.04.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 95/21 · GfiD GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 95/21
Wirksam am
28.01.2022
Registerbezug
Wetzlar, HRB 6900
3 IN 95/21 In dem Insolvenzverfahren GfiD GmbH, Schanzenfeldstraße 12, 35578 Wetzlar (AG Wetzlar, HRB 6900), vertr. d.: Heike Taub-Denk, Gambacher Weg 9, 35510 Butzbach, (Geschäftsführerin), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Wetzlar, 28.01.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 6900 HRB 6900: GfiD GmbH, Wetzlar, Schanzenfeldstraße 12, 35578 Wetzlar. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 6900: GfiD GmbH, Wetzlar, Schanzenfeldstraße 12, 35578 Wetzlar. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 95/21 · GfiD GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 95/21
Wirksam am
03.01.2022
Registerbezug
Wetzlar, HRB 6900
3 IN 95/21: Über das Vermögen der GfiD GmbH, Schanzenfeldstraße 12, 35578 Wetzlar (AG Wetzlar, HRB 6900), vertr. d.: Heike Taub-Denk, Gambacher Weg 9, 35510 Butzbach, (Geschäftsführerin), ist am 01.01.2022 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Nibelungenplatz 3, 60318 Frankfurt am Main, Tel.: 0641/98292-18, Fax: 0641/98292-16, E-Mail: giessen@mtjz.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 17.02.2022 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 31.03.2022.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

- Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

- Anträge über:

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

- sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (17.02.2022) und dem vorstehend genannten Stichtag zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (31.03.2022) liegt, auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Wetzlar, 03.01.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 95/21 · GfiD GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 95/21
Wirksam am
02.12.2021
Registerbezug
Wetzlar, HRB 6900
3 IN 95/21: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GfiD GmbH, Schanzenfeldstraße 12, 35578 Wetzlar (AG Wetzlar, HRB 6900), vertr. d.: Heike Taub-Denk, Gambacher Weg 9, 35510 Butzbach, (Geschäftsführerin), ist am 01.12.2021 um 15:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Nibelungenplatz 3, 60318 Frankfurt am Main, Tel.: 0641/98292-18, Fax: 0641/98292-16, E-Mail: giessen@mtjz.de bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wetzlar eingesehen werden.

Amtsgericht Wetzlar, 02.12.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 95/21 · GfiD GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 95/21
Wirksam am
01.12.2021
Registerbezug
Wetzlar, HRB 6900
3 IN 95/21: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GfiD GmbH, Schanzenfeldstraße 12, 35578 Wetzlar (AG Wetzlar, HRB 6900), vertr. d.: Heike Taub-Denk, Gambacher Weg 9, 35510 Butzbach, (Geschäftsführerin), ist am 01.12.2021 um 15:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Nibelungenplatz 3, 60318 Frankfurt am Main, Tel.: 0641/98292-18, Fax: 0641/98292-16, E-Mail: giessen@mtjz.de bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wetzlar eingesehen werden.

Amtsgericht Wetzlar, 01.12.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 6900 HRB 6900: GfiD GmbH, Wetzlar, Christian-Kremp-Straße 11, 35578 Wetzlar. Geschäftsanschrift: Schanzenfeldstraße 12, 35578 Wetzlar.
HRB 6900: GfiD GmbH, Wetzlar, Christian-Kremp-Straße 11, 35578 Wetzlar. Geschäftsanschrift: Schanzenfeldstraße 12, 35578 Wetzlar.
Veränderungen
HRB 6900 HRB 6900: GfiD GmbH, Wetzlar, Charlotte-Bamberg-Straße 6, 35578 Wetzlar. Geschäftsanschrift: Christian-Kremp-Straße 11, 35578 Wetzlar.
HRB 6900: GfiD GmbH, Wetzlar, Charlotte-Bamberg-Straße 6, 35578 Wetzlar. Geschäftsanschrift: Christian-Kremp-Straße 11, 35578 Wetzlar.
Veränderungen
HRB 6900 HRB 6900: GfiD GmbH, Schöffengrund, Auf dem Kies 21, 35641 Schöffengrund. Die Gesellschafterversammlung vom 16.06.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach W…
HRB 6900: GfiD GmbH, Schöffengrund, Auf dem Kies 21, 35641 Schöffengrund. Die Gesellschafterversammlung vom 16.06.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Wetzlar beschlossen. Neuer Sitz: Wetzlar. Geschäftsanschrift: Charlotte-Bamberg-Straße 6, 35578 Wetzlar.
Neueintragungen
HRB 6900 HRB 6900: GfiD GmbH, Schöffengrund, Auf dem Kies 21, 35641 Schöffengrund. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.01.2012 mit Änderung vom 07.03.2012. Die Gesellschafterversammlung…
HRB 6900: GfiD GmbH, Schöffengrund, Auf dem Kies 21, 35641 Schöffengrund. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.01.2012 mit Änderung vom 07.03.2012. Die Gesellschafterversammlung vom 18.05.2015 und 16.06.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, bisher: Mondstein 293. GmbH), § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Ottobrunn (bisher Amtsgericht München HRB 196784) nach Schöffengrund sowie § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Geschäftsanschrift: Auf dem Kies 21, 35641 Schöffengrund. Gegenstand: die Erbringung technischer Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Abrahams, Harm, München, *XX.XX.XXXX; Nußbaum, Jürgen, München, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Taub-Denk, Heike, Schöffengrund, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.