HRA 724298

GEWI Entsorgung, Wartung und Instandhaltung von Industrieanlagen e.K.; Inhaber Gerald Reinke

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hechingen

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Hechingen
Datenstand
2024-06-10
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-06-10

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-06-10 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

2 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
HRA 724298 GEWI Entsorgung, Wartung und Instandhaltung von Industrieanlagen e.K.; Inhaber Gerald Reinke, Hechingen, Kreuzwies 1, 72379 Hechingen.Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Kreuzwies 1, 72379 Hechingen. Der Inh…
GEWI Entsorgung, Wartung und Instandhaltung von Industrieanlagen e.K.; Inhaber Gerald Reinke, Hechingen, Kreuzwies 1, 72379 Hechingen.Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Kreuzwies 1, 72379 Hechingen. Der Inhaber handelt allein. Inhaber: Reinke, Gerald, Hechingen, *XX.XX.XXXX. Mit dem Vermögen des Inhabers (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2009 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 05.08.2009 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "GEWI Gesellschaft für Entsorgung, Wartung und Instandhaltung von Industrieanlagen mbH", Hechingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 420852) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.