VR 200115
Gewerbeverein Feuchtwangen "Spitze" e.V.
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Feuchtwangen
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Feuchtwangen
- Rechtsform
- Eingetragener Verein
- Letzte Eintragung
- 15.07.2019
- Datenstand
- 2025-01-04
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Jürgen Kiderlen
Feuchtwangen
Sabine Sommer-Berger
Feuchtwangen
Allgemeine Vertretungsregelung
- Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2025-01-04 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ
lokal vorhanden
Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum Zeitstrahl
SI
lokal vorhanden
Registerinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-01-04 Registerinformationen ansehenÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
VR 200115 Gewerbeverein Feuchtwangen "Spitze" e.V., Feuchtwangen (Herrenstraße 18, 91555 Feuchtwangen). Entstanden durch Verschmelzung der übertragenden Rechtsträger Verein für Gewerbe, Handwerk, Handel und Industrie …
Gewerbeverein Feuchtwangen "Spitze" e.V., Feuchtwangen (Herrenstraße 18, 91555 Feuchtwangen). Entstanden durch Verschmelzung der übertragenden Rechtsträger Verein für Gewerbe, Handwerk, Handel und Industrie (Gewerbeverein) e.V. mit dem Sitz in Feuchtwangen (Amtsgericht Ansbach, VR 229) und Aktionsgemeinschaft Feuchtwangen e.V. mit dem Sitz in Feuchtwangen (Amtsgericht Ansbach, VR 726) im Wege der Neugründung gemäß Verschmelzungsbeschluss vom 10.05.2007. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.