VR 5193

Gewerbe- und Tourismusverein - G.u.T. - Schwalmstadt

Amtsgericht Marburg · Hessen

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Schwalmstadt

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Registerdaten

Sitz
Schwalmstadt
Datenstand
2024-12-17
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-17

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Veränderungen
VR 5193 VR 5193: Gewerbe- und Tourismusverein - G.u.T. - Schwalmstadt, Schwalmstadt (Marktplatz 1, 34613 Schwalmstadt). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.0…
VR 5193: Gewerbe- und Tourismusverein - G.u.T. - Schwalmstadt, Schwalmstadt (Marktplatz 1, 34613 Schwalmstadt). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Vereine vom selben Tag mit dem Handels- und Gewerbevereinigung Treysa mit Sitz in Schwalmstadt (Amtsgericht Marburg, VR 3907) verschmolzen.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
VR 5193 VR 5193: Gewerbe- und Tourismusverein - G.u.T. - Schwalmstadt, Schwalmstadt (Marktplatz 1, 34613 Schwalmstadt). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.0…
VR 5193: Gewerbe- und Tourismusverein - G.u.T. - Schwalmstadt, Schwalmstadt (Marktplatz 1, 34613 Schwalmstadt). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Vereine vom selben Tag mit dem Gewerbe- und Verkehrsverein Ziegenhain mit Sitz in Schwalmstadt-Ziegenhain (Amtsgericht Marburg, VR 4081) verschmolzen.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Neueintragungen
VR 5193 VR 5193:Gewerbe- und Tourismusverein - G.u.T. - Schwalmstadt, Schwalmstadt (Marktplatz 1, 34613 Schwalmstadt).
VR 5193:Gewerbe- und Tourismusverein - G.u.T. - Schwalmstadt, Schwalmstadt (Marktplatz 1, 34613 Schwalmstadt).

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.