HRA 4923
Getränke Vordermark GmbH & Co. KG
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Raiffeisenstr. 1, 48477 HörstelGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Hörstel
- Rechtsform
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Letzte Eintragung
- 10.03.2010
- Datenstand
- 2025-10-10
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Ralf Vordermark
Hörstel
Vordermark GmbH
Hörstel
Allgemeine Vertretungsregelung
- Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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VÖ
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Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum Zeitstrahl
SI
lokal vorhanden
Registerinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-10-10 Registerinformationen ansehenÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
HRA 4923 Getränke Vordermark GmbH & Co. KG, Hörstel (Raiffeisenstr. 1, 48477 Hörstel). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer…
Getränke Vordermark GmbH & Co. KG, Hörstel (Raiffeisenstr. 1, 48477 Hörstel). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2005 und des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2005 Teile des Vermögens der GetränkeVordermark, Inhaber Ralf Vordermark mit Sitz in Hörstel (Amtsgericht Steinfurt, HRA 3940) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 01.09.2005 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.