HRA 35669

Getränke Werner OHG

Amtsgericht Köln · Nordrhein-Westfalen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Köln

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Köln
Datenstand
2024-04-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-04-23

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-04-23 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

6 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
HRA 35669 HRA 35669: Getränke Werner OHG, Köln, Niederkasseler Straße 5, 51147 Köln. (der Handel mit Getränken aller Art.). Offene Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift: Niederkasseler Straße 5, 51147 Köln. Jeder pe…
HRA 35669: Getränke Werner OHG, Köln, Niederkasseler Straße 5, 51147 Köln. (der Handel mit Getränken aller Art.). Offene Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift: Niederkasseler Straße 5, 51147 Köln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Netzbandt, Jürgen, Pulheim, *XX.XX.XXXX; Netzbandt, Jochen, Niederkassel, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Getränke Werner GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 17058) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 05.07.2021. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.