VR 6712

Gewinnsparverein e.V.

Amtsgericht Köln · Nordrhein-Westfalen

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Köln

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Registerdaten

Sitz
Köln
Datenstand
2024-12-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-25

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Rheinischer Gewinnsparverein e.V. Köln

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Veränderungen
VR 6712 VR 6712: Gewinnsparverein e.V., Köln (Rudolfplatz 14, 50674 Köln). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner…
VR 6712: Gewinnsparverein e.V., Köln (Rudolfplatz 14, 50674 Köln). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 07.07.2016 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.07.2016 mit dem Gewinnsparverein Südwest e.V. mit Sitz in Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim, VR 100299) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
VR 6712 Gewinnsparverein e.V., Köln (Severinstr. 214 - 218, 50676 Köln). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2005 mit Ergänzung vom 28.11.2005 sowie der Z…
Gewinnsparverein e.V., Köln (Severinstr. 214 - 218, 50676 Köln). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2005 mit Ergänzung vom 28.11.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 30.08.2005 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.08.2005 mit dem Gewinnsparverein der Volksbanken und Spar- und Darlehenskassen in Westfalen e.V. mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster VR 1280) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.