VR 70385

Gewerbeverein der Kreisstadt Erbach e.V.

Amtsgericht Darmstadt · Hessen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Erbach

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Registerdaten

Sitz
Erbach
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Letzte Eintragung
27.10.2016
Datenstand
2025-09-21
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Claudia Schläfke

Erbach

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-21

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Gewerbeverein-Werbering der Kreisstadt Erbach Erbach

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 70385 Gewerbeverein der Kreisstadt Erbach e.V., Erbach (64711 Erbach). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der bete…
Gewerbeverein der Kreisstadt Erbach e.V., Erbach (64711 Erbach). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Vereine vom 31.08.2011 mit dem Verkehrsverein Erbach/Odw. mit Sitz in Erbach/Odw. (Amtsgericht Darmstadt VR 70221) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.