HRA 40786

GfF Gesellschaft für Fertigungstechnik mbH & Co. KG

Amtsgericht Offenbach am Main · Hessen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Mühlheim am Main

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Mühlheim am Main
Datenstand
2025-09-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-22

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-04-28 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
HRA 40786 GfF Gesellschaft für Fertigungstechnik mbH & Co. KG, Mühlheim am Main (Charles-Ottina-Str. 21, 63165 Mühlheim am Main, Gegenstand: die Beratung und Planung für spangebende und spanlose Formgebung, Vermittlun…
GfF Gesellschaft für Fertigungstechnik mbH & Co. KG, Mühlheim am Main (Charles-Ottina-Str. 21, 63165 Mühlheim am Main, Gegenstand: die Beratung und Planung für spangebende und spanlose Formgebung, Vermittlung und Verkauf enstprechender Produkte). Kommanditgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafterin: GfF Beteiligung GmbH, Mühlheim am Main (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 42506), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der GFF Gesellschaft für Fertigungstechnik mbH mit dem Sitz in Mühlheim am Main (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 40232). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.