HRA 100796 früher Amtsgericht Stade

GETI WILBA GmbH & Co. KG

Amtsgericht Tostedt · Niedersachsen

aktuell 18 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Hansestraße 2, 27432 Bremervörde

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Bremervörde
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
06.05.2020
Datenstand
2026-01-10
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Kommanditist(in)

GETI WILBA Beteiligungs GmbH

Hannover

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

GETI WILBA Verwaltungs GmbH

Bremervörde

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Handelsregister

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Stand 2026-01-12

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. GETI WILBA Wild- und Geflügelspezialverarbeitung GmbH & Co. KG Bremervörde

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

18
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 73 IN 11/20 · GETI WILBA GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Stade
Insolvenzgericht
Stade
Aktenzeichen
73 IN 11/20
Wirksam am
07.05.2026
Registerbezug
Tostedt, HRA 100796
73 IN 11/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GETI WILBA GmbH & Co.KG, Hansestraße 2, 27432 Bremervörde (AG Tostedt, HRA 100796), vertr. d.: 1. GETI WILBA Verwaltungs GmbH, Hansestraße 2, 27432 Bremervörde, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Dr. Detlev Weiler, Unterer Panoramaweg 10, 76593 Gernsbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 01.07.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Stade, 06.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 73 IN 11/20 · GETI WILBA GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Stade
Insolvenzgericht
Stade
Aktenzeichen
73 IN 11/20
Wirksam am
12.10.2022
Registerbezug
Tostedt, HRA 100796
73 IN 11/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GETI WILBA GmbH & Co.KG, Hansestraße 2, 27432 Bremervörde (AG Tostedt, HRA 100796), vertr. d.: 1. GETI WILBA Verwaltungs GmbH, Hansestraße 2, 27432 Bremervörde, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Dr. Detlev Weiler, Unterer Panoramaweg 10, 76593 Gernsbach, (Geschäftsführer), soll eine Abschlagsverteilung über eine Gesamtsumme von 6.289.021,32 € erfolgen.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Brinkmann & Partner Rechtsanwälte, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg, Tel.: 040/22667 7, Fax: 040/22667 888, E-Mail: Hamburg@brinkmann-Partner.de, Internet: www.brinkmann-partner.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:

Die Summe der festgestellten Insolvenzforderungen beläuft sich auf 31.445.105,76 €. Die Summe der für den Ausfall festgestellten Insolvenzforderungen beläuft sich auf 2.510.298,27 €. Bis zum Nachweis des Ausfalls werden Abschlagszahlungen in Höhe von 502.059,63 € einstweilen zurückgestellt. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Stade, Aktenzeichen 73 IN 11/20 zur Einsicht für die Beteiligten ausgelegt.

Amtsgericht Stade, 12.10.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 73 IN 11/20 · GETI WILBA GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Stade
Insolvenzgericht
Stade
Aktenzeichen
73 IN 11/20
Wirksam am
14.09.2022
Registerbezug
Tostedt, HRA 100796
73 IN 11/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GETI WILBA GmbH & Co.KG, Hansestraße 2, 27432 Bremervörde (AG Tostedt, HRA 100796), vertr. d.: 1. GETI WILBA Verwaltungs GmbH, Hansestraße 2, 27432 Bremervörde, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Dr. Detlev Weiler, Unterer Panoramaweg 10, 76593 Gernsbach, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Martin Steinke als Vertreter der Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven, diese als Vertreter der Bundesagentur für Arbeit, festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Stade eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Gesamtbetrag

G r ü n d e :
Mit Antrag vom 18.05.2022, ergänzt durch die Schriftsätze vom 15.06.2022 und 30.08.2022, beantragte das Gläubigerausschussmitglied Martin Steinke als Vertreter der Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven, diese als Vertreter der Bundesagentur für Arbeit, die Festsetzung der Vergütung und Auslagen. Geltend gemacht wurden ein Zeitaufwand von 25 Stunden einschließlich Fahrtzeit sowie Fahrtkosten in Höhe von 62,40 EUR (208 km x 0,30 EUR).
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 150,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurden insbesondere die Qualifikation des Mitglieds und der besondere Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Der Insolvenzverwalter und die Gläubiger wurden angehört. Bedenken wurden nicht erhoben.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Stade, Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Stade, Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Stade, 12.09.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 73 IN 11/20 · GETI WILBA GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Stade
Insolvenzgericht
Stade
Aktenzeichen
73 IN 11/20
Wirksam am
06.07.2022
Registerbezug
Tostedt, HRA 100796
Geschäfts-Nr. 73 IN 11/20
In dem Insolvenzverfahren GETI WILBA GmbH & Co.KG, Hansestraße 2, 27432 Bremervörde (AG Tostedt, HRA 100796), vertr. d.: 1. GETI WILBA Verwaltungs GmbH, Hansestraße 2, 27432 Bremervörde, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Dr. Detlev Weiler, Fährstraße 8, 21726 Kranenburg, (Geschäftsführer), ist zur Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen sowie insbesondere der Forderungen zu laufender Nr. 199 ein besonderer Prüfungstermin anberaumt auf den 24.08.2022. Widersprüche sind schriftlich bis zum 23.08.2022 zu erheben. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden liegen eine Woche vor dem Prüfungstermin zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Zimmer 116, Hauptgebäude, Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade, aus.
Amtsgericht Stade, 30.06.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 73 IN 11/20 · GETI WILBA GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Stade
Insolvenzgericht
Stade
Aktenzeichen
73 IN 11/20
Wirksam am
20.06.2022
Registerbezug
Tostedt, HRA 100796
73 IN 11/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GETI WILBA GmbH & Co.KG, Hansestraße 2, 27432 Bremervörde (AG Tostedt, HRA 100796), vertr. d.: 1. GETI WILBA Verwaltungs GmbH, Hansestraße 2, 27432 Bremervörde, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Dr. Detlev Weiler, Fährstraße 8, 21726 Kranenburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin, des Insolvenzverwalters und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses entspricht, wird auf den 13.07.2022 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Gründe:
Die Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven, diese vertreten durch Herrn Martin Steinke, hat mit Schreiben vom 18.05.2022 und 15.06.2022 beantragt, die Vergütung und Auslagen für die Tätigkeit im vorläufigen Gläubigerausschuss festzusetzen.
Geltend gemacht wird ein Stundensatz in Höhe von 150,00 EUR für insgesamt 25 Stunden Zeitaufwand sowie Fahrtkostenerstattung in Höhe von 0,30 EUR für insgesamt 208 km.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Stade, 16.06.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 73 IN 11/20 · GETI WILBA GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Stade
Insolvenzgericht
Stade
Aktenzeichen
73 IN 11/20
Wirksam am
23.02.2021
Registerbezug
Tostedt, HRA 100796
73 IN 11/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GETI WILBA GmbH &
Co.KG, Hansestraße 2, 27432 Bremervörde (AG Tostedt, HRA 100796), vertr. d.: 1.
GETI WILBA Verwaltungs GmbH, Hansestraße 2, 27432 Bremervörde, (persönlich
haftende Gesellschafterin), 2. Dr. Detlev Weiler, Fährstraße 8, 21726
Kranenburg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen festgesetzt worden. Gemäß
§ 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts -
Insolvenzgericht - Stade eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt
bekannt gemacht:

EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR um 310 % erhöht zuzüglich

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR Auslagen zuzüglich

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der
Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 16.11.2020 beantragte der Insolvenzverwalter die
Festsetzung der Vergütung und Auslagen für seine Tätigkeit als vorläufiger
Insolvenzverwalter in der Zeit vom 14.02.2020 bis 30.04.2020.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von
35.096.780,87 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine
Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von 628.717,81 EUR. Dem
vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil
zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

Sofern ein Verfahren Besonderheiten aufweist, welche zu einer erheblichen
Mehrbelastung des vorläufigen Insolvenzverwalters geführt haben, sind diese
durch angemessene Zuschläge gemäß §§ 3, 10 InsVV zu berücksichtigen.

Der Insolvenzverwalter macht Zuschläge in Höhe von insgesamt 340 % geltend: Für
die Vorbereitung der übertragenden Sanierung 65 %, für die Betriebsfortführung
135 %, für Arbeitnehmerfragen 35 %, für die Gläubigeranzahl 10 %, für den
Forderungseinzug 20 %, für die Bearbeitung der Aus- und Absonderungsrechte 25
%, für die Begleitung der laufenden Investitionsmaßnahmen 20 %, für die
Zusammenarbeit mit dem vorläufigen Gläubigerausschuss 10 %, für die
Pressearbeit 5 %, für den Auslandsbezug 10 % und für die Konzernstruktur 5 %.

Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der Zuschlag
gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse nicht
entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung
vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die
Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der
Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die
Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH,
Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):

a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt
2.461.962,10 EUR. Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt
135 %.

b) Die Regelvergütung aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss aus der
Zuschlagstätigkeit beträgt 628.717,81 EUR.

c) Die Regelvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt
604.098,19 EUR.

d) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt 24.619,62 EUR.

e) Da der vorläufige Insolvenzverwalter durch die Massemehrung bereits an
einer höheren Bruchteilsvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein
Betrag in Höhe von 24.619,62 EUR in Betracht. Das entspricht etwa 3,92 %. Der
Antrag wird daher nur in Höhe von 130 % aufrechterhalten.

Im Übrigen korrigiert der Antragsteller den errechneten Gesamtzuschlag um einen
Abschlag in Höhe von 25 % im Hinblick auf die sich überschneidenden
Tätigkeitsbereiche und die damit verbundenen Zuschläge.

Im Ergebnis wird daher die Zuerkennung von Zuschlägen in Höhe von 310 %
beantragt.

Zur Begründung wird auf Ziffer 3 des Vergütungsantrags verwiesen. Der geltend
gemachte Gesamtzuschlag wird aufgrund des Mehraufwands als angemessen erachtet
und festgesetzt.

III.

Die geltend gemachten Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO sind in Höhe von
EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 7 InsVV.

Die Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses und die Schuldnerin sind
angehört worden. Bedenken wurden nicht erhoben.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Stade, Wilhadikirchhof 1,
21682 Stade einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Stade, Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Stade, 23.02.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 73 IN 11/20 · GETI WILBA GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Stade
Insolvenzgericht
Stade
Aktenzeichen
73 IN 11/20
Wirksam am
06.11.2020
Registerbezug
Tostedt, HRA 100796
73 IN 11/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GETI WILBA GmbH &
Co.KG, Hansestraße 2, 27432 Bremervörde (AG Tostedt, HRA 100796), vertr. d.: 1.
GETI WILBA Verwaltungs GmbH, Hansestraße 2, 27432 Bremervörde, (persönlich
haftende Gesellschafterin), 2. Dr. Detlev Weiler, Hansestraße 2, 27432
Bremervörde, (Geschäftsführer), ist der Beschluss über die Festsetzung der
Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Ludger Zerhusen Schlachtgeflügel
GmbH, Lohne, vom 17.09.2020 berichtigt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2
S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der
vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts -
Insolvenzgericht - Stade eingesehen werden. Die korrigierte Festsetzung wird
wie folgt bekannt gemacht:

EUR Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR Gesamtbetrag

G r ü n d e :

In dem Vergütungsfestsetzungsbeschluss wurde die Umsatzsteuer mit 19 %
aus-gewiesen, jedoch nicht korrekt berechnet. Der Schreibfehler im Gesamtbetrag
war daher auch entsprechend zu berichtigen. Die Umsatzsteuer wird in Höhe von
19 % angesetzt, da der Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit des Mitglieds des
vor-läufigen Gläubigerausschusses für die Beurteilung des anzuwendenden
Umsatz-steuersatzes maßgebend ist. Die Tätigkeit war mit Eröffnung des
Insolvenz-verfahrens am 01.05.2020 als beendet anzusehen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Stade, Wilhadikirchhof 1,
21682 Stade einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Stade, Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Stade, 05.11.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 73 IN 11/20 · GETI WILBA GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Stade
Insolvenzgericht
Stade
Aktenzeichen
73 IN 11/20
Wirksam am
18.09.2020
Registerbezug
Tostedt, HRA 100796
73 IN 11/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GETI WILBA GmbH &
Co.KG, Hansestraße 2, 27432 Bremervörde (AG Tostedt, HRA 100796), vertr. d.: 1.
GETI WILBA Verwaltungs GmbH, Hansestraße 2, 27432 Bremervörde, (persönlich
haftende Gesellschafterin), 2. Dr. Detlev Weiler, Hansestraße 2, 27432
Bremervörde, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des
Gläubigerausschussmitglieds Ludger Zerhusen Schlachtgeflügel GmbH, Lohne,
festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die
festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann
in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Stade eingesehen
werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV

EUR Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV

EUR Gesamtbetrag

G r ü n d e :

Mit Schriftsätzen vom 29.06.2020 und 14.09.2020 beantragte das
Gläubigerausschussmitglied Ludger Zerhusen Schlachtgeflügel GmbH, Lohne, die
Festsetzung der Vergütung. Geltend gemacht wurde ein Zeitaufwand von 20
Stunden.

Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein
Stundensatz in Höhe von 95,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des
Stundensatzes wurden insbesondere die Qualifikation des Mitglieds und der
besondere Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.

Der Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 20.07.2020 Stellung genommen. In
der Gläubigerversammlung vom 29.07.2020 wurden keine Bedenken erhoben. Zugrunde
lag der noch höhere Antrag vom 29.06.2020. Das Gläubigerausschussmitglied hat
seinen Antrag mit Schreiben vom 14.09.2020 reduziert. Von einer weiteren
Anhörung wurde daher abgesehen. Dem Antrag war zu entsprechen.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2,
7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Stade, Wilhadikirchhof 1,
21682 Stade einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Stade, Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Stade, 17.09.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 73 IN 11/20 · GETI WILBA GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Stade
Insolvenzgericht
Stade
Aktenzeichen
73 IN 11/20
Wirksam am
06.08.2020
Registerbezug
Tostedt, HRA 100796
73 IN 11/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GETI WILBA GmbH &
Co.KG, Hansestraße 2, 27432 Bremervörde (AG Tostedt, HRA 100796), vertr. d.: 1.
GETI WILBA Verwaltungs GmbH, Hansestraße 2, 27432 Bremervörde, (persönlich
haftende Gesellschafterin), 2. Dr. Detlev Weiler, Hansestraße 2, 27432
Bremervörde, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des
Gläubigerausschussmitglieds Euler Hermes Deutschland, vertreten durch Herrn
Rechtsanwalt Thomas Harbrecht, festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64
Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der
vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts -
Insolvenzgericht - Stade eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt
bekannt gemacht:

EUR Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR Gesamtbetrag

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 11.06.2020 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Euler
Hermes Deutschland, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Thomas Harbrecht, die
Festsetzung der Vergütung. Geltend gemacht wurde ein Zeitaufwand von 20
Stunden.

Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein
Stundensatz in Höhe von 150,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des
Stundensatzes wurde insbesondere die Qualifikation des Mitglieds und der
besondere Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.

Der Insolvenzverwalter und die Gläubiger wurden angehört. Bedenken sind nicht
erhoben worden.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2,
7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind
innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der
Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung
durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage
der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die
öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist
das frühere Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Stade, Wilhadikirchhof 1,
21682 Stade einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Stade, Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die
Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Stade, 29.07.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 73 IN 11/20 · GETI WILBA GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Stade
Insolvenzgericht
Stade
Aktenzeichen
73 IN 11/20
Wirksam am
19.06.2020
Registerbezug
Tostedt, HRA 100796
73 IN 11/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GETI WILBA GmbH &
Co.KG, Hansestraße 2, 27432 Bremervörde (AG Tostedt, HRA 100796), vertr. d.: 1.
GETI WILBA Verwaltungs GmbH, Hansestraße 2, 27432 Bremervörde, (persönlich
haftende Gesellschafterin), 2. Dr. Detlev Weiler, Hansestraße 2, 27432
Bremervörde, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Der Termin für die erste Gläubigerversammlung am Mittwoch, 29.07.2020, 11:00
Uhr, JV 2, Hauptgebäude Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade, dient zugleich der
Anhörung der Gläubiger zu Vergütungsanträgen der Mitglieder des vorläufigen
Gläubigerausschusses.

Der vollständige Beschluss liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Stade, 18.06.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 100796 HRA 100796: GETI WILBA GmbH & Co. KG, Bremervörde, Hansestraße 2, 27432 Bremervörde. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRA 100796: GETI WILBA GmbH & Co. KG, Bremervörde, Hansestraße 2, 27432 Bremervörde. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 73 IN 11/20 · GETI WILBA GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Stade
Insolvenzgericht
Stade
Aktenzeichen
73 IN 11/20
Wirksam am
04.05.2020
Registerbezug
Tostedt, HRA 100796
73 IN 11/20: Über das Vermögen der GETI WILBA GmbH & Co.KG, Hansestraße 2,
27432 Bremervörde (AG Tostedt, HRA 100796), vertr. d.: 1. GETI WILBA
Verwaltungs GmbH, Hansestraße 2, 27432 Bremervörde, (persönlich haftende
Gesellschafterin), 2. Dr. Detlev Weiler, Hansestraße 2, 27432 Bremervörde,
(Geschäftsführer), ist am 01.05.2020 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Brinkmann & Partner
Rechtsanwälte, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg, Tel.: 040 22667 7, Fax: 040
22667 888, E-Mail: Hamburg@brinkmann-Partner.de, Internet:
www.brinkmann-partner.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 24.06.2020 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 29.07.2020, 11:00 Uhr, JV 2,
Hauptgebäude, Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade eine Gläubigerversammlung zur
Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten
Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der
Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus
kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der
internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens
gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt
werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht
Stade, Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Stade, 04.05.2020

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 73 IN 11/20 · GETI WILBA GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Stade
Insolvenzgericht
Stade
Aktenzeichen
73 IN 11/20
Wirksam am
07.04.2020
Registerbezug
Tostedt, HRA 100796
73 IN 11/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GETI WILBA GmbH &
Co.KG, Hansestraße 2, 27432 Bremervörde (AG Tostedt, HRA 100796), vertr. d.: 1.
GETI WILBA Verwaltungs GmbH, Hansestraße 2, 27432 Bremervörde, (persönlich
haftende Gesellschafterin), 2. Dr. Detlev Weiler, Hansestraße 2, 27432
Bremervörde (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter
zusätzlich zu der am 14.02.2020 um 16:15 Uhr angeordneten vorläufigen
Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die
Insolvenzmasse erteilt worden. Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Stade einsehbar.

Amtsgericht Stade, 06.04.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 73 IN 11/20 · GETI WILBA GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Stade
Insolvenzgericht
Stade
Aktenzeichen
73 IN 11/20
Wirksam am
10.03.2020
Registerbezug
Tostedt, HRA 100796
73 IN 11/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der

GETI WILBA GmbH & Co.KG, Hansestraße 2, 27432 Bremervörde (AG Tostedt, HRA
100796),

vertreten durch:

1. GETI WILBA Verwaltungs GmbH, Hansestraße 2, 27432 Bremervörde, (persönlich
haftende Gesellschafterin),

2. Dr. Detlev Weiler, Hansestraße 2, 27432 Bremervörde, (Geschäftsführer),

- Antragstellerin -

Es ergehen am 10.03.2020 um 08:30 Uhr folgende Anordnungen:

1.

Gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 5 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt,
Forderungen der Antragstellerin aus Lieferungen und Leistungen, die zur
Sicherung an Gläubiger abgetreten sind oder im Rahmen von erweiterten
Eigentumsvorbehalten durch einzelne Lieferanten erworben sind, nach den
Vorschriften der §§ 170, 171 InsO einzuziehen.

2.

Gemäß §§ 21, 22 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, mit der
Landesbank Baden Württemberg, Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart, sowie
weiteren einzelnen Lieferanten (bzw. einem Lieferantenpool), denen der
Warenbestand, einschließlich der Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe, sowie der
Halbfertig- und Fertigwaren sicherungsübereignet ist, oder an denen ein
Eigentumsvorbehalts oder ein verlängerter Eigentumsvorbehalts an dem o.g.
Bestand besteht, eine Vereinbarung zu schließen, dass diese Mittel zur
Fortführung des Unternehmens eingesetzt werden dürfen und insoweit einen
Darlehensvertrag bis zu einem Betrag von 10.700.000,00 € im Rang einer
Masseverbindlichkeit zu begründen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird
ermächtigt, den o.g. Beteiligten als Sicherheit für die Sachkreditgewährung in
dieser Höhe (10.700.000,00 €) Neuforderungen einschließlich solcher aus dem mit
der TARGOBANK AG bestehenden Factoringvertrag abzutreten und Neubestände zu
übereignen.

Gründe:

Die Anordnungen sind erforderlich, um den Betrieb des Unternehmens der
Antragstellerin geordnet aufrechtzuerhalten.

Amtsgericht Stade, 10.03.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 73 IN 11/20 · GETI WILBA GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Stade
Insolvenzgericht
Stade
Aktenzeichen
73 IN 11/20
Wirksam am
17.02.2020
Registerbezug
Tostedt, HRA 100796
73 IN 11/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GETI WILBA
GmbH & Co.KG, Hansestraße 2, 27432 Bremervörde (AG Tostedt, HRA 100796), vertr.
d.: 1. GETI WILBA Verwaltungs GmbH, Hansestraße 2, 27432 Bremervörde,
(persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Dr. Detlev Weiler, Hansestraße 2,
27432 Bremervörde, (Geschäftsführer), ist am 14.02.2020 um 16:15 Uhr die
vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.
Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Brinkmann & Partner Rechtsanwälte,
Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg, Tel.: 040 22667 7, Fax: 040 22667 888,
E-Mail: Hamburg@brinkmann-Partner.de, Internet: www.brinkmann-partner.de
bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stade,
Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Stade, 14.02.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 100796 HRA 100796:GETI WILBA GmbH & Co. KG, Bremervörde, Hansestraße 2, 27432 Bremervörde.Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: GETI WILBA Wild- und Geflügel- Spezialverarbeitung Verwaltungs-GmbH, …
HRA 100796:GETI WILBA GmbH & Co. KG, Bremervörde, Hansestraße 2, 27432 Bremervörde.Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: GETI WILBA Wild- und Geflügel- Spezialverarbeitung Verwaltungs-GmbH, Bremervörde (Amtsgericht Tostedt HRB 100965). Unter Änderung der registerbezogenen Daten (bisher: FORTUNMOTION GmbH, Düsseldorf, Amtsgericht Düsseldorf HRB 74243) eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: GETI WILBA Verwaltungs GmbH, Bremervörde (Amtsgericht Tostedt HRB 204999), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRA 100796 GETI WILBA GmbH & Co. KG, Bremervörde, Hansestraße 2, 27432 Bremervörde.Geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: GETI WILBA Wild- und Geflügel- Spezialverarbeitung Verwaltungs-GmbH, Bremervörde (A…
GETI WILBA GmbH & Co. KG, Bremervörde, Hansestraße 2, 27432 Bremervörde.Geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: GETI WILBA Wild- und Geflügel- Spezialverarbeitung Verwaltungs-GmbH, Bremervörde (AG Tostedt HRB 100965), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRA 100796 GETI WILBA GmbH & Co. KG, Bremervörde, Hansestraße 2, 27432 Bremervörde.Geschäftsanschrift: Hansestraße 2, 27432 Bremervörde.
GETI WILBA GmbH & Co. KG, Bremervörde, Hansestraße 2, 27432 Bremervörde.Geschäftsanschrift: Hansestraße 2, 27432 Bremervörde.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.