HRA 31388

Getränke Matthias Berger, Inh. Cornelia Uhl e.K.

Amtsgericht Wittlich · Rheinland-Pfalz

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bitburg

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Registerdaten

Sitz
Bitburg
Datenstand
2024-04-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-24

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. Matthias Berger Bitburg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 9 IN 2/22 · Getränke Matthias Berger, Inh. Cornelia Uhl e.K. · Insolvenzgericht Bitburg
Insolvenzgericht
Bitburg
Aktenzeichen
9 IN 2/22
Wirksam am
11.02.2026
Registerbezug
Wittlich, HRA 31388
9 IN 2/22: In dem Restschuldbefreiungsverfahren der Getränke Matthias Berger, Inh. Cornelia Uhl e.K., Inhaberin Cornelia Uhl, geb. am XX.XX.XXXX, Maria-Kundenreich-Straße 1, 54634 Bitburg (AG Wittlich, HRA 31388), ist der Schuldnerin durch Beschluss vom 24.09.2025 rechtskräftig Restschuldbefreiung erteilt worden. Das Insolvenzverfahren bleibt hiervon unberührt.

Das Vermögen, das die Schuldnerin nach dem 30.06.2025 erwirbt, gehört nicht mehr zur Insolvenzmasse. Dies gilt nicht für Vermögensbestandteile, die auf Grund einer Anfechtung der Insolvenzverwalterin zur Insolvenzmasse zurückgewährt werden oder die auf Grund eines von der Insolvenzverwalterin geführten Rechtsstreits oder auf Grund Verwertungshandlungen der Insolvenzverwalterin zur Insolvenzmasse gehören.

Von der Restschuldbefreiung sind diejenigen Gläubiger betroffen, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin am 30.06.2022 Insolvenzgläubiger im Sinne des § 38 InsO waren, auch wenn sie nicht an dem Insolvenzverfahren teilgenommen haben. Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO aufgeführten Forderungen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Bitburg, 10.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 9 IN 2/22 · Getränke Matthias Berger, Inh. Cornelia Uhl e.K. · Insolvenzgericht Bitburg
Insolvenzgericht
Bitburg
Aktenzeichen
9 IN 2/22
Wirksam am
13.08.2025
Registerbezug
Wittlich, HRA 31388
9 IN 2/22: In dem Restschuldbefreiungsverfahren der Getränke Matthias Berger, Inh. Cornelia Uhl e.K., Inhaberin Cornelia Uhl, geb. am XX.XX.XXXX, Maria-Kundenreich-Straße 1, 54634 Bitburg (AG Wittlich, HRA 31388), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin, der Insolvenzverwalterin und allen Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Erteilung der Restschuldbefreiung Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben (§ 300 Abs. 1 InsO).

Die Abtretungsfrist endete mit dem 30.06.2025. Das Insolvenzverfahren ist noch nicht beendet. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung liegen bislang nicht vor. Die Restschuldbefreiung wird gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO erteilt werden, soweit bis zu dem Ende der Anhörungsfrist bei dem Insolvenzgericht kein schriftlicher Versagungsantrag gestellt wird.

Da das Insolvenzverfahren noch nicht beendet ist, gilt § 290 InsO bezüglich möglicher Gründe für die Versagung der Restschuldbefreiung.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Bitburg, 11.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 9 IN 2/22 · Getränke Matthias Berger · Insolvenzgericht Bitburg
Insolvenzgericht
Bitburg
Aktenzeichen
9 IN 2/22
Wirksam am
19.02.2024
Registerbezug
Wittlich, HRA 31388
9 IN 2/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Getränke Matthias Berger, Getränkehandel, geb. am XX.XX.XXXX, Inh. Cornelia Uhl, Maria-Kundenreich-Straße 1, 54634 Bitburg (AG Wittlich, HRA 31388), vertr. d.: Cornelia Uhl, Maria Kundenreich Straße 1, 54634 Bitburg, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen Kathrin Hell festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bitburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 02.08.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung ihre Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 135.912,20 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bitburg, Gerichtsstraße 2/4, 54634 Bitburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bitburg, Gerichtsstraße 2/4, 54634 Bitburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bitburg, 30.01.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 2/22 · Getränke Matthias Berger · Insolvenzgericht Bitburg
Insolvenzgericht
Bitburg
Aktenzeichen
9 IN 2/22
Wirksam am
02.05.2023
Registerbezug
Wittlich, HRA 31388
9 IN 2/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Getränke Matthias Berger, Getränkehandel, geb. am XX.XX.XXXX, Inh. Cornelia Uhl, Maria-Kundenreich-Straße 1, 54634 Bitburg (AG Wittlich, HRA 31388), vertr. d.: Cornelia Uhl, Arloner Straße 16a, 54634 Bitburg, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen und ggf. der geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird bestimmt auf

Freitag, 02.06.2023, 09:00 Uhr, Saal 128, Amtsgericht Bitburg, Gerichtsstraße 2/4, 54634 Bitburg.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Bitburg, 29.04.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 31388 HRA 31388: Getränke Matthias Berger, Inh. Cornelia Uhl e.K., Bitburg, Am Königswäldchen, 54634 Bitburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bitburg (9 IN 2/22) vom 30.06.2022 ist über das Vermögen der Inhaberin…
HRA 31388: Getränke Matthias Berger, Inh. Cornelia Uhl e.K., Bitburg, Am Königswäldchen, 54634 Bitburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bitburg (9 IN 2/22) vom 30.06.2022 ist über das Vermögen der Inhaberin das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 2/22 · Getränke Matthias Berger · Insolvenzgericht Bitburg
Insolvenzgericht
Bitburg
Aktenzeichen
9 IN 2/22
Wirksam am
04.07.2022
Registerbezug
Wittlich, HRA 31388
9 IN 2/22: Über das Vermögen der Getränke Matthias Berger, Getränkehandel, geb. am XX.XX.XXXX, Inh. Cornelia Uhl e.K., Am Königswäldchen 1, 54634 Bitburg (AG Wittlich, HRA 31388), vertr. d.: Cornelia Uhl, Arloner Straße 16a, 54634 Bitburg, (Geschäftsführerin), ist am 30.06.2022 um 11:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Kathrin Hell, Westpark 13, 54634 Bitburg, Tel.: 06561/94990, Fax: 06561/949912, E-Mail: consult@kanzlei-hell.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 11.08.2022 anzumelden;

b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 22.09.2022, 10:00 Uhr, Saal 128, Amtsgericht Bitburg, Gerichtsstraße 2/4, 54634 Bitburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bitburg, Gerichtsstraße 2/4, 54634 Bitburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bitburg, 30.06.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 2/22 · Getränke Matthias Berger · Insolvenzgericht Bitburg
Insolvenzgericht
Bitburg
Aktenzeichen
9 IN 2/22
Wirksam am
03.03.2022
Registerbezug
Wittlich, HRA 31388
9 IN 2/22: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Getränke Matthias Berger, Getränkehandel, geb. am XX.XX.XXXX, Inh. Cornelia Uhl e.K., Am Königswäldchen 1, 54634 Bitburg (AG Wittlich, HRA 31388), vertr. d.: Cornelia Uhl, Arloner Straße 16a, 54634 Bitburg, (Geschäftsführerin), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der am 07.01.2022 um 11:45 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Bitburg, 03.03.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 31388 HRA 31388: Getränke Matthias Berger, Inh. Cornelia Uhl e.K., Bitburg, Am Königswäldchen, 54634 Bitburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bitburg (9 IN 2/22) vom 07.01.2022 ist ein vorläufiger Insolvenzverwal…
HRA 31388: Getränke Matthias Berger, Inh. Cornelia Uhl e.K., Bitburg, Am Königswäldchen, 54634 Bitburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bitburg (9 IN 2/22) vom 07.01.2022 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Inhaberin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 2/22 · Getränke Matthias Berger · Insolvenzgericht Bitburg
Insolvenzgericht
Bitburg
Aktenzeichen
9 IN 2/22
Wirksam am
07.01.2022
Registerbezug
Wittlich, HRA 31388
9 IN 2/22: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Getränke Matthias Berger, Getränkehandel, geb. am XX.XX.XXXX, Inh. Cornelia Uhl e.K., Am Königswäldchen 1, 54634 Bitburg (AG Wittlich, HRA 31388), vertr. d.: Cornelia Uhl, (Geschäftsführerin), ist am 07.01.2022 um 11:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Kathrin Hell, Westpark 13, 54634 Bitburg, Tel.: 06561/94990, Fax: 06561/949912, E-Mail: consult@kanzlei-hell.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bitburg, Gerichtsstraße 2/4, 54634 Bitburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bitburg, 07.01.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 31388 Matthias Berger, Bitburg (Am Königswäldchen, 54634 Bitburg). Einzelkauffrau. Geändert, in: Getränke Matthias Berger, Inh. Cornelia Uhl e.K. Nicht mehr Inhaber: Berger, Matthias, Bitburg, *XX.XX.XXXX. Nunmehr…
Matthias Berger, Bitburg (Am Königswäldchen, 54634 Bitburg). Einzelkauffrau. Geändert, in: Getränke Matthias Berger, Inh. Cornelia Uhl e.K. Nicht mehr Inhaber: Berger, Matthias, Bitburg, *XX.XX.XXXX. Nunmehr Inhaber: Uhl, Cornelia, Bitburg, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Berger, Susanne, Bitburg. Der Übergang der in dem Betriebe des Geschäfts entstandenen Verbindlichkeiten und Forderungen ist beim Erwerb des Geschäfts durch den neuen Inhaber ausgeschlossen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.