HRB 5181
GfD Gesellschaft für Druckerzeugnisse mbH
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Industriestr. 16, 32825 BlombergGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Blomberg
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 01.02.2019
- Datenstand
- 2025-10-22
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Andreas Wallbaum
Extertal
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Vertretungsbefugnis ist durch die Insolvenz eingeschränkt.
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Druckerei Rihn GmbH Blomberg
- Druckhaus Rihn GmbH Blomberg
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung von Druckerzeugnissen sowie Handel mit Druckerzeugnissen aller Art.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Verteilungsverzeichnis 10 IN 114/18 · GfD Gesellschaft für Druckerzeugnisse mbH (vormals Druckhaus Rihn GmbH) · Insolvenzgericht Detmold
- Insolvenzgericht
- Detmold
- Aktenzeichen
- 10 IN 114/18
- Wirksam am
- 01.08.2024
- Registerbezug
- Lemgo, HRB 5181
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 5181 eingetragenen GfD Gesellschaft für Druckerzeugnisse mbH (vormals Druckhaus Rihn GmbH), Industriestr. 16, 32825 Blomberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Wallbaum
Geschäftszweig: Herstellung von Druckerzeugnissen sowie Handel mit Druckerzeugnissen aller Art
Insolvenzverwalterin: Rechtanwältin Dr. Anja Commandeur, Otto-Brenner-Str. 186, 33604 Bielefeld
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 2.914.973,85 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 755.406,03 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
10 IN 114/18
Amtsgericht Detmold, 01.08.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 10 IN 114/18 · GfD Gesellschaft für Druckerzeugnisse mbH (vormals Druckhaus Rihn GmbH) · Insolvenzgericht Detmold
- Insolvenzgericht
- Detmold
- Aktenzeichen
- 10 IN 114/18
- Wirksam am
- 30.07.2024
- Registerbezug
- Lemgo, HRB 5181
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 5181 eingetragenen GfD Gesellschaft für Druckerzeugnisse mbH (vormals Druckhaus Rihn GmbH), Industriestr. 16, 32825 Blomberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Wallbaum
Geschäftszweig: Herstellung von Druckerzeugnissen sowie Handel mit Druckerzeugnissen aller Art
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Dr. Anja Commandeur, Otto-Brenner-Str. 186, 33604 Bielefeld
werden die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin wie folgt festgesetzt:
Vergütung ... €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen ... €
Zwischensumme ... €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von ... € ... €
Endbetrag ... €
Auf die Vergütung ist der bereits mit Beschluss des Insolvenzgerichts vom 07.07.2023 bewilligte Vorschuss i.H.v. --,-- € anzurechnen:
Der Differenzbetrag von --,-- € kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Die Insolvenzverwalterin übt ihr Amt seit dem 01.02.2019 aus. Nach § 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Nach der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin beträgt die Masse 1.163.235,00 €.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach --,-- € (§ 2 Abs. 1 InsVV). Es errechnet sich eine Mehrvergütung gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 InsVV i.H.v. 50 % der Feststellungskosten (--,-- €). Die Regelvergütung erhöht sich somit auf --,-- €.
Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 93 Gläubigern auf --,-- €. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Im Insolvenzverfahren ist es gelungen, im Rahmen eines Asset Deals den Geschäftsbetrieb der Schuldnerin zu übertragen. Damit wurde der überwiegende Teil der Beschäftigungsverhältnisse erhalten. Auch nach der Unterzeichnung des Unternehmenskaufvertrages sind für die Insolvenzverwalterin noch erhebliche Tätigkeiten angefallen. Insoweit wird auf ihren schlüssigen Vortrag im Vergütungsantrag vom 13.12.2022 verwiesen. Es ist daher gerechtfertigt, für die Abwicklung/Umsetzung des Unternehmenskaufvertrages einen Zuschlag von 10 % zu gewähren.
Dagegen war die Antragstellerin bereits als (vorläufige) Sachwalterin eingesetzt worden. Zum Zeitpunkt des Wechsels in ein Regelinsolvenzverfahren war die Insolvenzmasse bereits überwiegend verwertet. Insoweit ist eine Arbeitserleichterung für die spätere Tätigkeit der Antragstellerin als Insolvenzverwalterin festzustellen und durch einen Abschlag i.H.v. 20 % zu würdigen.
Es ergibt sich somit ein Gesamtvergütungssatz von 90 % der Regelvergütung. Mit diesem Vergütungssatz wird der festgestellte Aufwand insgesamt angemessen bewertet.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann die Insolvenzverwalterin nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag von --,-- € ist antragsgemäß festzusetzen.
Zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen ist ein Betrag in Höhe der von der Insolvenzverwalterin zu zahlenden Umsatzsteuer festzusetzen; § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Detmold statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 211, eingesehen werden.
10 IN 114/18
Amtsgericht Detmold, 30.07.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 10 IN 114/18 · GfD Gesellschaft für Druckerzeugnisse mbH (vormals Druckhaus Rihn GmbH) · Insolvenzgericht Detmold
- Insolvenzgericht
- Detmold
- Aktenzeichen
- 10 IN 114/18
- Wirksam am
- 26.09.2023
- Registerbezug
- Lemgo, HRB 5181
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 5181 eingetragenen GfD Gesellschaft für Druckerzeugnisse mbH (vormals Druckhaus Rihn GmbH), Industriestr. 16, 32825 Blomberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Wallbaum
Geschäftszweig: Herstellung von Druckerzeugnissen sowie Handel mit Druckerzeugnissen aller Art
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Dr. Anja Commandeur, Otto-Brenner-Str. 186, 33604 Bielefeld
hat die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung beantragt.
Ferner beantragt sie, die Vergütung für ihre Tätigkeit als Sachwalterin festzusetzen.
Die vollständigen Anträge können auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 210, eingesehen werden.
Den Insolvenzgläubigern wird Gelegenheit zur Stellungnahme binnen einer Frist von 2 Wochen ab öffentlicher Bekanntmachung gegeben.
10 IN 114/18
Amtsgericht Detmold, 22.09.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 10 IN 114/18 · GfD Gesellschaft für Druckerzeugnisse mbH (vormals Druckhaus Rihn GmbH) · Insolvenzgericht Detmold
- Insolvenzgericht
- Detmold
- Aktenzeichen
- 10 IN 114/18
- Wirksam am
- 05.09.2022
- Registerbezug
- Lemgo, HRB 5181
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 5181 eingetragenen GfD Gesellschaft für Druckerzeugnisse mbH (vormals Druckhaus Rihn GmbH), Industriestr. 16, 32825 Blomberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Wallbaum
Geschäftszweig: Herstellung von Druckerzeugnissen sowie Handel mit Druckerzeugnissen aller Art
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 06.10.2022. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 210 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
10 IN 114/18
Amtsgericht Detmold, 02.09.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 5181 HRB 5181: GfD Gesellschaft für Druckerzeugnisse mbH, Blomberg, Industriestr. 16, 32825 Blomberg. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bes…
HRB 5181 HRB 5181: Druckhaus Rihn GmbH, Blomberg, Industriestr. 16, 32825 Blomberg. Die Gesellschafterversammlung vom 11.01.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma …
HRB 5181 HRB 5181: Druckhaus Rihn GmbH, Blomberg, Industriestr. 16, 32825 Blomberg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Detmold (10 IN 114/18) vom 01.09.2018 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren…
HRB 5181 HRB 5181: Druckhaus Rihn GmbH, Blomberg, Industriestr. 16, 32825 Blomberg. Prokura erloschen: Wahle, Hedwig, Blomberg, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Wallbaum, Felix, Lemgo, *XX.XX.XXXX.
HRB 5181 Druckhaus Rihn GmbH, Blomberg, Industriestr. 16, 32825 Blomberg. Einzelprokura: Powilleit, Andrè, Bielefeld, *XX.XX.XXXX.
HRB 5181 Druckerei Rihn GmbH, Blomberg, Industriestr. 16, 32825 Blomberg.Die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen…
HRB 5181 Druckerei Rihn GmbH, Blomberg (Industriestr. 16, 32825 Blomberg). Die Gesellschafterversammlung hat am 03.05.2006 beschlossen, das Stammkapital (DEM 100.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 51.129,1…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.